Was neue Fenster nach Material und Verglasung kosten
Ein neues Kunststofffenster mit 1,3 × 1,3 m kostet laut Aroundhome ohne Einbau 270–630 €/Stück† mit Zweifach- und 340–900 €/Stück† mit Dreifachverglasung. Holz und Holz-Alu liegen deutlich darüber. Der Einbau kommt mit 200–360 €/Stück† je Fenster hinzu.
| Material | 2-fach-Verglasung | 3-fach-Verglasung |
|---|---|---|
| Kunststoff | 270–630 €/Stück† | 340–900 €/Stück† |
| Holz | 560–1.500 €/Stück† | 750–1.550 €/Stück† |
| Holz-Alu | 1.000–2.150 €/Stück† | 1.100–2.200 €/Stück† |
| Einbau je Fenster | 200–360 €/Stück† | |
Die Werte gelten für ein Fenster in einem Standardmaß. Für kleinere oder größere Fenster haben wir keine Quelle mit Preisen je Größenklasse gefunden; wir nennen deshalb keine. Ausbau und Entsorgung der alten Fenster werden in den Quellen unterschiedlich beziffert – lassen Sie sich diesen Posten im Angebot getrennt ausweisen.
Komplettpreise für Altbaufenster nach BKI
Das Baukosteninformationszentrum BKI rechnet mit Altbaufenstern inklusive Fensterbänken und Einbau. Diese Werte sind näher an dem, was im Angebot am Ende steht. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall zitiert sie als Nettopreise; wir haben sie mit 19 % MwSt. hochgerechnet (*).
| Bauteil | Richtwert je Stück |
|---|---|
| Kunststofffenster | ca. 1.250 €/Stück* |
| Holzfenster | ca. 1.660 €/Stück* |
| Holz-Alu-Fenster | ca. 2.120 €/Stück* |
| Fenstertür Kunststoff | ca. 1.900 €/Stück* |
| Fenstertür Holz-Alu | ca. 3.810 €/Stück* |
Eine Fenstertür, etwa zum Balkon oder zur Terrasse, kostet nach BKI in Kunststoff ca. 1.900 €/Stück*, in Holz-Alu ca. 3.810 €/Stück*. Wie Sie den richtigen Betrieb finden und wie der Austausch abläuft, steht auf der Seite Fenster austauschen.

Kastenfenster aufarbeiten oder neu kaufen?
Ein Kastenfenster aufzuarbeiten kostet laut Aroundhome ab 200 €/Stück†, ein neues Holz-Kastenfenster ab 1.200 €/Stück† ohne Einbau. Für beide nennt die Quelle nur Untergrenzen; was ein aufwendig aufgearbeitetes oder nachgebautes Kastenfenster höchstens kostet, ist nicht belegt.
| Befund | Aufarbeiten spricht dafür | Ersetzen spricht dafür |
|---|---|---|
| Holz | Rahmen fest, Fäulnis nur oberflächlich | Weiches, morsches Holz an Wetterschenkel und Rahmenecken |
| Denkmal oder Ortsbild | Haus steht unter Denkmalschutz oder in einem Gebiet mit Gestaltungssatzung | Keine Vorgaben zur Fassade |
| Wärmeschutz | Inneres Fenster lässt sich mit beschichtetem Glas und Dichtungen nachrüsten | Sie wollen einen Wärmeschutz auf heutigem Neubauniveau |
| Nutzung | Zwei Flügel je Öffnung stören nicht | Sie wollen Dreh-Kipp-Beschläge und einfache Reinigung |
| Förderung | Auch die energetische Ertüchtigung kann gefördert werden, wenn sie die Mindestanforderungen erreicht – fragen Sie den Energieeffizienz-Experten | Neue Fenster können über die BEG gefördert werden (siehe unten) |
Viele Kastenfenster aus der Gründerzeit sind über 100 Jahre alt und lassen sich trotzdem retten. Ein Tischler mit Erfahrung im Bestand kann vor Ort sagen, ob sich das Aufarbeiten lohnt. Verwandt ist das Doppelfenster.

Was den Fenstertausch im Altbau teurer macht
Die Preise oben gelten für das Fenster und den Einbau. Im Altbau entstehen die Mehrkosten oft rund um das Fenster. Für diese Posten haben wir keine belegten Einzelpreise gefunden; klären Sie sie vor der Auftragsvergabe:
- Laibung und Putz: Beim Ausbau alter Fenster bricht oft Putz an der Laibung aus. Ob Beiputzen, Laibungsdämmung und Malerarbeiten im Angebot stehen, entscheidet über spätere Nachträge.
- Anschluss an die Wand: Ein neues Fenster muss innen luftdicht und außen schlagregendicht angeschlossen werden. Altes Mauerwerk ist selten gerade; das kostet Zeit. Ein schlechter Anschluss erzeugt eine Wärmebrücke, an der sich Schimmel bilden kann.
- Rollladenkasten: Alte Rollladenkästen sind oft ungedämmt und undicht. Bleiben sie beim Fenstertausch, wie sie sind, bleibt dort auch der Wärmeverlust.
- Denkmal: In einem Baudenkmal brauchen Sie für neue Fenster in der Regel eine Genehmigung der Denkmalbehörde. Häufig sind Material, Teilung und Profil vorgegeben. Die Regeln stehen in den Denkmalschutzgesetzen der Länder.
- Lüftung: Neue Fenster sind dichter als alte. Die Norm DIN 1946-6 beschreibt, wann beim Fenstertausch ein Lüftungskonzept erstellt werden soll. Fragen Sie den Betrieb, ob er das Lüftungskonzept erstellt oder wer es übernimmt. Hintergrund: Luftdichtheit.
Wie wir Fenster auf unserer eigenen Altbau-Baustelle eingebaut haben, zeigt der Praxisbericht Fenster einbauen im Altbau.
Förderung: 15 % Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan mehr Spielraum
Neue Fenster fördert das BAFA als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle mit 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 % hinzu, aber nur auf den Teil der Kosten oberhalb von 30.000 € bei einer Wohneinheit. Förderfähig sind bei einer Wohneinheit höchstens 30.000 €, mit iSFP 60.000 € (BAFA, Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026, Stand 10/2026).
- Energieeffizienz-Experte: Für den Antrag muss laut BAFA ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Die neuen Fenster müssen die Technischen Mindestanforderungen der Förderung erfüllen; die geltenden Werte nennt Ihnen der Experte.
- Gebäudealter: Bauantrag oder Bauanzeige des Gebäudes müssen bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
- Mindestinvestition: 300 € je Antrag.
- Zeitpunkt: Der Förderantrag muss nach den BEG-Regeln vor Beginn des Vorhabens gestellt sein. Einen Auftrag unterschreiben Sie vorher nur mit einer Klausel, die ihn von der Förderzusage abhängig macht. Die Einzelheiten nennt das Allgemeine Merkblatt zur Antragstellung; Ihr Energieeffizienz-Experte prüft das mit Ihnen.
Rechenbeispiel: acht Kunststofffenster im Einfamilienhaus
Grundlage ist der BKI-Wert für ein Kunststofffenster im Altbau inklusive Fensterbänken und Einbau: ca. 1.250 €/Stück*, gerechnet mit 1.250 € je Fenster. Angenommen ist, dass die Fenster die technischen Mindestanforderungen der Förderung erfüllen; ob der BKI-Mittelwert solche Fenster abbildet, sagt die Quelle nicht. Die Kosten für den Energieeffizienz-Experten sind nicht eingerechnet.
- Kosten: 8 × 1.250 € = 10.000 €
- BEG-Zuschuss 15 %: 10.000 € × 15 % = 1.500 €
- Mit iSFP: kein zusätzlicher Bonus, weil die Kosten unter 30.000 € liegen. Der iSFP bringt hier nur dann mehr Geld, wenn mit den Fenstern weitere Maßnahmen an der Hülle zusammen über 30.000 € kosten.
- Eigenanteil: 10.000 € − 1.500 € = 8.500 €
Zum Vergleich mit größerem Vorhaben nennt das BAFA-Beispiel: 50.000 € mit iSFP ergeben 15 % auf 50.000 € plus 5 % auf 20.000 €, zusammen 8.500 €; ohne iSFP sind es 15 % auf höchstens 30.000 €, also 4.500 €.
Statt des Zuschusses können Selbstnutzer die Steuerermäßigung nach § 35c EStG wählen: 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt. Das Gebäude muss bei der Durchführung älter als zehn Jahre sein, und für dieselbe Maßnahme dürfen Sie nicht zusätzlich einen Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen nutzen. Voraussetzungen sind außerdem: Die Fenster erfüllen die Mindestanforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung, ein Fachunternehmen bescheinigt die Ausführung, und Sie zahlen per Überweisung. Begünstigt sind Maßnahmen, die bis Ende 2029 abgeschlossen sind. Im Rechenbeispiel wären das 2.000 € statt 1.500 €. Welcher Weg für Sie besser ist, hängt von Ihrer Steuerlast ab; das klärt Ihr Steuerberater. Alle Bedingungen der BAFA-Förderung stehen unter BEG Einzelmaßnahmen, den Bonus erklärt die Seite Sanierungsfahrplan. Diese Angaben ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Nur das Glas tauschen statt neuer Fenster
Sind Rahmen und Beschläge noch gut, kann es reichen, nur die Verglasung zu erneuern. Wer das tut, muss die Anforderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes einhalten (§ 36 GModG mit Anlage 7, bis 28.07.2026 § 48 GEG): Für die neue Verglasung in Wohngebäuden gilt ein U-Wert der Verglasung (Ug) von höchstens 1,1 W/(m²·K). Bei Kasten- und Verbundfenstern gilt die Anforderung als erfüllt, wenn eine Glastafel mit infrarot-reflektierender Beschichtung eingebaut wird (Anlage 7 GModG (bis 28.07.2026 GEG), Zeile 2c). Für ein komplett neues Fenster gilt ein Uw von höchstens 1,3 W/(m²·K) (Zeile 2a). Die Anforderung an die Verglasung gilt nicht, wenn der vorhandene Rahmen sie nicht aufnehmen kann; ist die Glasdicke aus technischen Gründen begrenzt, genügt ein Ug von höchstens 1,3 W/(m²·K). Die Anforderungen greifen erst, wenn mehr als 10 % der jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes erneuert werden.
Einen belegten Preis für den reinen Glastausch haben wir nicht gefunden; er hängt stark von Größe, Rahmen und Zugänglichkeit ab. Ob sich ein alter Rahmen für schwereres Isolierglas eignet, muss der Betrieb prüfen. Wie wir es selbst gemacht haben, steht im Beitrag Austausch der Fensterverglasung im Altbau.
Angebote vergleichen: Diese Punkte gehören hinein
- Fensterliste mit Maß, Öffnungsart und Verglasung je Fenster.
- Uw-Wert des ganzen Fensters, nicht nur der Wert des Glases.
- Ausbau und Entsorgung der Altfenster als eigene Position.
- Montageart mit Abdichtung innen und außen.
- Fensterbänke innen und außen, Material und Länge.
- Laibung und Putz: ob Beiputzen und Malerarbeiten enthalten sind.
- Rollladenkasten und Lüftungskonzept: enthalten, nicht enthalten oder von wem.
Häufige Fragen
Was kostet es, ein Fenster im Altbau auszutauschen?
Laut co2online kostet ein Standardfenster inklusive Einbau 500–1.500 €/Stück†. BKI-Kostendaten nennen für ein Kunststofffenster im Altbau mit Fensterbänken und Einbau ca. 1.250 €/Stück* (Stand 10/2026). Laibung, Putz und Rollladenkasten können hinzukommen.
Was kosten neue Fenster für ein ganzes Einfamilienhaus?
Multiplizieren Sie die Zahl Ihrer Fenster mit dem Preis je Fenster. Mit dem BKI-Wert für Kunststofffenster im Altbau ergeben acht Fenster rund 10.000 €, abzüglich 15 % BEG-Zuschuss 8.500 €. Fenstertüren und Sondergrößen kosten mehr.
Wie viel teurer ist Dreifachverglasung?
Bei einem Kunststofffenster mit 1,3 × 1,3 m nennt Aroundhome 270–630 €/Stück† für Zweifach- und 340–900 €/Stück† für Dreifachverglasung, jeweils ohne Einbau. Einen Aufpreis aus einer unabhängigen Quelle haben wir nicht gefunden.
Was kostet es, nur das Fensterglas zu erneuern?
Einen belegten Preis für den reinen Glastausch können wir nicht nennen. Wichtig ist: Die neue Verglasung muss in Wohngebäuden einen Ug-Wert von höchstens 1,1 W/(m²·K) einhalten, mit Ausnahmen für Rahmen, die das schwerere Glas nicht aufnehmen (Anlage 7 GModG, bis 28.07.2026 GEG, Zeile 2c). Ob der alte Rahmen das schwerere Glas trägt, prüft der Betrieb vor Ort.
Lohnt es sich, Kastenfenster aufzuarbeiten?
Oft ja, wenn das Holz gesund ist oder das Haus unter Denkmalschutz steht. Aufarbeiten kostet laut Aroundhome ab 200 €/Stück†, ein neues Holz-Kastenfenster ab 1.200 €/Stück†. Ein Tischler kann vor Ort beurteilen, ob der Rahmen noch trägt.
Bekomme ich für neue Fenster eine Förderung?
Ja, wenn die Bedingungen erfüllt sind: Das BAFA fördert neue Fenster als Einzelmaßnahme mit 15 % der förderfähigen Kosten; mit iSFP gibt es 5 % zusätzlich auf Kosten oberhalb von 30.000 € je Wohneinheit (Stand 10/2026). Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden. Alternativ können Selbstnutzer die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen, aber nicht beides für dieselbe Maßnahme.
Begriffe aus dem Baulexikon
Kastenfenster · Doppelfenster · U-Wert · Laibung · Rollladenkasten · Wärmebrücke · Luftdichtheit · iSFP
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Acht kurze Fragen, rund zwei Minuten. Derzeit haben wir noch keine Partnerbetriebe: Ihre Anfrage liest der Inhaber von Altbau-Ausbau.de selbst und antwortet Ihnen innerhalb von zwei Werktagen, etwa mit einem passenden Kontakt. Ihre Daten gibt er nur mit Ihrer Zustimmung weiter.
- Kostenlos
- Unverbindlich
- Antwort in 2 Werktagen
Bezahlt wird der Service von den Handwerksbetrieben, die eine Anfrage annehmen.
Stand: 10/2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub
