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Energieberatung im Altbau

Eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 1.500–2.500 €† Honorar. Das BAFA übernimmt 50 %, höchstens 650 €, ab drei Wohneinheiten 850 €. Der Fahrplan hebt bei den BEG-Einzelmaßnahmen die förderfähigen Kosten für eine Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 € und bringt für Maßnahmen, die im Fahrplan stehen, 5 % Bonus auf den Teil über 30.000 €. Stand 10/2026.

Beratung vor Ort
1.200–2.500 €
Davon Zuschuss
50 %, max. 650 €
Höchstkosten mit iSFP
60.000 € statt 30.000 €
Älteres Ehepaar bespricht am Esstisch Unterlagen mit einer Beraterin

Was die Fachperson übernimmt

  • Bestandsaufnahme des Gebäudes mit Aufnahme der Hülle und der Anlagentechnik
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit Reihenfolge, Kosten und Einsparung je Schritt
  • Antragstellung und Bestätigung gegenüber BAFA und KfW
  • Fachplanung und Baubegleitung während der Ausführung
  • Bestätigung nach Durchführung – ohne sie wird kein Zuschuss ausgezahlt
  • Energieausweis als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
  • Thermografie und Luftdichtheitsmessung, wenn Schwächen gesucht werden

Warum sie vor allen anderen kommt

Nahezu jede geförderte Maßnahme setzt eine Person voraus, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena eingetragen ist – bei den Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik ebenso wie bei der Effizienzhausförderung der KfW. Wer erst den Handwerksbetrieb beauftragt und danach an die Förderung denkt, hat den Zuschuss verloren: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein.

Der zweite Grund ist inhaltlicher Natur. Die Reihenfolge der Maßnahmen entscheidet darüber, ob eine Sanierung funktioniert. Eine Wärmepumpe, die vor der Dämmung eingebaut wird, ist zu groß ausgelegt und läuft dauerhaft unwirtschaftlich. Eine Innendämmung ohne vorherige Klärung der Balkenköpfe kann Bauteile zerstören. Diese Reihenfolge ist genau das, was der Sanierungsfahrplan festhält.

Der Sanierungsfahrplan ist die löhnendste Einzelausgabe

Ein gültiger iSFP hebt die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro und bringt zusätzlich bis zu fünf Prozentpunkte Bonus auf jede Einzelmaßnahme. Seit dem 21. Juli 2026 greift dieser Bonus allerdings erst ab 30.000 Euro Investitionsvolumen – bei kleinen Maßnahmen bringt er also nichts mehr. Die Erstellung selbst ist zu 50 Prozent bezuschusst.

Wann Sie eine Fachperson brauchen – und wann nicht

VorhabenFachperson nötig?Anmerkung
Einzelmaßnahme an der Hülle: Dämmung, Fenster, DachjaAntrag und Bestätigung laufen über die eingetragene Fachperson
Heizungstausch über die KfWneinHier bestätigt der ausführende Fachbetrieb – siehe Heizungsförderung
Effizienzhaus-SanierungjaZwingend, einschließlich Baubegleitung
SanierungsfahrplanjaNur eingetragene Personen dürfen ihn förderfähig erstellen
Neue Heizung mit Gas, Öl oder Holzja, als BeratungDie frühere Pflicht zum Beratungsgespräch vor dem Einbau ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen – sinnvoll bleibt sie wegen der steigenden Brennstoffkosten
Verkauf oder NeuvermietungEnergieausweisBei bis zu vier Wohnungen mit Bauantrag vor dem 1.11.1977 muss es ein Bedarfsausweis sein, sofern nicht auf den Stand der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurde
Die Ausnahme beim Heizungstausch ist der häufigste Irrtum: Dort geht es auch ohne – bei allem an der Hülle nicht.

Der Ablauf, von der ersten Frage bis zur Auszahlung

SchrittWer macht esZeit
Erstgespräch und AngebotSie und die energieberatende Personwenige Tage
Antrag auf den Zuschuss zur Beratungdie Fachperson für Sie2 bis 6 Wochen bis zur Zusage
Ortstermin: Bauteile, Anlagentechnik, Verbrauch aufnehmendie Fachperson2 bis 4 Stunden vor Ort
Bericht und Sanierungsfahrplan erstellendie Fachperson3 bis 6 Wochen
Abschlussgesprächbeide gemeinsamPflicht – ohne es gibt es keinen Zuschuss
Förderantrag für die Maßnahme selbstdie Fachpersonvor der Beauftragung
Ausführung durch die Handwerksbetriebedie Betriebeje nach Umfang
Bestätigung nach Durchführungdie Fachpersonnach Abnahme
Auszahlung des ZuschussesFörderstelleeinige Wochen
Rechnen Sie von der ersten Anfrage bis zum bewilligten Förderantrag mit zwei bis drei Monaten. Wer im Herbst eine neue Heizung will, beginnt im Frühjahr.

Der Fehler, der die ganze Förderung kostet

Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein – und als Beginn gilt bereits die Auftragserteilung, nicht der erste Handgriff auf der Baustelle. Wer im Januar den Dachdecker beauftragt und im März an die Förderung denkt, bekommt nichts mehr. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung: Er wird erst wirksam, wenn die Zusage da ist. Lassen Sie sich das vom Betrieb schriftlich so geben.

Was im Sanierungsfahrplan steht

Er ist kein Gutachten, sondern eine Handlungsanweisung über mehrere Jahre. Der Aufbau ist bundesweit einheitlich, damit ein Betrieb ihn sofort lesen kann:

  • Der Ist-Zustand mit allen Bauteilen, ihren U-Werten und der Energiebilanz des Hauses
  • Zwei Wege zum Ziel: Schritt für Schritt über Jahre oder Gesamtsanierung in einem Zug
  • Maßnahmenpakete in einer Reihenfolge, die bauphysikalisch aufgeht
  • Je Paket: Kosten, Einsparung, Förderung und der Zustand danach
  • Umsetzungshilfen mit den Kennwerten, die im Angebot stehen müssen

Der Wert steckt in der Reihenfolge. Wer die Heizung vor der Dämmung tauscht, kauft eine zu große Anlage und zahlt sie zwanzig Jahre lang mit. Wer die Fassade vor dem Dach dämmt, arbeitet zweimal am selben Gerüst. Genau diese Reihenfolge steht im Fahrplan – und sie ist der Grund, warum sich der Bonus auf jede spätere Einzelmaßnahme auswirkt.

Was den Preis bestimmt

LeistungSpanneZuschuss
Energieberatung vor Ort mit Sanierungsfahrplan1.200–2.500 €50 %, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 850 € ab drei Wohneinheiten
Fachplanung und Baubegleitung1.500–4.000 €50 % auf förderfähige Ausgaben bis 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
Bedarfsausweis300–600 €nein
Verbrauchsausweis50–150 €nein
Thermografie der Hülle300–800 €nur als Teil der Beratung
Luftdichtheitsmessung400–900 €nur als Teil der Beratung
Richtwerte, Stand 09/2026. Was am Ende zusammenkommt, steht unter Kosten der Altbausanierung; einen ersten Anhaltspunkt liefert der Förder-Check.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, dass jemand eingetragen ist?

An der Energieeffizienz-Expertenliste der dena. Sie ist öffentlich einsehbar, und der Eintrag ist an eine bestimmte Förderart gebunden – jemand kann für Wohngebäude gelistet sein, aber nicht für Nichtwohngebäude. Lassen Sie sich die Eintragung zeigen, bevor Sie beauftragen; wir prüfen sie bei unseren Partnern vorab.

Rechnet sich die Beratung, wenn ich nur eine Maßnahme plane?

Bei einer einzelnen kleinen Maßnahme oft nicht mehr – der iSFP-Bonus greift seit Juli 2026 erst ab 30.000 Euro Investitionsvolumen. Bei allem darüber praktisch immer: Die zusätzlichen fünf Prozentpunkte auf 30.000 Euro sind allein 1.500 Euro, und die verdoppelten Höchstkosten wirken bei jeder weiteren Maßnahme nach.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis rechnet die tatsächlichen Abrechnungen der letzten drei Jahre um und sagt mehr über die Bewohner als über das Haus. Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude durch. Für kleine, unsanierte Altbauten ist er ohnehin vorgeschrieben – und er ist die belastbarere Grundlage für eine Sanierungsentscheidung.

Kann die Beratung auch gegen die Sanierung sprechen?

Ja, und das ist ihr Wert. Bei einem Gebäude mit kurzer Restnutzungsdauer oder in Erbengemeinschaft kann das Ergebnis lauten, nur instand zu setzen. Wie sich das auf Wert und Abschreibung auswirkt, steht unter Restnutzungsdauer im Altbau.

Angebotsservice

Drei Angebote von Betrieben, die Arbeiten im Bestand anbieten.

Acht kurze Fragen, rund zwei Minuten. Derzeit haben wir noch keine Partnerbetriebe: Ihre Anfrage liest der Inhaber von Altbau-Ausbau.de selbst und antwortet Ihnen innerhalb von zwei Werktagen, etwa mit einem passenden Kontakt. Ihre Daten gibt er nur mit Ihrer Zustimmung weiter.

  • Kostenlos
  • Unverbindlich
  • Antwort in 2 Werktagen

Bezahlt wird der Service von den Handwerksbetrieben, die eine Anfrage annehmen.

Stand: 09/2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub