Die Pflicht, neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe zu betreiben. Sie steht im Gebäudemodernisierungsgesetz und hat am 29.07.2026 die 65-Prozent-Regel abgelöst.
| Ab | Mindestanteil |
|---|---|
| 01.01.2029 | 10 % |
| 01.01.2030 | 15 % |
| 01.01.2035 | 30 % |
| 01.01.2040 | 60 % |
Für wen sie gilt
Für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden. Ältere Anlagen dürfen ohne Quote weiterlaufen. Den Anteil bestätigt der Lieferant mit der Abrechnung; die Belege müssen aufbewahrt werden. Fällt eine Heizung aus und wird ersetzt, gilt die Stufe zum Zeitpunkt des Ausfalls noch zwölf Monate lang.
Teilweise angerechnet werden Hybridheizungen mit Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse. Eine Hybridheizung mit Wärmepumpe zählt für 30 % der Quote.
Was sie kostet
Biomethan kostet heute etwa 9 bis 13 Cent je kWh, fossiles Erdgas im Einkauf 7 bis 8 Cent. Bei 10 % Anteil bedeutet das für ein Einfamilienhaus rund 120 bis 140 € im Jahr mehr. Wie teuer 30 oder 60 % werden, ist offen, weil niemand weiß, wie viel Biomethan es dann gibt. Vermieter, die eine neue fossile Heizung einbauen, tragen ab 2029 einen Teil dieser Mehrkosten.
Ob sich eine neue Gasheizung unter diesen Bedingungen noch rechnet, zeigt der Heizungs-Vergleich mit drei Preisszenarien.
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