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Förderung Heizungstausch 2026

Grundförderung, Einkommensbonus, Familienzuschlag und der bis 2028 auslaufende Klimageschwindigkeitsbonus.

Förderstelle
KfW 458
Fördersatz
30–80 %
Höchstbetrag
28.000 € Höchstkosten (1. WE)
Stand
09/2026

Die Bausteine im Einzelnen

BausteinRegelung
Grundförderung30 % auf die förderfähigen Kosten — für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetzanschluss und Brennstoffzelle. Für Wärmepumpen ab 01.02.2027 nur noch 15 %.
Förderfähige Höchstkosten28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Zum 21.07.2026 von 30.000 € abgesenkt; ab 01.02.2027 sinkt der Betrag halbjährlich um 750 €.
EinkommensbonusFür selbstnutzende Eigentümer: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen.
FamilienzuschlagMindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt: Das angerechnete Einkommen sinkt pauschal um 10.000 €.
KlimageschwindigkeitsbonusFür Selbstnutzer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen: 16 % bis 31.01.2027, 12 % bis 31.07.2027, 8 % bis 31.01.2028, 4 % bis 31.07.2028, danach entfällt er.
Wertschöpfungsbonus15 % ab 01.02.2027 für Wärmepumpen aus EU-Fertigung.
Höchstsatz70 %, bei einem Einkommen bis 30.000 € 80 %. Welche Heizung sich mit Förderung über 20 Jahre rechnet, zeigt der Heizungs-Vergleich.

Der Antragsweg

SchrittWas zu tun ist
1Fachbetrieb beauftragen und Angebot mit Liefer- und Leistungsvertrag abschließen — mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage
2Antrag über das KfW-Zuschussportal stellen, vor Beginn der Lieferung
3Bestätigung zum Antrag durch einen eingetragenen Fachunternehmer oder Energie-Effizienz-Experten
4Maßnahme umsetzen, Rechnungen sammeln
5Verwendungsnachweis einreichen, Auszahlung des Zuschusses

Worauf es ankommt

Die Boni sind untereinander gedeckelt — die Gesamtförderung kann 70 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidet über die geltende Richtlinienfassung; wer noch nach altem Recht beantragt hat, behält seine Zusage.

Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die Richtlinien von BAFA und KfW in ihrer jeweils geltenden Fassung; dieser Text ersetzt keine Energieberatung.

Ob Ihre Heizkörper für eine Wärmepumpe reichen, prüfen Sie vorab mit dem Heizkörper-Check im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.

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