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Energieausweis

Ein Dokument, das den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes bewertet und in eine Effizienzklasse einordnet. Beim Verkauf und bei der Vermietung muss er vorliegen.

VerbrauchsausweisBedarfsausweis
Grundlageabgerechneter Verbrauch der letzten drei JahreBerechnung aus Bauteilen und Anlagentechnik
Aussagehängt stark vom Verhalten der Bewohner abvergleichbar, unabhängig von der Nutzung
Kosten, grober Richtwert50–150 €300–800 €
Gültigkeit10 Jahre10 Jahre

Wann der Bedarfsausweis Pflicht ist

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben – es sei denn, das Haus erreicht mindestens das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977. Für die meisten unsanierten Altbauten heißt das: Bedarfsausweis.

EffizienzklasseEndenergie in kWh/(m²·a)
A+unter 30
A30 bis unter 50
B50 bis unter 75
C75 bis unter 100
D100 bis unter 130
E130 bis unter 160
F160 bis unter 200
G200 bis unter 250
Hab 250
Für Wohngebäude. Unsanierte Häuser aus der Zeit vor 1978 liegen häufig in den Klassen F bis H.

Pflicht ist der Ausweis, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet wird: Die Kennwerte gehören schon in die Immobilienanzeige, der Ausweis wird spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben. Wer selbst im Haus wohnt und nichts verkauft oder vermietet, braucht keinen. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.

Für die Sanierungsplanung reicht er nicht

Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis sind kurz und allgemein. Wer sanieren will, fährt mit einem individuellen Sanierungsfahrplan besser: Er zeigt Reihenfolge, Kosten und Förderung. Ausstellen dürfen den Ausweis unter anderem Energieberater, Architekten und entsprechend qualifizierte Handwerksmeister – siehe Energieberatung.

Siehe Gebäudemodernisierungsgesetz und U-Wert.

Welche Pflichten nach Kauf oder Erbe wirklich gelten, steht unter Sanierungspflicht.

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Drei Angebote von Betrieben, die Arbeiten im Bestand anbieten.

Acht kurze Fragen, rund zwei Minuten. Derzeit haben wir noch keine Partnerbetriebe: Ihre Anfrage liest der Inhaber von Altbau-Ausbau.de selbst und antwortet Ihnen innerhalb von zwei Werktagen, etwa mit einem passenden Kontakt. Ihre Daten gibt er nur mit Ihrer Zustimmung weiter.

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  • Unverbindlich
  • Antwort in 2 Werktagen

Bezahlt wird der Service von den Handwerksbetrieben, die eine Anfrage annehmen.

Stand: 21.09.2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub