Bestandsgebäude seit 1998 · Schwerpunkt Baujahr vor 1979

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Presse und Daten

Altbau-Ausbau.de ist ein unabhängiges Portal für die Sanierung von Bestandsgebäuden. Wir rechnen selbst: Kosten, Bauphysik, Pflichten und Förderung – nach Normen und aktuellen Gesetzen, mit offengelegten Annahmen. Grafiken und Zahlen auf dieser Seite dürfen Sie mit Quellenangabe frei verwenden.

Ansprechpartner

René Lindelaub, Herausgeber
Telefon +49 3381 5632744 · info@altbau-ausbau.de
Alte Krakauer Str. 29, 14776 Brandenburg an der Havel

Wir geben Auskunft zu Altbausanierung, Kosten einzelner Gewerke, Dämmung und Feuchte, Heizungstausch im Bestand, Elektrik, Gebäudemodernisierungsgesetz und Förderung. Anfragen von Redaktionen beantworten wir zügig.

Zahlen zum Zitieren

  • Seit dem 29. Juli 2026 bleiben nach Hauskauf oder Erbe nur zwei Nachrüstpflichten: die Dämmung der obersten Geschossdecke auf höchstens U 0,24 W/(m²K) und die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizkessel ist entfallen. Quelle
  • Die Zwei-Jahres-Frist für Käufer und Erben gilt nur beim ersten Eigentümerwechsel seit dem 1. Februar 2002 und nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die damals vom Eigentümer bewohnt waren. In allen anderen Fällen ist die Nachrüstung sofort fällig. Quelle
  • Die Pflichtdämmung eines 80 m² großen, begehbaren Dachbodens und von 25 m Heizungsrohr kostet mit Fachbetrieb rund 4.650 bis 8.350 € und spart etwa 535 € Heizkosten im Jahr. Quelle
  • Die Elektrik im Altbau komplett zu erneuern kostet 90 bis 160 € je m² Wohnfläche. Ein Zählerschrank nach heutigen Anschlussregeln, nötig für Wärmepumpe oder Wallbox, kostet 1.800 bis 4.500 €. Quelle

Grafiken zum Download

Alle Grafiken stehen unter der Lizenz CC BY 4.0: Sie dürfen sie verwenden, auch gewerblich, wenn Sie Altbau-Ausbau.de als Quelle nennen und online auf die Quellseite verlinken. Den passenden Code liefern wir mit.

Sanierungspflicht: Wann gilt die Zwei-Jahres-Frist?
Sanierungspflicht: Wann gilt die Zwei-Jahres-Frist? Entscheidungsbaum für Käufer und Erben nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz.
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Unsere Rechner lassen sich kostenlos einbinden, etwa in Ratgeber von Maklern, Hausverwaltungen oder Verbänden – siehe Rechner einbinden.

Wie wir rechnen

  • Kosten sind Marktspannen einschließlich Material, abgeglichen mit Angeboten, Preisportalen und Rückmeldungen von Fachbetrieben; der Stand steht an jeder Zahl.
  • Bauphysik rechnen wir nach den einschlägigen Normen, etwa DIN 4108-2 und DIN EN ISO 6946 für Wärmeschutz und Schimmelgrenze oder DIN EN 1264 für Flächenheizungen.
  • Recht und Förderung folgen dem Gesetzestext und den Richtlinien von BAFA und KfW; bei Änderungen passen wir Texte und Rechner zeitnah an.

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