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Sanierungsfahrplan (iSFP): Kosten, Zuschuss und Förderbonus

Ein Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein schriftlicher Plan einer Energieeffizienz-Expertin oder eines -Experten, der die Sanierung Ihres Hauses in aufeinander aufbauenden Schritten festlegt. Im Einfamilienhaus kostet er 1.500–2.500 €†. Das BAFA übernimmt 50 % des Honorars, höchstens 650 €. Danach verdoppelt er die Obergrenze der förderfähigen Kosten für Dämmung, Fenster und Lüftung – vorausgesetzt, der Fahrplan selbst wurde über das BAFA gefördert. Stand 10/2026.

Förderstelle
BAFA EBW
Fördersatz
50 % des Honorars
Zuschuss höchstens (EFH/ZFH)
650 €
Smartphone mit Energieeffizienzskala für ein Haus liegt auf Bauplänen

Förderwerte nach BAFA: Energieberatung für Wohngebäude, BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), gültig für Anträge ab 21.07.2026, abgerufen am 23.10.2026. Wie die Beratung selbst abläuft und was eine gute Beraterin ausmacht, steht auf der Seite Energieberatung. Diese Seite erklärt, was der Fahrplan bei der Förderung bewirkt.

Die Bausteine im Einzelnen

Individueller Sanierungsfahrplan: Förderung und Wirkung
BausteinRegelung
Was es istEine Vor-Ort-Analyse durch eine zugelassene energieberatende Person mit Aufnahme aller Bauteile, Berechnung des Ist-Zustands und einer Maßnahmenreihenfolge über mehrere Jahre.
Förderung50 % des Honorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten. Erläutert die Beraterin den Fahrplan in einer Eigentümerversammlung, kommen einmalig bis zu 250 € hinzu.
Der eigentliche WertDie Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für Dämmung, Fenster und Lüftung verdoppelt sich: in der ersten Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 €, für die zweite bis sechste von je 15.000 auf je 30.000 €, ab der siebten von je 8.000 auf je 15.000 €. Auf den Teil über der einfachen Grenze gibt es 5 Prozentpunkte Bonus.
GültigkeitDer Bonus gilt für Maßnahmen, die innerhalb von höchstens 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden (Nr. 8.4.2 der Richtlinie).

Was im Sanierungsfahrplan steht

Der iSFP zeigt, wie Ihr Haus Schritt für Schritt über mehrere Jahre saniert werden kann – oder in einem Zug auf ein Effizienzhaus-Niveau. Die Beraterin erstellt ihn mit einer vorgeschriebenen Software, damit jeder Fahrplan gleich aufgebaut ist (BAFA). Sie erhalten:

  • Ist-Zustand: Primärenergie, Endenergie und CO₂-Ausstoß des Hauses heute.
  • Maßnahmenpakete in Reihenfolge: Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf, mit den Werten nach jedem Schritt.
  • Vorschläge für jedes schwache Bauteil: für Bauteile, die nicht den Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (früher GEG) entsprechen, und für Haustechnik, die älter als zehn Jahre ist.
  • Erneuerbare Wärme: Nutzt die Heizung noch nicht mindestens 65 % erneuerbare Energie, muss der Fahrplan einen Weg dorthin vorschlagen. Umsetzen müssen Sie ihn nicht.
  • Umsetzungshilfe: ein Begleitdokument zum Fahrplan, an das ein Datenblatt zur Qualitätssicherung angehängt ist.

Für einen Altbau ist die Reihenfolge der eigentliche Nutzen. Wer zuerst die Heizung tauscht und Jahre später dämmt, hat am Ende eine zu große Wärmepumpe. Wer neue Fenster einsetzt, ohne die Außenwand mitzudenken, riskiert Tauwasser in der Laibung. Der Fahrplan legt fest, was zuerst kommt – und welche Arbeiten man sinnvoll zusammenlegt, etwa Fassade und Fenster unter einem Gerüst.

Rückseite eines unsanierten Mehrfamilienhauses vor der Sanierung
Ausgangslage vor der Sanierung: unsaniertes Mehrfamilienhaus · Foto: eigene Baustelle, Sanierung 2009–2015

Rechenbeispiel: Wann sich der Fahrplan selbst bezahlt

Ein Einfamilienhaus soll in einem Zug Dachdämmung und neue Fenster bekommen. Die förderfähigen Kosten liegen bei 50.000 € brutto. Ohne Fahrplan zählen davon höchstens 30.000 €, mit Fahrplan bis zu 60.000 €. Der 5-%-Bonus gilt nur für den Teil über 30.000 € (BAFA, Stand: Anträge ab 21.07.2026).

Zuschuss Gebäudehülle mit und ohne Sanierungsfahrplan, Einfamilienhaus, 50.000 € förderfähige Kosten
Postenohne iSFPmit iSFP
Förderfähig30.000 € (Höchstgrenze)50.000 €
Grundförderung 15 %15 % × 30.000 € = 4.500 €15 % × 50.000 € = 7.500 €
iSFP-Bonus 5 %–5 % × 20.000 € = 1.000 €
Zuschuss4.500 €8.500 €
Quelle: BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, abgerufen 23.10.2026. Die Kosten von 50.000 € sind eine Annahme. Unverbindliche Beispielrechnung.

Der Fahrplan bringt in diesem Fall 4.000 € mehr Zuschuss. Dagegen steht Ihr Eigenanteil an der Beratung. Angenommen, das Honorar liegt mit 2.000 € in der oben genannten Spanne: Die Hälfte wären 1.000 €, das BAFA zahlt aber höchstens 650 €. Ihr Eigenanteil beträgt dann 1.350 €. Unterm Strich bleiben 4.000 € − 1.350 € = 2.650 € Vorteil.

Die Faustregel daraus: Zwischen 30.000 und 60.000 € bringt jeder Euro über 30.000 € im Einfamilienhaus 20 Cent mehr Zuschuss (15 % Grundförderung plus 5 % Bonus). Um 1.350 € Eigenanteil hereinzuholen, braucht es 1.350 € ÷ 20 % = 6.750 € über der Grenze. Ab rund 36.750 € förderfähigen Kosten in einem Antrag hat sich der Fahrplan in diesem Beispiel bezahlt. Plant jemand nur Arbeiten unter 30.000 € je Antrag, bringt der Fahrplan bei der Gebäudehülle keinen Euro mehr Zuschuss.

Für die 30.000-€-Schwelle zählt jeder Antrag für sich. Kosten mehrerer Anträge aus demselben Kalenderjahr werden nicht zusammengerechnet (BAFA). Wer Dach und Fenster in zwei getrennten Anträgen beantragt, bleibt womöglich zweimal unter der Schwelle. Die Höchstgrenze von 30.000 bzw. 60.000 € gilt dagegen für alle Anträge eines Kalenderjahres zusammen. Im Mehrfamilienhaus liegt die Schwelle höher: Sie entspricht der Summe der einfachen Höchstgrenzen, bei drei Wohneinheiten also 60.000 €. Durchgerechnete Beispiele für Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus stehen auf der Seite BEG Einzelmaßnahmen.

Ab 2027 ein zweiter Grund: der Bonus für die schlechtesten Gebäude

Ab dem 1. Quartal 2027 sieht die Richtlinie einen weiteren Bonus von 5 Prozentpunkten für Dämmmaßnahmen an Gebäuden vor, die energetisch zu den schlechtesten in Deutschland gehören (Worst Performing Buildings, Nr. 8.4.3). Voraussetzung ist auch hier ein geförderter Sanierungsfahrplan. Eine Mindestsumme gilt dafür nicht; der Bonus wird für höchstens drei Anträge gewährt. Das BAFA hat Start und Abgrenzung noch nicht veröffentlicht; welche Gebäude genau darunter fallen, soll ein Infoblatt regeln. Wir ergänzen die Angaben, sobald sie feststehen.

Der Antragsweg

Antragsweg geförderter Sanierungsfahrplan (BAFA EBW)
SchrittWas zu tun ist
1Energieberater aus der Expertenliste des Bundes auswählen
2Antrag beim BAFA stellen, bevor Sie den Beratungsvertrag unterschreiben. Das darf auch die Beraterin mit Ihrer Vollmacht tun. Alternativ schließen Sie den Vertrag unter der Bedingung der Förderzusage.
3Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme
4Fahrplan mit Maßnahmenpaketen und Zeitachse erhalten
5Honorar vollständig bezahlen, Verwendungsnachweis einreichen; das BAFA zahlt den Zuschuss an Sie aus
6Umsetzung in eigener Reihenfolge und eigenem Tempo
Quelle: BAFA: Energieberatung für Wohngebäude, abgerufen 23.10.2026.

Seit dem 01.04.2025 zahlt das BAFA den Zuschuss nur noch an Sie als Antragsteller, nicht mehr an die Beraterin. Sie gehen also mit dem vollen Honorar in Vorleistung. Für den Bonus bei späteren Maßnahmen muss der Fahrplan schon vorliegen, wenn Sie die Maßnahme beantragen. Bevor Sie dort den Nachweis einreichen, muss die Förderung des Fahrplans abschließend beschieden und ausgezahlt sein (Nr. 8.4.2 der Richtlinie).

Worauf es ankommt

Für Eigentümer, die mehr als eine Maßnahme planen, rechnet sich der Sanierungsfahrplan vor allem bei größeren Vorhaben: Der Bonus greift im Einfamilienhaus erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten, im Mehrfamilienhaus später. Fachlich lohnt er sich trotzdem, weil er die Reihenfolge der Maßnahmen festlegt.

Was der Fahrplan nicht bewirkt

  • Kein Bonus beim Heizungstausch: Für neue Wärmeerzeuger über die KfW gibt es keinen iSFP-Bonus und keine höhere Kostengrenze (Nr. 8.4.2). Was dort gilt, steht auf der Seite Heizungsförderung.
  • Kein Bonus auf Fachplanung und Baubegleitung: Diese Leistungen fördert das BAFA mit eigenen 50 %, ohne Aufschlag.
  • Keine Pflicht zur Umsetzung: Die Richtlinie knüpft den Bonus an die einzelne Maßnahme, die im Fahrplan steht. Eine Pflicht, den ganzen Fahrplan umzusetzen, enthält sie nicht. Die beantragte Maßnahme muss dem Fahrplan aber entsprechen; bleibt sie wesentlich dahinter zurück, entfällt der Bonus (Nr. 9.2.4).

Energieberater und Steuerbonus

Wer selbst im Haus wohnt und die Sanierung über § 35c EStG abrechnet, kann auch den Energieberater einbeziehen: Begleitet oder beaufsichtigt ein vom BAFA zugelassener Berater die Maßnahme, mindert sich die Einkommensteuer um 50 % seiner Kosten (§ 35c Abs. 1 EStG). Für Kosten, die das BAFA schon bezuschusst hat, gilt das nicht. Zuschuss und Steuerbonus gibt es für dieselbe Maßnahme nie zugleich (Nr. 8.6 der Richtlinie; § 35c Abs. 3 EStG). Die Steuerermäßigung gilt nur für Maßnahmen, die vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind (§ 52 Abs. 35a EStG).

Häufige Fragen

Was kostet ein Sanierungsfahrplan nach Abzug der Förderung?

Das Honorar im Einfamilienhaus liegt laut co2online bei 1.500–2.500 €†. Das BAFA erstattet die Hälfte, höchstens 650 €. Bei einem Honorar von 2.000 € bleiben Ihnen 1.350 €; je höher das Honorar, desto größer Ihr Anteil, weil der Zuschuss gedeckelt ist.

Wie lange gilt ein Sanierungsfahrplan?

Für den Förderbonus müssen Sie eine Maßnahme innerhalb von höchstens 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umsetzen (Nr. 8.4.2 der Richtlinie BEG EM). Bei jeder Maßnahme muss der Fahrplan schon bei der Antragstellung vorliegen.

Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan, wenn ich nur die Fenster tauschen will?

Finanziell meist nicht. Der Bonus gilt nur für den Teil der Kosten über 30.000 € je Antrag im Einfamilienhaus; ein Fenstertausch allein bleibt oft darunter. Fachlich kann er trotzdem sinnvoll sein, weil er klärt, ob die neuen Fenster zur späteren Fassadendämmung passen.

Bekommen Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter einen geförderten Fahrplan?

Ja. Antragsberechtigt sind Eigentümer selbst genutzter und vermieteter Wohngebäude und Wohnungseigentümergemeinschaften. Ab drei Wohneinheiten zahlt das BAFA höchstens 850 €, für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung einmalig bis zu 250 € zusätzlich. Auch Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte können den Antrag stellen, mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers (BAFA).

Kann ich mit der Sanierung anfangen, bevor der Fahrplan fertig ist?

Ja, aber dann ohne Bonus und ohne doppelte Kostengrenze für diese Maßnahme. Der Fahrplan muss bei der Antragstellung der Maßnahme vorliegen. Planen Sie deshalb einige Wochen Vorlauf ein, bevor Sie Angebote für Dach oder Fassade unterschreiben.

Gibt es den Bonus auch für die Wärmepumpe?

Nein. Vom iSFP-Bonus ausgenommen sind Wärmeerzeuger, die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie Fachplanung und Baubegleitung (Nr. 8.4.2 der Richtlinie). Die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung ist nicht ausgeschlossen, der Bonus greift aber auch hier erst über 30.000 € förderfähigen Kosten.

Was für Ihr gesamtes Vorhaben an Förderung möglich ist, rechnet der Förder-Check durch. Die Programme im Überblick zeigt die Seite Sanierung Förderung.

Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die Richtlinien von BAFA und KfW in ihrer jeweils geltenden Fassung; dieser Text ersetzt keine Energieberatung. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Stand der Förderwerte: 23.10.2026.

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Stand: 10/2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub