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Förderung für die Altbausanierung 2026

Die Förderung der Sanierung im Altbau läuft 2026 über drei Wege: Das BAFA zahlt für Dämmung und Fenster 15 % Zuschuss auf bis zu 30.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan bis 60.000 €. Der KfW-Zuschuss 458 fördert die neue Heizung mit 30 %; selbstnutzende Eigentümer können mit Boni bis 70 % erhalten, bei niedrigem Haushaltseinkommen bis 80 %. Alternativ gilt die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Stand 10/2026.

Grundförderung Heizung
30 %
Förderfähige Kosten Heizung, 1. WE
28.000 €
Förderfähig Hülle mit iSFP
60.000 €

Heizungsförderung neu seit 21.07.2026. Für Anträge ab diesem Tag gelten bei der KfW neue Sätze und Höchstkosten; bereits erteilte Zusagen gelten weiter. Alle Änderungen →

Die vier Wege

Was gefördert wird

Diese Förderwege sind für die Sanierung im Bestand besonders wichtig. Je nach Maßnahme lassen sie sich kombinieren – der Sanierungsfahrplan etwa verdoppelt die förderfähigen Kosten der Gebäudehülle.

  • KfW 458

    Heizungstausch

    30–80 % Zuschuss je nach Boni
    Grundförderung
    30 %
    Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit
    28.000 € (vorher 30.000 €)
    Höchstsatz mit Boni
    70 %, niedrigste Einkommensstufe 80 %

    Grundförderung für alle Eigentümer; Einkommensbonus, Familienzuschlag und Klimageschwindigkeitsbonus nur für Selbstnutzer.

  • BAFA

    Gebäudehülle & Anlagentechnik

    15 % Grundförderung; mit Sanierungsfahrplan 5 % mehr auf den Teil über 30.000 €
    Höchstgrenze ohne iSFP, 1. Wohneinheit
    30.000 €
    Höchstgrenze mit iSFP, 1. Wohneinheit
    60.000 €
    Mindestinvestition Grundförderung
    300 € brutto

    Dämmung von Dach, Wand, Geschossdecke, Fenstertausch, Lüftung und Heizungsoptimierung.

  • BAFA EBW

    Individueller Sanierungsfahrplan

    50 % Zuschuss auf das Beratungshonorar
    Zuschuss höchstens, Ein- und Zweifamilienhaus
    650 €
    Typisches Honorar, Einfamilienhaus
    1.500–2.500 €†
    Vorteil
    Höchstgrenze Gebäudehülle 60.000 € statt 30.000 €, dazu 5 % auf den Teil über 30.000 €

    Der Fahrplan verdoppelt die förderfähigen Kosten für Dämmung, Fenster und Lüftung auf 60.000 € (erste Wohneinheit) und bringt 5 % Bonus auf den Teil über 30.000 €. Beim Heizungstausch über die KfW gibt es keinen iSFP-Bonus.

  • BEG EM · BAFA

    Fachplanung & Baubegleitung

    50 % Zuschuss auf Fachplanung und Baubegleitung
    Förderfähige Kosten höchstens, Ein- und Zweifamilienhaus
    5.000 €
    Mehrfamilienhaus
    2.000 € je Wohneinheit, höchstens 20.000 €

    Fachplanung und Baubegleitung durch eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste – nur zusammen mit einer BAFA-Einzelmaßnahme, nicht für den Heizungstausch.

† Die Quelle sagt nicht, ob die MwSt. enthalten ist.

Für Dämmung, Fenster, Lüftung und die Fachplanung beim BAFA brauchen Sie eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste der dena, und zwar vor dem Antrag. Beim Heizungstausch über die KfW genügt auch der eingetragene Fachbetrieb. Was sie leistet, was sie kostet und wann es auch ohne geht: Energieberatung im Altbau.

Heizungsförderung (KfW 458)

Was sich zum 21.07.2026 geändert hat

Die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit sind von 30.000 auf 28.000 Euro gesunken. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen; an ihre Stelle treten ein stärker gestaffelter Einkommensbonus und ein Familienzuschlag. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird bis 2028 abgeschmolzen, für 2027 ist eine Staffelung nach Herkunft der Wärmepumpe geplant (Wertschöpfungsbonus). Bereits erteilte Zusagen gelten weiter.

Heizungsförderung (KfW 458) vor und nach dem 21.07.2026
ThemaVorherSeit 21.07.2026
Förderfähige Kosten Heizung, 1. Wohneinheit30.000 €28.000 €, ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € niedriger (bis 22.000 € im Jahr 2030)
Klimageschwindigkeitsbonus (nur Selbstnutzer)20 %16 %; ab 01.02.2027 halbjährlich 4 Prozentpunkte weniger, für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er
Einkommensbonus (nur Selbstnutzer)30 % bis 40.000 €40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Effizienzbonus5 %Entfällt
Emissionsminderungszuschlag2.500 € (Biomasse)Entfällt
FamilienzuschlagGab es nichtNeu: Mit einem Kind unter 18 im Haushalt zählt das Einkommen einmalig 10.000 € niedriger
Höchstfördersatz70 %70 %; Selbstnutzer bis 30.000 € Einkommen (mit Kind 40.000 €) 80 %
WertschöpfungsbonusGab es nichtGeplant ab 1. Quartal 2027: Wärmepumpen aus der EU behalten 30 % Grundförderung, für andere kann sie auf 15 % sinken. Einzelheiten stehen noch aus.
Anträge vor dem 21.07.2026–Erteilte Zusagen gelten weiter. Wer in die neuen Bedingungen wechseln will, muss auf die Zusage verzichten.

Stand: BEG-Reform zum 21.07.2026, Werte abgerufen am 23.10.2026. Maßgeblich sind die Richtlinien der Förderstellen. Quellen: KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen · BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle · BAFA Energieberatung für Wohngebäude · BEG EM Fachplanung und Baubegleitung (BAFA)

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Maßnahme
Für die erste Wohneinheit.

Ihr Zuschuss (Richtwert)

6.000 €
Fördersatz
30 %
Berücksichtigte Kosten
20.000 €
Förderfähige Kosten höchstens
28.000 €
Verbleibender Eigenanteil
14.000 €

Ihre Kosten liegen innerhalb der Höchstgrenze.

Richtwert, ohne Gewähr. Heizung: nur Grundförderung, ohne Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus; Höchstkosten für Anträge bis 31.01.2027. Gebäudehülle: 5 % iSFP-Bonus nur auf den Teil über 30.000 €. Einen Zuschuss gibt es nur bei Antrag vor Vorhabenbeginn; die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Antragsweg

In vier Schritten zum Zuschuss

  1. Energieberatung klären

    Für Dämmung, Fenster, Lüftung und Fachplanung beim BAFA brauchen Sie eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste; beim Heizungstausch über die KfW kann die Bestätigung zum Antrag auch der eingetragene Fachbetrieb ausstellen. Für einen geförderten Sanierungsfahrplan (50 %, höchstens 650 € im Ein- und Zweifamilienhaus) stellen Sie den Antrag beim BAFA, bevor Sie den Beratervertrag unterschreiben.

  2. Angebote einholen

    Reihenfolge klären und bis zu drei Angebote vergleichen. Den Vertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage schließen – nachträglich lässt sich die Bedingung nicht einfügen, und ein Vertrag ohne sie gilt als förderschädlicher Vorhabenbeginn.

  3. Antrag je Programm stellen

    Heizung: im KfW-Zuschussportal, mit dem bedingten Vertrag und vor Beginn der Arbeiten vor Ort. Gebäudehülle: beim BAFA mit den Unterlagen Ihres Energieeffizienz-Experten, bevor Sie einen Vertrag ohne Förderbedingung schließen oder mit den Arbeiten beginnen.

  4. Umsetzen und nachweisen

    Ausführen lassen, Rechnungen sammeln und den Nachweis fristgerecht einreichen. Bei der KfW muss das Vorhaben binnen 36 Monaten nach der Zusage abgeschlossen sein; die Frist für den Nachweis steht im Bescheid. Ausgezahlt wird erst danach.

Stand: 23.10.2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub

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