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Altbau-Ausbau.de – Mein Partner für Altbausanierung

Partner-AGB und Preisblatt

Partner-AGB mit Preisblatt, Fassung 1.1 vom 24.10.2026.

Partner-AGB mit Preisblatt als PDF speichern (Fassung 1.1 vom 24.10.2026)

Fassung 1.1 vom 24.10.2026 – gültig für Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden, und für bestehende Partnerschaften nach § 15.

Kurz vorweg (nicht Vertragsbestandteil): Sie erhalten zu passenden Anfragen zuerst eine Vorschau ohne Kontaktdaten. Kosten entstehen erst, wenn Sie annehmen. Drei angenommene Anfragen sind kostenlos. Es gibt keine Grundgebühr und keine Mindestlaufzeit. Kündigen können Sie per E-Mail zum Monatsende. Freiwillig können Sie ein Premium-Paket buchen (ab 39 € zzgl. USt. im Monat, monatlich kündbar). Als Partner erhalten Sie damit Vorrang bei Anfragen in den gebuchten Städten und Gewerken.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, nur für Unternehmer

(1) Anbieter ist Altbau-Ausbau.de, Inhaber René Lindelaub, Alte Krakauer Str. 29, 14776 Brandenburg an der Havel, E-Mail info@altbau-ausbau.de, Telefon +49 3381 3467854, USt-IdNr. DE229876908 („wir“).

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge, über die Handwerks- und Fachbetriebe, Planer und Energieberater („Partner“) über altbau-ausbau.de Anfragen von Eigentümern und anderen Bauherren („Interessenten“) erhalten und Ausschreibungsunterlagen anfordern. Das Preisblatt (Anlage 1) ist Teil dieser AGB.

(3) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit dem Antrag auf Aufnahme bestätigt der Partner, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und dass die handelnde Person den Betrieb vertreten darf. Verbraucher können keinen Partnervertrag schließen.

(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partners gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB vor.

§ 2 Begriffe

Im Sinne dieser AGB ist

  1. „Anfrage“ die über unser Anfrageformular eingegangene Beschreibung eines Vorhabens mit den Kontaktdaten des Interessenten;
  2. „Vorschau“ die Mitteilung einer Anfrage ohne Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und hochgeladene Dateien;
  3. „angenommene Anfrage“ eine Anfrage, die der Partner nach § 6 Abs. 2 angenommen hat; nur sie ist vergütungspflichtig;
  4. „Gewerk“ eine Leistungskategorie unseres Gewerke-Katalogs;
  5. „vermitteltes Gewerk“ ein Gewerk, für das im Preisblatt ein Preis steht;
  6. „Einsatzgebiet“ das Gebiet nach § 5 Abs. 2 Nr. 3;
  7. „Werktag“ Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage im Land Brandenburg;
  8. „Textform“ eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere eine E-Mail (§ 126b BGB).

§ 3 Vertragsschluss und Freischaltung

(1) Der Partner beantragt die Aufnahme über das Formular auf altbau-ausbau.de/partner/. Mit dem Absenden gibt er ein Angebot auf Abschluss eines Partnervertrags zu diesen AGB ab. Die Bestätigung, die nach dem Absenden angezeigt wird, ist noch keine Annahme.

(2) Wir prüfen die Angaben und können vor der Freischaltung Nachweise verlangen, insbesondere die Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis zulassungsfreier oder handwerksähnlicher Gewerbe oder die Gewerbeanmeldung sowie eine Bestätigung des Versicherers über die Betriebshaftpflichtversicherung. Für die Gewerke „Architekt & Planung“ und „Energieberatung“ stellen wir Anfragen erst zu, wenn wir den Kammereintrag, die Bauvorlageberechtigung oder den Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste geprüft haben.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Partner per E-Mail freischalten („Freischaltung“). Die Freischaltung nennt die Gewerke, das Einsatzgebiet und die Höchstzahl je Monat. Ihr liegen diese AGB mit dem Preisblatt als PDF bei.

(4) Einen Anspruch auf Aufnahme gibt es nicht. Lehnen wir ab, teilen wir das in Textform mit.

(5) Zur Partnerschaft gehört ein Betriebsprofil im Verzeichnis auf altbau-ausbau.de. Für das Profil gelten die Nutzungsbedingungen für Betriebsprofile, für Premium-Pakete die Premium-Bedingungen.

§ 4 Unsere Leistungen und vermittelte Gewerke

(1) Wir betreiben altbau-ausbau.de, bewerben das Portal auf eigene Kosten und bieten dem Partner Anfragen an, die zu seinen Gewerken und seinem Einsatzgebiet passen (§§ 5 und 6). Außerdem kann er Ausschreibungsunterlagen anfordern (§ 12).

(2) Anfragen vermitteln wir nur in den vermittelten Gewerken (Preisblatt). Anfragen von Interessenten zu anderen Gewerken geben wir nicht an Partner weiter. Ist ein Partner auch für ein anderes Gewerk freigeschaltet, erhält er dafür erst Anfragen, wenn wir das Gewerk nach § 15 in das Preisblatt aufnehmen.

(3) Wir prüfen Anfragen automatisch und stichprobenartig auf Vollständigkeit und Plausibilität. Kontaktangaben im Freitext der Beschreibung entfernen wir für die Vorschau automatisch. Die Richtigkeit der Angaben, die Zahlungsfähigkeit und die Auftragsabsicht des Interessenten prüfen wir nicht.

(4) Wir schulden weder eine bestimmte Zahl von Anfragen noch Aufträge. Ob und zu welchen Bedingungen ein Vertrag mit dem Interessenten zustande kommt, entscheiden allein der Partner und der Interessent. Wir sind nicht Partei dieses Vertrags, vertreten keine Seite und haften nicht für seine Erfüllung.

(5) Der Interessent zahlt uns für die Vermittlung nichts. Der Partner darf vom Interessenten keine Vergütung dafür verlangen, dass er die Anfrage über uns erhalten hat.

(6) Freiwillig kann der Partner ein Premium-Paket nach den Premium-Bedingungen buchen. In den gebuchten Städten und Gewerken erhält er dann Vorrang bei der Verteilung von Anfragen nach § 5 Abs. 3a („Premium-Partner“). Weitere bezahlte Vorteile bei der Verteilung gibt es nicht.

§ 5 Auswahl der Partner und Reihenfolge

(1) Eine Anfrage ist gleichzeitig höchstens drei Partnern angeboten oder von ihnen angenommen. Rückt nach § 6 Abs. 5 ein weiterer Partner nach, kann eine Vorschau derselben Anfrage nacheinander an mehr als drei Partner gehen. Die Kontaktdaten des Interessenten erhalten aber höchstens drei Partner.

(2) Berücksichtigt werden nur Partner,

  1. deren Partnerschaft freigeschaltet und nicht pausiert ist;
  2. die für das Gewerk der Anfrage freigeschaltet sind, und zwar nur in vermittelten Gewerken (§ 4 Abs. 2);
  3. in deren Einsatzgebiet die Postleitzahl des Vorhabens liegt. Das Einsatzgebiet ist der vereinbarte Umkreis um die Postleitzahl des Betriebssitzes. Gemessen wird die Luftlinie zwischen den Mittelpunkten der beiden Postleitzahlgebiete. Zusätzlich gelten Postleitzahlbereiche, die wir mit dem Partner ausdrücklich in Textform vereinbart haben. „Bundesweit“ umfasst ganz Deutschland;
  4. deren Höchstzahl für den laufenden Kalendermonat nach Abs. 4 noch nicht erreicht ist;
  5. deren E-Mail-Adresse für Anfragen gültig ist; und
  6. die diese Anfrage noch nicht angeboten bekommen haben.

(3) Kommen mehr Partner in Betracht, als Plätze frei sind, gilt zuerst der Vorrang nach Absatz 3a. Im Übrigen kommt zuerst der Partner zum Zug, der im laufenden Kalendermonat die wenigsten Anfragen angenommen hat, bei Gleichstand der Partner, dessen letzte Vorschau am längsten zurückliegt. Keine Rolle spielen die Entfernung (sie entscheidet nur darüber, ob ein Partner in Betracht kommt), die Höhe des Preises, Bewertungen, Reklamationen und Zahlungen an uns außer dem Premium-Paket.

(3a) Vorrang für Premium-Partner:

  1. Der Vorrang gilt für Anfragen im gebuchten Gewerk, deren Postleitzahl wir der gebuchten Stadt zuordnen und die im Einsatzgebiet des Partners liegen. Die Voraussetzungen nach Absatz 2 bleiben unberührt.
  2. Bis zu zwei der drei Plätze bieten wir zuerst Premium-Partnern an. Kommen mehr als zwei in Betracht, entscheidet die Annahmequote nach Absatz 3b.
  3. Den übrigen Platz bieten wir gleichzeitig einem Partner ohne Premium-Paket nach Absatz 3 Satz 2 an.
  4. Ab der ersten Vorschau läuft ein Vorrangfenster von vier Stunden. Lehnt ein Premium-Partner in dieser Zeit ab oder verfällt seine Vorschau, rückt zuerst ein weiterer Premium-Partner nach.
  5. Nach Ablauf des Fensters bieten wir frei werdende Plätze zuerst den übrigen Partnern nach Absatz 3 Satz 2 an; reichen sie nicht, auch weiteren Premium-Partnern.
  6. Kommt kein Premium-Partner in Betracht, gibt es kein Vorrangfenster.
  7. Die Annahmefrist von 24 Stunden (§ 6 Abs. 3) und das Nachrücken bis 72 Stunden (§ 6 Abs. 5) gelten unverändert.

(3b) Die Annahmequote ist der Anteil der Vorschauen, die der Partner in den letzten 90 Tagen vor der Verteilung angenommen hat, an allen Vorschauen, die er in dieser Zeit erhalten und über die er entschieden hat oder die verfallen sind, über alle Gewerke. Vorschauen zu Anfragen, die der Interessent vor der Annahme zurückgezogen hat, zählen nicht. Bei weniger als fünf Vorschauen setzen wir 100 % an. Wir runden auf volle zehn Prozentpunkte. Bei gleicher gerundeter Quote kommt der Partner zuerst, dessen letzte Vorschau am längsten zurückliegt. Grund: Interessenten sollen schnell eine Antwort bekommen, und die Plätze sollen sich unter Premium-Partnern abwechseln.

(4) Die Höchstzahl je Kalendermonat legt der Partner selbst fest und kann sie jederzeit in Textform ändern. Wir tragen die Änderung spätestens am folgenden Werktag ein. Ohne Festlegung gilt keine Höchstzahl. Auf die Höchstzahl zählen die im laufenden Kalendermonat angenommenen Anfragen (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Annahme). Offene Vorschauen belegen bis zu ihrer Entscheidung ebenfalls einen Platz.

(5) Kommt für eine Anfrage mindestens ein Premium-Partner in Betracht, können bis zu zwei der drei Plätze an Premium-Partner gehen; kommen Partner ohne Premium-Paket in Betracht, bleibt für sie mindestens ein Platz. Einen Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Anfragen hat kein Partner.

§ 6 Vorschau, Annahme, Ablehnung, Nachrücken

(1) Zu jeder Anfrage, die dem Partner nach § 5 zugeteilt wird, senden wir ihm eine Vorschau an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Sie enthält das Gewerk, die Angaben zu Art und Umfang des Vorhabens, das Baujahr, den gewünschten Zeitpunkt, die Postleitzahl und den Ort, die Beschreibung des Interessenten ohne Kontaktangaben, die Angabe, ob Fotos oder Pläne vorliegen, die Angabe, ob der Interessent Anrufe erlaubt hat, den Preis dieser Anfrage oder den Hinweis, dass sie kostenlos ist (§ 8), und das Ende der Annahmefrist.

(2) Der Partner nimmt die Anfrage an, indem er über den Link in der Vorschau die Bestätigungsseite öffnet und dort den Knopf „Kostenpflichtig annehmen“ (bei kostenlosen Anfragen „Annehmen – kostenlos“) betätigt. Das Öffnen des Links allein ist keine Annahme. Mit der Annahme entsteht der Vergütungsanspruch nach § 8. Wir senden dem Partner sofort die vollständige Anfrage mit Kontaktdaten, Dateien und dem Nachweis der Einwilligungen (§ 10 Abs. 4) per E-Mail und als PDF. Erklärt der Partner die Annahme innerhalb der Frist in Textform an anfrage@altbau-ausbau.de, können wir sie für ihn erfassen. Die Anfrage ist dann mit unserer Erfassung angenommen.

(3) Die Annahmefrist beträgt 24 Stunden ab Versand der Vorschau. Endet sie an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag im Land Brandenburg, endet sie am nächsten Werktag um 12:00 Uhr. Das Fristende steht in der Vorschau; maßgeblich ist diese Angabe. Nach Fristablauf verfällt die Vorschau ohne Kosten.

(4) Ablehnen kann der Partner bis zur Annahme jederzeit, über den Link „Anfrage ablehnen“, kostenlos und ohne Begründung. Eine Angabe von Gründen ist freiwillig.

(4a) Die Vorschau ist vertraulich. Der Partner gibt sie nicht weiter, versucht nicht, den Interessenten anhand der Vorschau ausfindig zu machen oder ohne Annahme Kontakt aufzunehmen, und löscht sie, sobald er ablehnt oder die Frist verstreicht.

(5) Lehnt ein Partner ab oder verfällt seine Vorschau, bieten wir die Anfrage nach § 5 einem weiteren passenden Partner an („Nachrücken“), längstens bis 72 Stunden nach Eingang der Anfrage. Dasselbe gilt, wenn innerhalb dieser Zeit ein passender Partner hinzukommt.

(6) Zieht der Interessent seine Anfrage vor der Annahme zurück, verfallen alle offenen Vorschauen. Es rückt niemand nach, und es entstehen keine Kosten.

(7) Nach jeder Annahme teilen wir dem Interessenten Firma und Ort des Partners mit, der die Anfrage übernommen hat. Ist der Partner Premium-Partner, weisen wir darauf hin, dass er uns für eine vorrangige Berücksichtigung bezahlt.

(8) Maßgeblich ist der Versand an die zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse. Unsere E-Mails kommen von anfrage@altbau-ausbau.de. Der Partner sorgt dafür, dass ihn Nachrichten dieser Domain erreichen (Spamfilter, Abwesenheit). Antworten auf unsere E-Mails gehen an uns, nicht an den Interessenten.

(9) Lässt der Partner fünf Vorschauen in Folge ohne Reaktion verfallen, dürfen wir die Partnerschaft nach § 14 Abs. 1 pausieren, damit Interessenten nicht unnötig warten. Wir teilen ihm das mit, und er kann die Pause jederzeit beenden.

§ 7 Reklamation und Gutschrift

(1) Eine angenommene Anfrage schreiben wir gut, wenn

  1. sie nicht zu den freigeschalteten Gewerken oder zum Einsatzgebiet des Partners passt (Fehlzuordnung);
  2. der Interessent nicht erreichbar ist. Das ist der Fall, wenn seine E-Mail-Adresse unzustellbar ist und, falls angegeben, seine Telefonnummer nicht vergeben ist oder nachweislich einer anderen Person gehört. Es ist auch der Fall, wenn er auf mindestens drei Kontaktversuche an mindestens zwei verschiedenen Tagen innerhalb von fünf Werktagen nach der Annahme nicht reagiert hat. Anrufe zählen nur, wenn eine Telefon-Einwilligung vorliegt;
  3. der Interessent erklärt, die Anfrage nicht gestellt zu haben, oder wenn sie offensichtlich nicht ernst gemeint ist (Test, Spaß, Mitbewerber, Vermittler); oder
  4. der Partner dieselbe Anfrage desselben Interessenten zum selben Vorhaben in den letzten 30 Tagen bereits über uns erhalten hat (Dublette).

(2) Kein Grund für eine Gutschrift ist insbesondere, dass der Interessent den Auftrag anderweitig vergibt, das Vorhaben verschiebt oder aufgibt, das Angebot zu teuer findet oder sein Budget nicht passt.

(3) Der Partner reklamiert innerhalb von 14 Tagen nach der Annahme, über den Link „Anfrage reklamieren“ in der E-Mail mit den Kontaktdaten oder in Textform an anfrage@altbau-ausbau.de. Er nennt dabei die Anfragenummer und den Grund, bei Abs. 1 Nr. 2 außerdem Datum, Uhrzeit und Weg jedes Kontaktversuchs. Je angenommener Anfrage ist eine Reklamation möglich. Nach Ablauf der Frist ist eine Gutschrift ausgeschlossen, außer der Partner konnte die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten.

(4) Wir entscheiden innerhalb von zehn Werktagen und teilen das Ergebnis mit Begründung in Textform mit. Zur Prüfung dürfen wir den Interessenten kontaktieren. Ist die Anfrage noch nicht abgerechnet, wird sie bei einer Gutschrift nicht berechnet. Ist sie schon abgerechnet, verrechnen wir die Gutschrift mit der nächsten Rechnung. Endet die Partnerschaft, zahlen wir sie aus. Eine kostenlose Anfrage wird bei einer Gutschrift nicht durch eine weitere kostenlose Anfrage ersetzt.

(5) Liegt die Reklamationsquote eines Partners in einem Kalendermonat deutlich über dem Durchschnitt aller Partner, dürfen wir Nachweise der Kontaktversuche verlangen.

(6) Diese Regelung ist für die Frage, ob eine Anfrage zu vergüten ist, abschließend. Ansprüche nach § 18 bleiben unberührt.

§ 8 Preise und kostenlose Anfragen

(1) Der Preis je angenommener Anfrage richtet sich nach dem Gewerk und steht im Preisblatt (Anlage 1). Maßgeblich ist der Preis, der in der Vorschau genannt ist.

(2) Alle Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, derzeit 19 %. Sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Insgesamt drei angenommene Anfragen je Betrieb sind kostenlos. Ob eine Vorschau kostenlos ist, steht in ihr, etwa „kostenlos (Gratis-Anfrage 1 von 3)“. Wir kennzeichnen Vorschauen der Reihe nach als kostenlos, solange noch keine drei kostenlosen Anfragen angenommen oder in offenen Vorschauen zugesagt sind. Lehnt der Partner eine als kostenlos gekennzeichnete Vorschau ab oder verfällt sie, wird der Platz wieder frei. Die kostenlosen Anfragen gelten einmal je Betrieb, auch bei einer erneuten Aufnahme. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht, und sie verfallen nicht.

(4) Grundgebühren, Einrichtungsgebühren und Mindestumsätze gibt es nicht. Das Entgelt für ein freiwilliges Premium-Paket richtet sich nach den Premium-Bedingungen und dem Preisblatt. Ausschreibungsunterlagen (§ 12) sind kostenlos.

§ 8a Premium-Pakete

(1) Premium-Pakete richten sich nach den Premium-Bedingungen. Für Partner kommt der Vorrang nach § 5 Abs. 3a hinzu.

(2) Ein Premium-Paket kauft keine Anfragen. Angenommene Anfragen berechnen wir nach § 8. Die kostenlosen Anfragen nach § 8 Abs. 3 bleiben unberührt.

(3) Während einer Pause (§ 13 Abs. 2) oder einer Maßnahme nach § 14 Abs. 1 ruht der Vorrang. Anzeige und Profilausstattung laufen nach den Premium-Bedingungen weiter.

(4) Endet der Partnervertrag, läuft ein Premium-Paket ohne Vorrang weiter, wenn der Partner es nicht zugleich kündigt.

(5) Preisänderungen kündigen wir nach § 15 an. Für Vorschauen, die vor dem Wirksamwerden versandt wurden, gilt der alte Preis. Preissenkungen können sofort wirken.

§ 9 Abrechnung und Zahlung

(1) Wir rechnen monatlich nachträglich ab. Berechnet werden die angenommenen, nicht kostenlosen Anfragen des Vormonats. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Annahme (deutsche Zeit). Ist eine Reklamation zum Zeitpunkt der Abrechnung noch offen, wird die Anfrage berechnet und bei einer Gutschrift nach § 7 Abs. 4 verrechnet. Mit derselben Rechnung rechnen wir ein Premium-Paket für den Vormonat ab.

(2) Die Rechnung weist die Umsatzsteuer gesondert aus. Ihr liegt ein Einzelnachweis bei: Anfragenummer, Datum der Annahme, Gewerk, Postleitzahl, Nettopreis und Gutschriften sowie Premium-Pakete mit Paket, Städten, Gewerken und berechneten Tagen.

(3) Der Partner ist einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten: als elektronische Rechnung in einem strukturierten Format oder, soweit gesetzlich zulässig, als PDF.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zu zahlen ist per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.

(5) Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Partner ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.

(6) Einwendungen gegen eine Rechnung erhebt der Partner innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform. Danach gilt die Rechnung als genehmigt. Auf diese Folge weisen wir in jeder Rechnung hin. Gesetzliche Ansprüche bei einer späteren Berichtigung bleiben unberührt.

(7) Aufrechnen kann der Partner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§ 10 Umgang mit Anfragen und Kontaktdaten

(1) Der Partner nutzt die Daten aus Anfragen ausschließlich, um die konkrete Anfrage zu bearbeiten. Dazu gehören Kontaktaufnahme, Rückfragen, Besichtigung, Angebot, Vertrag und dessen Durchführung.

(2) Der Partner nimmt innerhalb von zwei Werktagen nach der Annahme Kontakt mit dem Interessenten auf, mindestens per E-Mail.

(3) Anrufe sind nur zulässig, wenn die Anfrage eine Einwilligung des Interessenten in Anrufe ausweist („Anrufe erlaubt: Ja“). Andernfalls nimmt der Partner nur per E-Mail Kontakt auf, bis der Interessent selbst anruft oder ausdrücklich einen Anruf wünscht.

(4) Zu jeder angenommenen Anfrage liefern wir den Nachweis der Einwilligungen mit: Zeitpunkt, Wortlaut, Textversion und Bestätigungsweg. Ruft der Partner an, bewahrt er diesen Nachweis fünf Jahre ab Erteilung der Einwilligung und nach jeder Verwendung auf (§ 7a UWG) und legt ihn uns auf Verlangen vor.

(5) Widerruft der Interessent eine Einwilligung oder widerspricht er der Kontaktaufnahme, gegenüber dem Partner oder uns, beachtet der Partner das unverzüglich. Widerrufe, die bei uns eingehen, leiten wir ihm unverzüglich weiter.

(6) Werbung für andere Leistungen, Newsletter oder sonstige Ansprachen über die konkrete Anfrage hinaus sind nur mit einer gesonderten Einwilligung zulässig, die der Partner selbst einholt und nachweist.

(7) Der Partner gibt Anfragen und Daten nicht an Dritte weiter und verkauft sie nicht, auch nicht an andere Betriebe oder Vermittler. Zulässig ist die Weitergabe an eigene Beschäftigte und an Nachunternehmer, soweit der Partner sie für das Angebot oder die Ausführung einsetzt und sie entsprechend verpflichtet.

(8) Der Partner löscht die Daten, sobald er sie für die Zwecke nach Abs. 1 und für gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht mehr braucht. Kommt kein Vertrag mit dem Interessenten zustande, löscht er sie spätestens sechs Monate nach dem letzten Kontakt. Die Aufbewahrung des Nachweises nach Abs. 4 bleibt unberührt.

(9) Inhalte einer Vorschau, die der Partner nicht annimmt, nutzt er nicht, um den Interessenten auf anderem Weg ausfindig zu machen oder anzusprechen.

§ 11 Weitere Pflichten des Partners

(1) Der Partner macht wahrheitsgemäße und vollständige Angaben (Betrieb, Ansprechpartner, Gewerke, Einsatzgebiet, Rechnungsanschrift, Nachweise) und hält sie aktuell.

(2) Der Partner verfügt über alle Erlaubnisse und Eintragungen, die für seine freigeschalteten Gewerke erforderlich sind, und unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe.

(3) Der Partner teilt uns innerhalb von fünf Werktagen in Textform mit, wenn

  1. eine Eintragung nach Abs. 2, die Gewerbeanmeldung, der Kammereintrag oder die Bauvorlageberechtigung wegfällt oder eingeschränkt wird,
  2. die Betriebshaftpflichtversicherung endet, gekündigt wird oder ruht,
  3. ein Insolvenzantrag über sein Vermögen gestellt wird oder
  4. sich Rechtsform, Inhaber oder Anschrift ändern.

In den Fällen Nr. 1 bis 3 pausieren wir die betroffenen Gewerke bis zur Klärung.

(4) Der Partner darf auf die Partnerschaft hinweisen, etwa mit „Partnerbetrieb von Altbau-Ausbau.de“. Er darf nicht behaupten oder den Eindruck erwecken, wir hätten ihn oder seine Arbeit geprüft, zertifiziert, empfohlen oder ausgezeichnet. Unser Logo nutzt er nur mit unserer Zustimmung in Textform.

(5) Der Partner behandelt Interessenten fair, ohne Druck und ohne irreführende Angaben, und beachtet das Verbraucherrecht.

§ 12 Ausschreibungen

(1) Eigentümer und Verwaltungen können auf altbau-ausbau.de Ausschreibungen für größere Vorhaben einstellen. Der Partner kann die vertraulichen Unterlagen (Anschrift, Aufmaß, Leistungsbeschreibung) kostenlos anfordern, wenn seine Partnerschaft nicht pausiert ist, er für ein ausgeschriebenes Gewerk freigeschaltet ist und das Objekt in seinem Einsatzgebiet liegt. Wir senden die Unterlagen dann per E-Mail an seine hinterlegte Adresse.

(2) Für Ausschreibungen fällt keine Vergütung an. Sie zählen nicht auf die Höchstzahl und nicht auf die kostenlosen Anfragen. Ob und an wen vergeben wird, entscheidet allein der Ausschreibende.

(3) Für die Daten aus Ausschreibungen gilt § 10 Abs. 1 und 5 bis 8 entsprechend. Anrufe sind nur zulässig, wenn die Ausschreibung eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme nennt.

§ 13 Pause, Laufzeit, Kündigung durch den Partner

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Mindestabnahme.

(2) Der Partner kann die Partnerschaft jederzeit in Textform pausieren und wieder aufnehmen, etwa per E-Mail an anfrage@altbau-ausbau.de. Die Pause wirkt spätestens ab dem folgenden Werktag und gilt für alle Gewerke. Während der Pause erhält er keine neuen Vorschauen. Bereits versandte Vorschauen kann er bis zum Fristende noch annehmen oder ablehnen.

(3) Der Partner kann den Vertrag jederzeit zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen, eine E-Mail genügt. Bis zum Vertragsende angenommene Anfragen bleiben vergütungspflichtig, und § 10 gilt für sie fort. Vorschauen, die bei Vertragsende noch offen sind, verfallen.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 14 Einschränkung, Aussetzung und Kündigung durch uns

(1) Wir dürfen die Partnerschaft ganz oder für einzelne Gewerke einschränken oder aussetzen, also keine neuen Vorschauen senden, wenn

  1. der Partner mehr als 14 Tage mit einer Zahlung in Verzug ist,
  2. uns begründete Beschwerden von Interessenten über Verstöße gegen § 10 vorliegen, insbesondere über Anrufe ohne Einwilligung, Werbung oder die Weitergabe von Daten,
  3. Angaben des Partners falsch sind oder ein Nachweis nach § 11 weggefallen ist oder nicht vorgelegt wird,
  4. E-Mails an den Partner dauerhaft nicht zugestellt werden können oder die Voraussetzungen des § 6 Abs. 9 vorliegen,
  5. der Partner Reklamationen auf unzutreffende Angaben stützt oder
  6. ein Gesetz oder eine behördliche Anordnung dies verlangt.

Wir teilen die Maßnahme spätestens mit ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Dabei nennen wir die konkreten Tatsachen, den Grund aus dieser Liste und den Weg, sich nach § 20 dazu zu äußern. Entfällt der Grund, heben wir die Maßnahme unverzüglich auf.

(2) Den Vertrag insgesamt kündigen wir mit einer Frist von 30 Tagen in Textform und mit Begründung.

(3) Ohne Frist kündigen wir, wenn ein Gesetz oder eine behördliche Anordnung das verlangt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 314 BGB), insbesondere der Weiterverkauf von Anfragen oder schwerwiegende Verstöße gegen § 10, oder wenn der Partner wiederholt gegen diese AGB verstoßen hat. Auch dann begründen wir die Kündigung unverzüglich in Textform, soweit kein Gesetz die Begründung untersagt.

§ 15 Änderungen dieser AGB und des Preisblatts

(1) Änderungen dieser AGB und des Preisblatts teilen wir dem Partner mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Preiserhöhungen und Änderungen, die beim Partner technische oder betriebliche Anpassungen erfordern, teilen wir mindestens sechs Wochen vorher mit.

(2) Der Partner kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Die Kündigung wirkt innerhalb von 15 Tagen nach Zugang unserer Mitteilung, frühestens mit Zugang der Kündigung. Er kann auf die Frist nach Abs. 1 in Textform oder durch eine eindeutige Handlung verzichten.

(3) Kürzere Fristen gelten nur, wenn ein Gesetz oder eine behördliche Anordnung eine schnellere Änderung verlangt oder wir eine unvorhergesehene, unmittelbar drohende Gefahr abwehren müssen (Betrug, Schadsoftware, Spam, Datenschutzverletzungen, sonstige Sicherheitsrisiken).

(4) Rückwirkende Änderungen nehmen wir nicht vor, außer sie sind gesetzlich vorgeschrieben oder für den Partner ausschließlich vorteilhaft.

(5) Jede Fassung trägt eine Fassungsnummer und ein Datum. Frühere Fassungen senden wir auf Anfrage zu.

§ 16 Daten, Vertriebskanäle, Rechte (Verordnung (EU) 2019/1150)

(1) Der Partner erhält zu jeder Vorschau die Angaben nach § 6 Abs. 1, nach der Annahme die vollständige Anfrage und mit jeder Rechnung den Einzelnachweis nach § 9 Abs. 2. Auf Anfrage senden wir ihm eine Übersicht seiner Vorschauen, Annahmen, Ablehnungen, Reklamationen und Gutschriften. Daten anderer Partner und Anfragen, die nicht an ihn gegangen sind, erhält er nicht.

(2) Wir speichern die Angaben des Partners, die Anfragen und Leistungsdaten (Vorschauen, Annahmen, Ablehnungen und deren freiwillige Gründe, Reklamationen, Reaktionszeiten). Wir verwenden sie für Verteilung (einschließlich der Annahmequote nach § 5 Abs. 3b), Abrechnung und Qualitätssicherung, zusammengefasst und ohne Bezug zu einzelnen Partnern auch zur Verbesserung des Portals. Leistungsdaten einzelner Partner geben wir nicht an Dritte weiter.

(3) Auf Verlangen innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende erhält der Partner eine Aufstellung der an ihn vermittelten Anfragen und Rechnungen. Danach behalten wir nur die Daten, die wir nach § 17 Abs. 4 aufbewahren müssen oder zur Abwehr von Ansprüchen brauchen.

(4) Wir vermarkten die Leistungen des Partners nur auf altbau-ausbau.de und in E-Mails zu Anfragen, nicht über andere Kanäle oder Partnerprogramme.

(5) Rechte an Inhalten, die der Partner uns überlässt (etwa Logo oder Texte), bleiben beim Partner. Wir nutzen sie nur für die Durchführung dieses Vertrags.

(6) Wir verlangen vom Partner nicht, seine Leistungen über andere Kanäle nicht günstiger anzubieten.

§ 17 Datenschutz

(1) Die Daten des Partners verarbeiten wir als Verantwortliche nach unserer Datenschutzerklärung (Abschnitt zu Partnerbetrieben).

(2) Daten von Interessenten übermitteln wir an den Partner als eigenständigen Verantwortlichen. Der Partner ist weder unser Auftragsverarbeiter noch mit uns gemeinsam verantwortlich. Für seine eigene Verarbeitung ist er selbst verantwortlich, einschließlich der Information der Interessenten (Art. 13 DSGVO) und angemessener Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO).

(3) Macht ein Interessent bei uns Rechte geltend, die den Partner betreffen (Auskunft, Löschung, Widerspruch), leiten wir das weiter. Umgekehrt gilt dasselbe für den Partner. Erfährt der Partner von einer Verletzung des Schutzes von Daten aus Anfragen, informiert er uns unverzüglich.

(4) Rechnungen und Buchungsbelege bewahren wir acht Jahre, Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre auf (§ 147 AO, § 257 HGB).

§ 18 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Wir haften nicht für Angaben, Zahlungsfähigkeit oder Verhalten von Interessenten und nicht dafür, dass aus einer Anfrage ein Auftrag entsteht.

(4) Eine ständige Verfügbarkeit des Portals und der E-Mail-Zustellung schulden wir nicht. Absatz 1 und 2 bleiben unberührt.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für unsere Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.

§ 19 Freistellung

Nehmen Interessenten, Wettbewerber, Verbände oder Behörden uns wegen eines Verstoßes des Partners gegen § 10 oder § 11 Abs. 4 in Anspruch, stellt der Partner uns von diesen Ansprüchen frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit er den Verstoß zu vertreten hat. Wir informieren ihn unverzüglich und stimmen die Verteidigung mit ihm ab. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, und das Recht zur Kündigung nach § 14 Abs. 3 bleiben unberührt.

§ 20 Beschwerden und Mediation

(1) Beschwerden, auch gegen Maßnahmen nach § 14, richtet der Partner an anfrage@altbau-ausbau.de oder telefonisch an +49 3381 3467854. Wir prüfen sie und antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen in Textform.

(2) Als kleines Unternehmen sind wir nicht verpflichtet, Mediatoren zu benennen (Art. 12 Abs. 7 Verordnung (EU) 2019/1150). Wir sind aber bereit, im Einzelfall über eine Mediation zu sprechen.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Brandenburg an der Havel. Wir können auch am Sitz des Partners klagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Erklärungen nach diesen AGB bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; es gilt § 306 BGB.

(5) Diese AGB sind unter altbau-ausbau.de/partner/agb/ abrufbar und als PDF zum Speichern verfügbar.

Anlage 1: Preisblatt

Fassung 1.1, gültig ab 24.10.2026

Preis je angenommener Anfrage

Sie zahlen nur für Anfragen, die Sie nach Ansicht der Vorschau annehmen. Ablehnen und verfallen lassen ist kostenlos.

Gewerk Preis netto Umsatzsteuer 19 % Preis inkl. USt.
Heizung & Wärmepumpe 39,00 € 7,41 € 46,41 €
Fenster & Außentüren 29,00 € 5,51 € 34,51 €
Dachsanierung 39,00 € 7,41 € 46,41 €
Fassade & Dämmung 39,00 € 7,41 € 46,41 €

Maßgeblich ist der Nettopreis. Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Spalte „inkl. USt.“ zeigt den Betrag beim derzeitigen Satz von 19 %.

Derzeit nicht vermittelte Gewerke

Für diese Gewerke vermitteln wir derzeit keine Anfragen: Kernsanierung / Komplettsanierung, Badsanierung, Elektroinstallation, Trockenbau & Innenausbau, Fußboden & Estrich, Maler- & Putzarbeiten, Feuchtigkeit & Keller, Schadstoffsanierung, Zimmerer & Statik, Energieberatung, Architekt & Planung. Nehmen wir ein Gewerk auf, ergänzen wir dieses Preisblatt mit mindestens 15 Tagen Vorlauf (§ 15 Partner-AGB).

Kostenlose Anfragen

Drei angenommene Anfragen sind kostenlos, einmal je Betrieb. Ob eine Vorschau kostenlos ist, steht in der Vorschau („kostenlos – Gratis-Anfrage 1 von 3“). Einzelheiten: § 8 Abs. 3 Partner-AGB.

Premium-Pakete (freiwillig, monatlich kündbar)

Paket Umfang netto USt. 19 % inkl. USt.
Premium 1 Stadt, bis zu 3 Gewerke 39,00 € 7,41 € 46,41 €
Premium Plus bis zu 3 Städte, alle Gewerke des Profils 79,00 € 15,01 € 94,01 €
Premium zum Gründungspartner-Preis erste 10 Betriebe je Stadt, 6 Monate, längstens bis 30.06.2027, mit Partnerzeichen 19,00 € 3,61 € 22,61 €

Je Kalendermonat. Beginn oder Ende im Monat anteilig nach Kalendertagen. Vorrang bei Anfragen nur mit Partnervertrag. Angenommene Anfragen werden zusätzlich nach der Tabelle oben berechnet. Einzelheiten: Premium-Bedingungen (altbau-ausbau.de/mein-betrieb/?premium_bedingungen=1).

Weitere Konditionen

Grundgebühr, Einrichtungsgebühr, Mindestumsatz keine (Premium-Pakete sind freiwillig)
Ausschreibungsunterlagen kostenlos
Betriebe je Anfrage höchstens drei erhalten die Kontaktdaten
Annahmefrist 24 Stunden ab Versand der Vorschau; fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, dann nächster Werktag 12:00 Uhr
Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach Annahme (Gründe: § 7 Partner-AGB)
Abrechnung monatlich nachträglich für die im Vormonat angenommenen Anfragen, mit Einzelnachweis
Zahlung per Überweisung, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug
Laufzeit unbestimmt, kündbar zum Monatsende per E-Mail, keine Mindestlaufzeit

Weitere kostenpflichtige Leistungen außer den Premium-Paketen bieten wir nicht an.