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BEG Einzelmaßnahmen: Förderung für Dämmung, Fenster und Lüftung

Die BEG Einzelmaßnahmen fördern Dämmung, Fenster, Außentüren und Lüftung mit 15 % Zuschuss vom BAFA. Förderfähig sind höchstens 30.000 € für die erste Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €; auf den Teil über 30.000 € gibt es dann 5 % Bonus. Fachplanung und Baubegleitung fördert das BAFA mit 50 %. Stand 10/2026.

Förderstelle
BAFA / BEG EM
Fördersatz
15 %, mit iSFP 5 % mehr auf den Teil über 30.000 €
Förderfähig, 1. WE
30.000 €, mit iSFP 60.000 €

Alle Förderwerte stammen von der Seite BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und aus der Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), gültig für Anträge ab 21.07.2026 (abgerufen am 23.10.2026).

Die Bausteine im Einzelnen

BEG Einzelmaßnahmen Gebäudehülle: Bausteine für Anträge ab 21.07.2026
BausteinRegelung
Grundförderung15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahme.
iSFP-BonusZusätzliche 5 %, wenn die Maßnahme Teil eines vom BAFA geförderten Sanierungsfahrplans ist und ihn nicht unterschreitet (Nr. 8.4.2, 9.2.4). Seit 21.07.2026 erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten und nur auf den Teil über der einfachen Höchstgrenze (im Einfamilienhaus 30.000 €).
Förderfähige Höchstkosten30.000 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 € – je Gebäude und Kalenderjahr, auch bei mehreren Anträgen (Nr. 8.3). Für weitere Wohneinheiten gelten niedrigere Beträge (Tabelle unten).
Technische MindestanforderungenFür jedes Bauteil gilt ein maximaler U-Wert; beim Dach etwa 0,14 W/m²K, bei der Außenwand 0,20 W/m²K, bei Fenstern 0,95 W/m²K. Maßgeblich sind die Technischen Mindestanforderungen in der Anlage zur Richtlinie; Ihr Energie-Effizienz-Experte bestätigt sie.
Energie-Effizienz-ExperteFür Einzelmaßnahmen an der Hülle verpflichtend einzubinden — Kosten der Fachplanung und Baubegleitung sind zu 50 % förderfähig.

Höchstgrenzen je Wohneinheit: Was im Mehrfamilienhaus zählt

Die Grenze von 30.000 bzw. 60.000 € gilt nur für die erste Wohneinheit. Für jede weitere sind die Beträge kleiner. Maßgeblich ist die Zahl der Wohneinheiten nach der Sanierung; betrifft eine Maßnahme nur einen Teil des Hauses, zählen nur die betroffenen Wohnungen (Nr. 8.3.1 der Richtlinie).

Förderfähige Höchstkosten BEG EM für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
Wohneinheitohne iSFPmit iSFP
1. Wohneinheit30.000 €60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit, je15.000 €30.000 €
ab 7. Wohneinheit, je8.000 €15.000 €
Beispiel: Haus mit 3 Wohneinheiten60.000 €120.000 €
Quelle: BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle; Nr. 8.3.1 der Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026. Abgerufen 23.10.2026. Die erhöhten Grenzen gelten auch, wenn der Eigentümer nach der Richtlinie für Energieberatung keinen iSFP beantragen kann.

Welche Maßnahmen gefördert werden – und was sie kosten

Gefördert wird die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, der Tausch oder erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren sowie außenliegender Sonnenschutz (Nr. 5.1 der Richtlinie). Dazu kommen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“, Nr. 5.2). Diese Kostenspannen haben wir mit Quelle belegt:

Typische Einzelmaßnahmen im Altbau mit belegter Kostenspanne
MaßnahmeKosten laut QuelleMehr dazu
Dach neu decken und dämmen (ohne Dachstuhl)238–274 €/m² Dachfläche*Dachsanierung Kosten
Fassade mit Wärmedämmverbundsystem150–200 €/m² Wandfläche†Fassadendämmung Kosten
Fenster tauschen inkl. Einbau500–1.500 €/Stück†Fenster austauschen Kosten
Kellerdecke von unten dämmen60–100 €/m²†Kellerdecke dämmen
Quellen und Stand stehen auf den verlinkten Kostenseiten. * aus Nettopreisen hochgerechnet; † Die Quelle sagt nicht, ob die MwSt. enthalten ist. Unverbindliche Richtwerte, kein Angebot. Alle Bauteile im Überblick: Dämmung Kosten.

Im Altbau sind Dach und oberste Geschossdecke meist der günstigste Einstieg, die Fassade der teuerste. Fassade und Fenster gehören zusammen geplant: Wer zuerst neue Fenster einsetzt und später dämmt, muss die Anschlüsse in der Laibung oft ein zweites Mal öffnen. Ablauf und Betriebe finden Sie auf den Seiten Dachsanierung, Fassadensanierung und Fenster austauschen.

Neue Dachgauben im Rohbau mit OSB-Beplankung auf einem Altbau
Dach und Gauben im Rohbau, 2009 · Foto: eigene Baustelle, Sanierung 2009–2015

Rechenbeispiel Einfamilienhaus: drei Budgets im Vergleich

Ob sich ein Sanierungsfahrplan lohnt, hängt an der Summe je Antrag. Die Tabelle rechnet ein Einfamilienhaus mit drei angenommenen Summen förderfähiger Kosten durch.

Zuschuss Gebäudehülle im Einfamilienhaus, mit und ohne iSFP
Förderfähige Kostenohne iSFPmit iSFP
25.000 €15 % × 25.000 € = 3.750 €3.750 € – unter 30.000 € kein Bonus
50.000 €15 % × 30.000 € = 4.500 €15 % × 50.000 € + 5 % × 20.000 € = 8.500 €
70.000 €15 % × 30.000 € = 4.500 €15 % × 60.000 € + 5 % × 30.000 € = 10.500 €
Rechenregel: BAFA, abgerufen 23.10.2026. Summen angenommen. Ohne Fachplanung und Baubegleitung. Unverbindliche Beispielrechnung.

Bei 70.000 € deckelt auch der Fahrplan: Mehr als 60.000 € zählen in der ersten Wohneinheit nicht. Hinzu kommt in allen drei Fällen die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung: 50 % auf höchstens 5.000 € förderfähige Kosten, also bis zu 2.500 €. Was der Fahrplan selbst kostet und ab welcher Summe er sich bezahlt macht, rechnet die Seite Sanierungsfahrplan vor.

Rechenbeispiel Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten

Ein Gründerzeithaus mit drei Wohnungen bekommt eine gedämmte Fassade und neue Fenster. Die förderfähigen Kosten liegen bei angenommenen 100.000 € brutto. Die Höchstgrenze ohne Fahrplan beträgt 30.000 € + 2 × 15.000 € = 60.000 €; mit Fahrplan 60.000 € + 2 × 30.000 € = 120.000 €.

Zuschuss Gebäudehülle im Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten, 100.000 € förderfähige Kosten
Postenohne iSFPmit iSFP
Förderfähig60.000 € (Höchstgrenze)100.000 €
Grundförderung 15 %9.000 €15.000 €
iSFP-Bonus 5 % auf den Teil über 60.000 €–5 % × 40.000 € = 2.000 €
Zuschuss Maßnahme9.000 €17.000 €
Fachplanung und Baubegleitung50 % auf höchstens 3 × 2.000 € = 6.000 €, also bis zu 3.000 €
Quellen: BAFA Gebäudehülle, BAFA Fachplanung und Baubegleitung, abgerufen 23.10.2026. Summe angenommen. Unverbindliche Beispielrechnung.

Im Mehrfamilienhaus beginnt der Bonus erst über der Summe der einfachen Grenzen – hier über 60.000 €, nicht über 30.000 €. Die Mindestinvestition von 30.000 € für den Bonus ist damit ohnehin erreicht. Wie man ein Haus dieser Bauzeit sinnvoll Schritt für Schritt saniert, zeigt der Ratgeber Gründerzeithaus sanieren.

Fensterfaschen werden an der gedämmten Fassade verputzt
Gedämmte Fassade: Faschenputz an den Fenstern, 2009 · Foto: eigene Baustelle, Sanierung 2009–2015

Fachplanung und Baubegleitung: 50 % für den Experten

Die Leistungen des Energie-Effizienz-Experten für Planung und Bauüberwachung fördert das BAFA mit 50 % (BAFA). Förderfähig sind höchstens 5.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus, im Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt höchstens 20.000 €. Die Förderung gibt es nur zusammen mit einer BAFA-Einzelmaßnahme, nicht für den Heizungstausch über die KfW. Einen iSFP-Bonus gibt es darauf nicht (Nr. 8.4.2 der Richtlinie). Voraussetzung ist, dass der Experte vom ausführenden Betrieb unabhängig ist – also dort weder angestellt noch beteiligt und auch nicht von ihm beauftragt. Sonst entfällt die 50-%-Förderung der Baubegleitung (Nr. 9.3).

Voraussetzungen: Gebäudealter, Mindestinvestition, Eigenleistung

  • Gebäudealter: Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen (Nr. 3 a der Richtlinie).
  • Mindestinvestition: 300 € brutto förderfähige Kosten je Maßnahme; für den iSFP-Bonus 30.000 € brutto (Nr. 5 und 8.4.2).
  • Brutto zählt: Förderfähig sind die Kosten einschließlich Mehrwertsteuer; wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, nur netto (Nr. 8.2).
  • Eigenleistung: Dämmen Sie selbst, wird nur das Material gefördert – und nur, wenn ein Energie-Effizienz-Experte oder Fachunternehmer die fachgerechte Ausführung bestätigt (Nr. 8.2).
  • Energie-Effizienz-Experte: Ohne eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste ist kein Antrag möglich (BAFA).

Der Antragsweg

Antragsweg BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA
SchrittWas zu tun ist
1Energie-Effizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes beauftragen
2Antrag beim BAFA stellen, bevor ein Vertrag ohne Förderbedingung geschlossen wird. Bei Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage vorliegen – mit dem voraussichtlichen Ausführungsdatum, das innerhalb von 36 Monaten liegen muss.
3Maßnahme umsetzen und fachlich begleiten lassen – innerhalb von 36 Monaten ab Zugang des Bescheids
4Technischen Projektnachweis und Rechnungen einreichen
5Auszahlung des Zuschusses
Quelle: Nr. 9.2.1 und 9.4.1 der Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026, abgerufen 23.10.2026.

Worauf es ankommt

Der häufigste Fehler ist die Reihenfolge: Wer den Handwerkervertrag ohne Förderbedingung vor dem Antrag unterschreibt, verliert die Förderung. Ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung ist der übliche Weg, das Risiko zu vermeiden – und nach der Richtlinie muss er bei Antragstellung schon vorliegen. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden (Nr. 9.2.1).

Was ab 2027 dazukommt

Ab dem 1. Quartal 2027 sieht die Richtlinie für Dämmmaßnahmen an Gebäuden mit dem schlechtesten energetischen Zustand einen Bonus von 5 Prozentpunkten vor (Worst Performing Buildings, Nr. 8.4.3). Voraussetzung ist ein geförderter Sanierungsfahrplan; eine Mindestsumme gilt nicht, der Bonus ist auf drei Anträge begrenzt. Das BAFA hat Start und Abgrenzung noch nicht veröffentlicht; welche Gebäude genau darunter fallen, regelt ein Infoblatt, das noch aussteht. Wir tragen die Werte nach, sobald BAFA sie veröffentlicht.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es für neue Fenster?

15 % der förderfähigen Kosten, wenn die Fenster die Technischen Mindestanforderungen erfüllen und ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden ist. Bei 20.000 € Kosten sind das 3.000 €. Den iSFP-Bonus gibt es erst, wenn die Kosten je Antrag im Einfamilienhaus über 30.000 € liegen.

Gelten die 30.000 € je Wohnung?

Nein. 30.000 € (mit Fahrplan 60.000 €) gelten nur für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste kommen je 15.000 € (30.000 €) dazu, ab der siebten je 8.000 € (15.000 €). Ein Haus mit drei Wohnungen kommt so auf 60.000 € bzw. 120.000 €.

Kann ich die Dämmung selbst machen und trotzdem Förderung bekommen?

Ja, aber nur für das Material. Ein Energie-Effizienz-Experte oder ein Fachunternehmer muss die fachgerechte Ausführung und die Materialkosten im Verwendungsnachweis bestätigen (Nr. 8.2 der Richtlinie). Lohnkosten für die eigene Arbeit sind nicht förderfähig.

Zuschuss oder Steuerbonus nach § 35c – was ist besser?

Für dieselbe Maßnahme geht nur eines von beiden (Nr. 8.6 der Richtlinie). Der Steuerbonus bringt Selbstnutzern 20 % über drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt, und setzt ein Gebäude älter als zehn Jahre voraus (§ 35c EStG). Für verschiedene Maßnahmen lassen sich beide kombinieren, etwa Zuschuss für die Fenster und Steuerbonus für das Dach. Die Maßnahme muss vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein.

Können Vermieter und Eigentümergemeinschaften die BEG Einzelmaßnahmen beantragen?

Ja. Antragsberechtigt sind alle Investoren, darunter private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen (Nr. 6.1 der Richtlinie). Anders als beim Heizungstausch gibt es hier keine Boni, die nur Selbstnutzern zustehen.

Wird auch die Heizungsoptimierung gefördert?

Ja, mit 15 %. Den iSFP-Bonus von 5 % gibt es auch hier nur auf Kosten über 30.000 € im Einfamilienhaus – bei einer Heizungsoptimierung allein wird diese Schwelle kaum erreicht. Das gilt für Gebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten, deren Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre ist; fossile Heizungen dürfen höchstens 20 Jahre alt sein (BAFA: Heizungsoptimierung). Typisch ist ein hydraulischer Abgleich. Für den Tausch der Heizung selbst gilt die Heizungsförderung der KfW.

Was für Ihr gesamtes Vorhaben möglich ist – Hülle, Heizung und Steuerbonus zusammen –, rechnet der Förder-Check durch.

Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die Richtlinien von BAFA und KfW in ihrer jeweils geltenden Fassung; dieser Text ersetzt keine Energieberatung. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Stand der Förderwerte: 23.10.2026.

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Stand: 10/2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub