Grundförderung, Einkommensbonus, Familienzuschlag und Klimageschwindigkeitsbonus — nach den seit 21. Juli 2026 geltenden BEG-Richtlinien.
- Grundförderung
- 30 %
- Höchstkosten 1. WE
- 28.000 €
- Deckel gesamt
- 70–80 %
- Stand
- 09/2026
Wie sich der Fördersatz zusammensetzt
- Grundförderung 30 Prozent — für alle Antragsteller und alle förderfähigen Anlagen. Für Wärmepumpen ab Februar 2027 nur noch 15 Prozent, dazu 15 Prozent Wertschöpfungsbonus für Geräte aus der EU.
- Einkommensbonus — für selbstnutzende Eigentümer: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen.
- Familienzuschlag — lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, zählen 10.000 Euro weniger Einkommen.
- Klimageschwindigkeitsbonus — für den Tausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung: 16 Prozent bis Januar 2027, danach halbjährlich 4 Punkte weniger; ab August 2028 entfällt er.
- Die Summe ist auf 70 Prozent gedeckelt, bei einem Einkommen bis 30.000 Euro auf 80 Prozent. Förderfähig sind höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, ab Februar 2027 halbjährlich 750 Euro weniger.
Modellrechnung, keine Zusage
Die genauen Staffelbeträge ergeben sich aus der geltenden Richtlinienfassung und sind hier vereinfacht abgebildet. Verbindlich ist allein der Bescheid der KfW. Und die wichtigste Regel: Der Antrag muss gestellt sein, bevor der Liefer- und Leistungsvertrag wirksam wird.
Angebotsservice
Drei Angebote von Betrieben, die Bestandsgebäude kennen
Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.