Grundförderung, Einkommensbonus, Familienzuschlag und der bis 2028 auslaufende Klimageschwindigkeitsbonus.
- Förderstelle
- KfW 458
- Fördersatz
- 30–80 %
- Höchstbetrag
- 28.000 € Höchstkosten (1. WE)
- Stand
- 09/2026
Die Bausteine im Einzelnen
| Baustein | Regelung |
|---|---|
| Grundförderung | 30 % auf die förderfähigen Kosten — für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetzanschluss und Brennstoffzelle. Für Wärmepumpen ab 01.02.2027 nur noch 15 %. |
| Förderfähige Höchstkosten | 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Zum 21.07.2026 von 30.000 € abgesenkt; ab 01.02.2027 sinkt der Betrag halbjährlich um 750 €. |
| Einkommensbonus | Für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen. |
| Familienzuschlag | Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt: Das angerechnete Einkommen sinkt pauschal um 10.000 €. |
| Klimageschwindigkeitsbonus | Für Selbstnutzer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen: 16 % bis 31.01.2027, 12 % bis 31.07.2027, 8 % bis 31.01.2028, 4 % bis 31.07.2028, danach entfällt er. |
| Wertschöpfungsbonus | 15 % ab 01.02.2027 für Wärmepumpen aus EU-Fertigung. |
| Höchstsatz | 70 %, bei einem Einkommen bis 30.000 € 80 %. Welche Heizung sich mit Förderung über 20 Jahre rechnet, zeigt der Heizungs-Vergleich. |
Der Antragsweg
| Schritt | Was zu tun ist |
|---|---|
| 1 | Fachbetrieb beauftragen und Angebot mit Liefer- und Leistungsvertrag abschließen — mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage |
| 2 | Antrag über das KfW-Zuschussportal stellen, vor Beginn der Lieferung |
| 3 | Bestätigung zum Antrag durch einen eingetragenen Fachunternehmer oder Energie-Effizienz-Experten |
| 4 | Maßnahme umsetzen, Rechnungen sammeln |
| 5 | Verwendungsnachweis einreichen, Auszahlung des Zuschusses |
Worauf es ankommt
Die Boni sind untereinander gedeckelt — die Gesamtförderung kann 70 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidet über die geltende Richtlinienfassung; wer noch nach altem Recht beantragt hat, behält seine Zusage.
Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die Richtlinien von BAFA und KfW in ihrer jeweils geltenden Fassung; dieser Text ersetzt keine Energieberatung.
Ob Ihre Heizkörper für eine Wärmepumpe reichen, prüfen Sie vorab mit dem Heizkörper-Check im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.
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