Seit dem 29.07.2026 das Gesetz für den Energiebedarf von Gebäuden. Es löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und lässt bei der Heizung mehr Freiheit – die Anforderungen an Bauteile bleiben weitgehend bestehen.
| Thema | Was im Altbau gilt |
|---|---|
| Neue Heizung | frei wählbar; die 65-Prozent-Regel ist gestrichen. Neue Gas- und Ölheizungen unterliegen der Biotreppe |
| Alte Heizung | darf weiterlaufen und repariert werden; die Austauschpflicht nach 30 Jahren ist entfallen |
| Beratung | keine Pflicht mehr vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung |
| Wärmeplanung | bleibt als Information der Gemeinde, bindet die eigene Heizungswahl aber nicht |
| Vermieter | bei neuer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung ab 2028 die Hälfte der Gas-Netzentgelte und CO₂-Kosten, ab 2029 ein Anteil an den Kosten des Bio-Anteils |
| Oberste Geschossdecke | Nachrüstpflicht bleibt – siehe Oberste Geschossdecke dämmen |
| Arbeiten an Bauteilen | Wer mehr als 10 % eines Bauteils erneuert, muss Höchstwerte einhalten, etwa U 0,24 an Dach und Außenwand. Eine Innendämmung löst an der Außenwand keine Anforderung aus |
Die Förderung ist nicht im Gesetz geregelt, sondern in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – siehe Förderung. Welche Heizung sich unter den neuen Regeln rechnet, zeigt der Ratgeber Welche Heizung für den Altbau?
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Drei Angebote von Betrieben, die Bestandsgebäude kennen
Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.