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FKG fördert nur den Komplettaustausch

Fensterbauer in München

Aufgeführt sind Betriebe mit Sitz in München, die Fenster & Außentüren anbieten – als Haupt- oder Nebengewerk. Die Liste ist nicht vollständig. Ob ein Betrieb in der Handwerksrolle oder bei einer Kammer eingetragen ist, haben wir nur geprüft, wenn sein Profil die Zeile „Nachweise geprüft“ zeigt.

Neue Fenster brauchen in München keinen Bauantrag, der Austausch ist nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Den städtischen FKG-Zuschuss von 5 % plus möglicher Zuschläge gibt es aber nur, wenn alle Fenster und Außentüren des Wohnbereichs in einem Schritt erneuert werden. In den 84 Ensembles der Denkmalliste und in den 36 Erhaltungssatzungsgebieten kommen häufig eine Erlaubnis oder Genehmigung hinzu.

6 Betriebe in München

„Anzeige“: Der Betrieb zahlt uns für einen Platz über der Liste. „Partnerbetrieb“: hat einen Partnervertrag mit uns und bezahlt je angenommene Anfrage; auf die Reihenfolge der Liste hat das keinen Einfluss. „Basisprofil“: Eintrag aus den öffentlichen Angaben des Betriebs (Impressum); der Betrieb hat ihn nicht beantragt, ist kein Partner und erhält über uns keine Anfragen.

Alle Einträge auf dieser Seite haben wir aus öffentlichen Angaben der Betriebe angelegt; keiner der Betriebe hat sein Profil bisher selbst übernommen.

  1. Schreinerei Schmeller GmbH

    80636 München · rund 1,6 km

    • Fenster & Außentüren

    Basisprofil

  2. Fenstertechnik USAJ GmbH

    80686 München · rund 4,0 km

    • Fenster & Außentüren

    Basisprofil

  3. Brigel Bauelemente & Sonnenschutz GmbH

    81547 München · rund 4,7 km

    • Fenster & Außentüren

    Basisprofil

  4. Dietmar Göbert GmbH

    80935 München · rund 6,5 km

    • Fenster & Außentüren

    Basisprofil

  5. Pfeil & Söhne Sicherheits- und Fenstertechnik GmbH

    81245 München · rund 9,5 km

    • Fenster & Außentüren

    Basisprofil

  6. BEO München GmbH & Co. KG

    80999 München · rund 10,1 km

    • Fenster & Außentüren

    Basisprofil

So sortieren wir

Oben stehen als „Anzeige“ gekennzeichnete Betriebe, die uns für diesen Platz bezahlen. Betriebe mit dem Paket Premium Plus stehen vor den übrigen; innerhalb beider Gruppen wechselt die Reihenfolge täglich. Betriebe mit Sitz außerhalb der Stadt zeigen wir dort nur, wenn sie in allen Postleitzahlen der Stadt arbeiten; ihre Karte nennt den Firmensitz. Darunter zeigt die Liste alle übrigen Betriebe im Verzeichnis mit Sitz in der Stadt, die das gewählte Gewerk anbieten – mit und ohne Partnervertrag. Zuerst stehen Betriebe, für die das Gewerk Hauptgewerk ist, danach Betriebe, die es als Nebengewerk anbieten. Innerhalb dieser beiden Gruppen entscheidet die Entfernung: die Luftlinie vom Mittelpunkt der Postleitzahl des Betriebssitzes zu Ihrer Postleitzahl, ohne Eingabe zum Stadtmittelpunkt (Mittel aller Postleitzahlgebiete der Stadt). Nur bei gleicher Entfernung steht vorn, wer freie Kapazität gemeldet hat, danach geht es alphabetisch. Betriebe, deren Entfernung wir nicht berechnen können, stehen am Ende ihrer Gruppe. Außer der Premium-Platzierung ändern weder Zahlungen an uns noch ein Partnervertrag noch die Vollständigkeit des Profils die Reihenfolge. Anfragen vermitteln wir nur an Betriebe mit Partnervertrag; Betriebe, die dafür zusätzlich bezahlen (Premium-Partner), bekommen Anfragen zuerst angeboten. Andere Betriebe in Ihrer Region können ebenso gut oder günstiger sein.

Für Handwerksbetriebe

Fenster & Außentüren in München? Anfragen von Hausbesitzern erhalten

  • Keine Grundgebühr – Sie zahlen nur für Anfragen, die Sie annehmen (Fenster & Außentüren: 29 € netto) · Premium-Sichtbarkeit optional
  • Ihre ersten drei angenommenen Anfragen sind kostenlos
  • Die Kontaktdaten jeder Anfrage erhalten höchstens drei Betriebe – bis zu zwei dieser Plätze gehen zuerst an Premium-Partner
  • Monatlich kündbar, Gebiet und Gewerke selbst wählen
Partner werden So funktioniert es

Schon im Verzeichnis? Ihr Profil verwalten Sie unter Mein Betrieb.

Welche Werte neue Fenster in München erreichen müssen

Wer mehr als 10 % der Fensterfläche eines Hauses erneuert, muss die Höchstwerte des Gebäudemodernisierungsgesetzes einhalten (§ 36 GModG mit Anlage 7):

Höchstwerte bei Erneuerung (Wohngebäude, Anlage 7 GModG)
MaßnahmeHöchstwert
Neues Fenster oder neue FenstertürUw 1,3 W/(m²·K)
Neues DachflächenfensterUw 1,4 W/(m²·K)
Nur neue Verglasung oder neuer verglaster FlügelUg 1,1 W/(m²·K)
Fenster mit Schallschutzverglasung ab Rw 40 dBUw 2,0 W/(m²·K)

Bei Kasten- und Verbundfenstern genügt beim Ersatz der Verglasung eine Glastafel mit infrarot-reflektierender Beschichtung (Emissivität höchstens 0,2). An Baudenkmälern darf abgewichen werden, wenn die Werte Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigen würden (§ 105 GModG); einen eigenen Antrag verlangt die Stadt dafür nicht, empfiehlt aber eine Dokumentation für spätere Kontrollen (Denkmalschutz und GEG).

FKG-Zuschuss nur, wenn alle Fenster auf einmal getauscht werden

Das FKG-Richtlinienheft (Stand 28.09.2026) fördert Fenster als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle. Der Satz setzt sich so zusammen:

  • 5 % Grundförderung,
  • plus 5 % für Häuser der Effizienzklasse G oder H, wenn der Sanierungsfahrplan mindestens das Niveau Effizienzhaus 55 erreicht,
  • plus 5 % für Häuser ab drei Wohneinheiten,
  • plus 5 % in Gebieten, die der Wärmeplan als „Gebiet mit Wärmepumpe nach Sanierung“ oder „Prüfgebiet“ führt.

Außentüren gelten zusammen mit den Fenstern als ein Bauteil: Gefördert wird nur, wenn alle Fenster und Außentüren zum Wohnbereich in einem Schritt erneuert werden. Ausgenommen sind Gauben- und Dachflächenfenster, Fenster gewerblich genutzter Räume im Wohnhaus und Bestandsfenster, mit denen der Sanierungsfahrplan das Effizienzhaus 55 schon erreicht. Rahmen aus Tropenholz schließen die Förderung aus. Maßgeblich sind die U-Werte aus Ihrem Sanierungsfahrplan; Bund und Stadt zahlen zusammen höchstens 60 % der förderfähigen Kosten, und der Antrag muss vor dem Auftrag gestellt sein.

Ensemble, Denkmal, Milieuschutz: wer vor dem Fenstertausch zustimmen muss

Ensemble: Die Bayerische Denkmalliste für München führt 84 Ensembles, darunter Maxvorstadt, Haidhausen, Gärtnerplatzviertel und Altschwabing. Wer dort Fenster ändert, braucht eine Erlaubnis, wenn das Haus selbst Denkmal ist oder die Änderung sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayDSchG). Bei Straßenfassaden mit Sprossen, Kämpfern oder Oberlichtern ist das häufig der Fall.

Milieuschutz: In den 36 Erhaltungssatzungsgebieten, etwa in Haidhausen, der Oberen Au und Neuhausen, sind Modernisierungen genehmigungspflichtig; das Sozialreferat prüft, ob sie über dem Münchner Durchschnittsstandard liegen (Erhaltungssatzungen). Dient ein Fenstertausch dazu, die Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes umzusetzen, ist die Genehmigung nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB zu erteilen. Den Antrag brauchen Sie trotzdem.

Bevor Sie in München einen Fensterbauer beauftragen

  • Status klären: Denkmalatlas und Erhaltungssatzungskarte prüfen; im Zweifel bei der Unteren Denkmalschutzbehörde, Blumenstraße 19, nachfragen.
  • Ansichten anfordern: Lassen Sie sich Profile, Ansichtsbreiten und Teilung zeichnen, nicht nur U-Werte nennen.
  • Lärm mitdenken: An lauten Straßen kann Schallschutzglas sinnvoll sein; für Fenster damit gilt ein eigener Höchstwert.
  • Lüftung planen: Dichte Fenster verändern den Luftwechsel; fragen Sie nach einem Lüftungskonzept nach DIN 1946-6.
  • Förderreihenfolge: Sanierungsfahrplan, dann Anträge bei Bund und Stadt, dann Auftrag.

Ob sich alte Fenster reparieren lassen, erklärt das Lexikon unter Kastenfenster; Zuschüsse des Bundes stehen unter Förderung für die Gebäudehülle.

Was neue Fenster kosten

Die Tabelle zeigt bundesweite Richtwerte, keine Münchner Preise. Nachbauten historischer Fenster liegen oft darüber; mehr auf Fenster austauschen: Kosten.

Bundesweite Richtwerte: Fenster im Altbau
PostenRichtwert
Kunststofffenster einflügelig, Altbau, inkl. Fensterbänke und Einbauca. 1.250 €/Stück*1
Holzfenster einflügelig, Altbau, inkl. Fensterbänke und Einbauca. 1.660 €/Stück*1
Holz-Alu-Fenster einflügelig, Altbau, inkl. Fensterbänke und Einbauca. 2.120 €/Stück*1
Fenstertür Kunststoff, Altbauca. 1.900 €/Stück*1
Fenstertür Holz-Alu, Altbauca. 3.810 €/Stück*1
Standardfenster inkl. Einbau (ohne Material-/Verglasungsangabe)500–1.500 €/Stück†2
Kunststofffenster 1,3 × 1,3 m, 2-fach, nur Fenster270–630 €/Stück†3
Kunststofffenster 1,3 × 1,3 m, 3-fach, nur Fenster340–900 €/Stück†3
Holzfenster 1,3 × 1,3 m, 2-fach, nur Fenster560–1.500 €/Stück†3
Holzfenster 1,3 × 1,3 m, 3-fach, nur Fenster750–1.550 €/Stück†3
Holz-Alu-Fenster 1,3 × 1,3 m, 2-fach, nur Fenster1.000–2.150 €/Stück†3
Holz-Alu-Fenster 1,3 × 1,3 m, 3-fach, nur Fenster1.100–2.200 €/Stück†3
Einbau je Fenster200–360 €/Stück†3
Kastenfenster neu (Holz), nur Fensterab 1.200 €/Stück†4
Kastenfenster aufarbeiten (Dichtungen, Verglasung)ab 200 €/Stück†4
Stand 10/2026. Preise brutto inkl. 19 % MwSt. * Aus dem Nettopreis der Quelle hochgerechnet. † Die Quelle sagt nicht, ob die MwSt. enthalten ist; ist der Wert netto, liegt der Bruttopreis bis zu 19 % höher. Unverbindliche Richtwerte aus den genannten Quellen, kein Angebot. Genaue Preise nennen Ihnen Fachbetriebe.
  1. BKI-Kostendaten, zitiert von Bausparkasse Schwäbisch Hall: Neue Fenster
  2. co2online: Fenster tauschen
  3. Aroundhome: Fenster Kosten
  4. Aroundhome: Kastenfenster

Über den Kasten „Angebote anfordern“ beschreiben Sie Ihr Projekt einmal. Für dieses Gewerk haben wir in München derzeit keinen Partnerbetrieb. Ihre Anfrage liest deshalb der Inhaber von Altbau-Ausbau.de selbst und antwortet Ihnen innerhalb von zwei Werktagen, etwa mit einem passenden Kontakt; Ihre Daten gibt er nur weiter, wenn Sie ausdrücklich zustimmen. Für Sie ist das kostenlos.

Stand der Daten: 24.10.2026. Die rechtlichen und steuerlichen Hinweise geben den Stand der genannten Vorschriften und Quellen wieder und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderprogramme können jederzeit geändert, ausgesetzt oder beendet werden; maßgeblich sind allein die Richtlinien und Bescheide der jeweiligen Förderstelle, einen Anspruch auf Förderung begründen diese Angaben nicht.

Quellen

Häufige Fragen

Brauche ich in München eine Baugenehmigung für neue Fenster?

Nein, Fenster und Türen sind nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 BayBO verfahrensfrei. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis oder eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung kann trotzdem nötig sein; beides ersetzt die Verfahrensfreiheit nicht.

Bekomme ich in München einen Zuschuss, wenn ich nur zwei Fenster tausche?

Aus dem FKG nicht. Die Stadt fördert Fenster nur, wenn alle Fenster und Außentüren zum Wohnbereich in einem Schritt erneuert werden; Ausnahmen gelten unter anderem für Dachfenster und für Bestandsfenster, die laut Sanierungsfahrplan schon ausreichen.

Mein Haus liegt in Haidhausen im Milieuschutz – darf ich neue Fenster einbauen?

In der Regel ja, aber nur mit Genehmigung, denn Modernisierungen sind in Erhaltungssatzungsgebieten genehmigungspflichtig. Setzt der Austausch nur die Mindestwerte des Gebäudemodernisierungsgesetzes um, ist die Genehmigung nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB zu erteilen. Den Antrag prüft das Sozialreferat.

Gelten die Fensterwerte auch für ein Denkmal in der Maxvorstadt?

Grundsätzlich ja. Nach § 105 GModG darf abgewichen werden, wenn die Werte Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigen würden. Für Häuser in einem Ensemble entscheidet die Untere Denkmalschutzbehörde, ob Ihre Fenster das Erscheinungsbild berühren.

Kann ich alte Kastenfenster behalten und nur die Scheiben verbessern?

Das ist möglich. Wird bei Kasten- oder Verbundfenstern nur die Verglasung ersetzt, genügt nach Anlage 7 GModG eine Glastafel mit infrarot-reflektierender Beschichtung. Für das FKG zählt dagegen der Sanierungsfahrplan.

Stand der Daten: Oktober 2026