Erst Fernwärme klären, dann planen
Wärmepumpe im Altbau in München: Heizungsbauer und Förderung
Aufgeführt sind Betriebe mit Sitz in München, die Heizung & Wärmepumpe anbieten – als Haupt- oder Nebengewerk. Die Liste ist nicht vollständig. Ob ein Betrieb in der Handwerksrolle oder bei einer Kammer eingetragen ist, haben wir nur geprüft, wenn sein Profil die Zeile „Nachweise geprüft“ zeigt.
Eine bestimmte Heizung schreibt der Münchner Wärmeplan Hauseigentümern nicht vor; die Wärmesatzung, die seit 01.01.2026 gilt, bindet nur die Verwaltung. Fragen Sie vor der Planung trotzdem bei den Stadtwerken München nach Fernwärme: Ist ein Anschluss vorhanden oder möglich, entfällt der städtische FKG-Zuschuss von 15 % für die Wärmepumpe.
6 Betriebe in München
„Anzeige“: Der Betrieb zahlt uns für einen Platz über der Liste. „Partnerbetrieb“: hat einen Partnervertrag mit uns und bezahlt je angenommene Anfrage; auf die Reihenfolge der Liste hat das keinen Einfluss. „Basisprofil“: Eintrag aus den öffentlichen Angaben des Betriebs (Impressum); der Betrieb hat ihn nicht beantragt, ist kein Partner und erhält über uns keine Anfragen.
Alle Einträge auf dieser Seite haben wir aus öffentlichen Angaben der Betriebe angelegt; keiner der Betriebe hat sein Profil bisher selbst übernommen.
So sortieren wir
Oben stehen als „Anzeige“ gekennzeichnete Betriebe, die uns für diesen Platz bezahlen. Betriebe mit dem Paket Premium Plus stehen vor den übrigen; innerhalb beider Gruppen wechselt die Reihenfolge täglich. Betriebe mit Sitz außerhalb der Stadt zeigen wir dort nur, wenn sie in allen Postleitzahlen der Stadt arbeiten; ihre Karte nennt den Firmensitz. Darunter zeigt die Liste alle übrigen Betriebe im Verzeichnis mit Sitz in der Stadt, die das gewählte Gewerk anbieten – mit und ohne Partnervertrag. Zuerst stehen Betriebe, für die das Gewerk Hauptgewerk ist, danach Betriebe, die es als Nebengewerk anbieten. Innerhalb dieser beiden Gruppen entscheidet die Entfernung: die Luftlinie vom Mittelpunkt der Postleitzahl des Betriebssitzes zu Ihrer Postleitzahl, ohne Eingabe zum Stadtmittelpunkt (Mittel aller Postleitzahlgebiete der Stadt). Nur bei gleicher Entfernung steht vorn, wer freie Kapazität gemeldet hat, danach geht es alphabetisch. Betriebe, deren Entfernung wir nicht berechnen können, stehen am Ende ihrer Gruppe. Außer der Premium-Platzierung ändern weder Zahlungen an uns noch ein Partnervertrag noch die Vollständigkeit des Profils die Reihenfolge. Anfragen vermitteln wir nur an Betriebe mit Partnervertrag; Betriebe, die dafür zusätzlich bezahlen (Premium-Partner), bekommen Anfragen zuerst angeboten. Andere Betriebe in Ihrer Region können ebenso gut oder günstiger sein.
Für Handwerksbetriebe
Heizung & Wärmepumpe in München? Anfragen von Hausbesitzern erhalten
- Keine Grundgebühr – Sie zahlen nur für Anfragen, die Sie annehmen (Heizung & Wärmepumpe: 39 € netto) · Premium-Sichtbarkeit optional
- Ihre ersten drei angenommenen Anfragen sind kostenlos
- Die Kontaktdaten jeder Anfrage erhalten höchstens drei Betriebe – bis zu zwei dieser Plätze gehen zuerst an Premium-Partner
- Monatlich kündbar, Gebiet und Gewerke selbst wählen
Schon im Verzeichnis? Ihr Profil verwalten Sie unter Mein Betrieb.
Der Wärmeplan teilt München in Eignungsgebiete – eine Pflicht für Eigentümer folgt daraus nicht
Die Vollversammlung des Stadtrats hat den Wärmeplan am 29.04.2026 beschlossen (Ratsinformationssystem, SV-Nr. 20-26 / V 19631). Die Karte im Geoportal unterscheidet unter anderem Fernwärmeverdichtungs- und -erschließungsgebiete, Eignungsgebiete für Grundwasser- und Luftwärmepumpen, Gebiete für Wärmepumpen nach Sanierung und Prüfgebiete. Die Stadt nennt den Plan eine unverbindliche Orientierungshilfe, aktualisiert die Karte in der Regel jährlich und rechnet für 2045 mit rund 62 % Fernwärme und rund 33 % Wärmepumpen (Wärmewende für München). Die Wärmesatzung vom 08.12.2025 wirkt nach ihrem § 2 Abs. 2 nur verwaltungsintern und verpflichtet lediglich die Stadt bei eigenen Gebäuden (§ 5 Abs. 2). Eine Fernwärmesatzung mit Anschluss- und Benutzungszwang für private Eigentümer haben wir bis 24.10.2026 auf den Seiten der Stadt nicht gefunden.
Bundesrecht seit dem 29.07.2026: keine 65-%-Regel mehr, aber eine Bio-Treppe für Kessel
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist die pauschale 65-%-Vorgabe für neue Heizungen entfallen (Infoportal zum GModG). Wer nach dem 29.07.2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung neu in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss allerdings sicherstellen, dass ab 2029 mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen; auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung können die Pflicht erfüllen (§ 43 GModG).
Eine Wärmepumpe ist in Bayern verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BayBO); Außengeräte samt Einhausung bis 2 m Höhe brauchen keine eigene Abstandsfläche (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BayBO). Am Baudenkmal oder im Ensemble kann das sichtbare Gerät eine denkmalrechtliche Erlaubnis brauchen (Art. 6 BayDSchG).
FKG: was die Stadt zur neuen Heizung zuschießt
Das FKG-Richtlinienheft (Stand 28.09.2026) stockt die Bundesförderung auf:
| Maßnahme | Zuschuss der Stadt |
|---|---|
| Luftwärmepumpe | 15 % der förderfähigen Kosten |
| Grundwasser- oder Erdwärmepumpe | 15 % Grundförderung, dazu 30 % der Kosten oberhalb der Höchstgrenze der Bundesförderung; berücksichtigt werden zusätzlich höchstens 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit |
| Solarthermie | 15 % |
| Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz | 15 % |
Voraussetzung sind ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bei Antragstellung, ein Antrag auf Bundesförderung (BEG EM) für dieselbe Maßnahme und die Umsetzung im ganzen Gebäude. Bund und Stadt zusammen zahlen höchstens 60 % der förderfähigen Kosten; die Zusatzförderung für Grundwasser- und Erdwärmepumpen zählt nicht in diese Grenze. Ausgeschlossen ist die Förderung, wenn eine Versorgung mit Fernwärme vorhanden oder möglich ist, und – außer bei der Zusatzförderung für Grundwasser- und Erdwärmepumpen – auch dann, wenn beim Bund für eine Wohnung des Hauses der Klimageschwindigkeits- oder der Einkommensbonus beantragt wird.
Grundwasser-Wärmepumpe: Erlaubnis, Gutachten und eigene Bohranzeige
Wer Grundwasser über Brunnen nutzt, braucht eine wasserrechtliche Erlaubnis des Referats für Klima- und Umweltschutz. Bis 50 kW genügt das Gutachten eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft, sofern das Grundstück außerhalb von Wasserschutzgebieten und eingetragenen Altlastenflächen liegt; die Brunnenbohrung ist gesondert anzuzeigen, die Gebühr liegt laut Stadt in der Regel bei bis zu 200 € (Wasserrechtliche Erlaubnis bis 50 kW). In Waldtrudering liegt ein Wasserschutzgebiet, im Süden, etwa in Solln, steht teils wenig Grundwasser an.
Bevor Sie in München einen Heizungsbauer beauftragen
- Fernwärme schriftlich anfragen: Die Antwort der Stadtwerke dient später als Nachweis für die Ausschlusskriterien.
- Reihenfolge einhalten: Erst iSFP, dann FKG-Antrag; beauftragen Sie erst, wenn das Förderportal meldet, dass die Maßnahme beauftragt werden darf.
- Kessel ehrlich rechnen: Die steigenden Bio-Anteile ab 2029 gehören in jeden Kostenvergleich.
Mehr zur Technik: Wärmepumpe im Altbau; zum Bundeszuschuss: Heizungsförderung 2026.
Was ein Heizungstausch kostet
Für München liegen uns keine eigenen Preisdaten vor. Die Tabelle zeigt bundesweite Richtwerte mit Quellen; Einzelposten erklärt Heizungskosten im Altbau.
| Posten | Richtwert |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe Ein-/Zweifamilienhaus, Angebotspreis gesamt | 21.099–54.168 € je Anlage†1 |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe, Kosten je kW Heizleistung | 2.248–8.498 €/kW†1 |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde, Durchschnitt | ca. 56.000 € je Anlage†2 |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdkollektor, Durchschnitt | ca. 54.000 € je Anlage†2 |
| Hybridheizung Wärmepumpe + Gas-Brennwert inkl. Einbau | 22.500–35.000 € je Anlage†3 |
| Gas-Brennwertheizung Einfamilienhaus (Vergleich) | 13.100–21.000 € je Anlage4 |
| Zuschlag Heizkörpertausch je Heizkörper | 326–1.207 €/Stück5 |
| Zuschlag Fußbodenheizung nachrüsten, Fräsverfahren | 30–100 €/m² beheizte Fläche†6 |
| Zuschlag Fußbodenheizung nachrüsten, Trockensystem | 65–135 €/m² beheizte Fläche†7 |
| Zuschlag Fußbodenheizung nachrüsten, Nasssystem | 45–130 €/m² beheizte Fläche†7 |
| Zuschlag Fußbodenheizung nachrüsten, Dünnschichtsystem | 30–100 €/m² beheizte Fläche†7 |
| Hydraulischer Abgleich (Einzelposten in WP-Angeboten) | 120–5.300 €†1 |
| Fundament Außeneinheit (Einzelposten in WP-Angeboten) | 298–3.570 €†1 |
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Luft-Wasser-Wärmepumpen, zweiter Check von 160 Angeboten
- Verbraucherzentrale Energieberatung: Grafik Entwicklung Heizungspreise
- co2online: Heizungskosten und Amortisation
- Ariadne-Analyse IW/Fraunhofer ISE: Modernisierungskosten Wohngebäude (Feb. 2026)
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Auswertung Wärmepumpen-Angebote (Juni 2025)
- co2online: Fußbodenheizung fräsen
- co2online: Fußbodenheizung nachrüsten
Über den Kasten „Angebote anfordern“ beschreiben Sie Ihr Projekt einmal. Für dieses Gewerk haben wir in München derzeit keinen Partnerbetrieb. Ihre Anfrage liest deshalb der Inhaber von Altbau-Ausbau.de selbst und antwortet Ihnen innerhalb von zwei Werktagen, etwa mit einem passenden Kontakt; Ihre Daten gibt er nur weiter, wenn Sie ausdrücklich zustimmen. Für Sie ist das kostenlos.
Stand der Daten: 24.10.2026. Die rechtlichen und steuerlichen Hinweise geben den Stand der genannten Vorschriften und Quellen wieder und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderprogramme können jederzeit geändert, ausgesetzt oder beendet werden; maßgeblich sind allein die Richtlinien und Bescheide der jeweiligen Förderstelle, einen Anspruch auf Förderung begründen diese Angaben nicht.
Quellen
- RIS München: Beschluss vom 29.04.2026, abgerufen am 24.10.2026
- München: Wärmewende für München, abgerufen am 24.10.2026
- München: Wärmesatzung vom 08.12.2025, abgerufen am 24.10.2026
- Infoportal des Bundes zum GModG, abgerufen am 24.10.2026
- § 43 GModG, abgerufen am 24.10.2026
- Art. 57 BayBO, Text ab 01.05.2026, abgerufen am 24.10.2026
- Art. 6 BayBO, abgerufen am 24.10.2026
- Art. 6 BayDSchG, Text ab 01.05.2026, abgerufen am 24.10.2026
- München: FKG-Richtlinienheft, Stand 28.09.2026, abgerufen am 24.10.2026
- München: Wasserrechtliche Erlaubnis Wärmepumpe bis 50 kW, abgerufen am 24.10.2026
Häufige Fragen
Muss ich mein Haus in München an die Fernwärme anschließen?
Nach dem, was die Stadt veröffentlicht, nein: Eine Satzung mit Anschluss- und Benutzungszwang für private Eigentümer haben wir bis 24.10.2026 nicht gefunden, und die Wärmesatzung bindet nur die Verwaltung. Wichtig ist die Fernwärme trotzdem, weil das FKG keine Wärmepumpe fördert, wenn ein Anschluss vorhanden oder möglich ist.
Wie viel gibt die Stadt München zu einer Luftwärmepumpe dazu?
Das FKG-Richtlinienheft sieht 15 % der förderfähigen Kosten vor, zusätzlich zur Bundesförderung und zusammen mit ihr höchstens bis 60 % der förderfähigen Kosten. Ausgeschlossen ist der Zuschuss, wenn Fernwärme vorhanden oder möglich ist oder wenn beim Bund für eine Wohnung des Hauses der Klimageschwindigkeits- oder der Einkommensbonus beantragt wird. Voraussetzung sind ein Sanierungsfahrplan, ein Antrag auf Bundesförderung für dieselbe Maßnahme und ein FKG-Antrag vor dem Auftrag.
Lohnt sich in München eine Grundwasser-Wärmepumpe mehr als eine Luftwärmepumpe?
Für teure Brunnen- oder Sondenanlagen gibt es im FKG eine Zusatzförderung von 30 % auf die Kosten oberhalb der Bundes-Höchstgrenze. Ob Grundwasser nutzbar ist, hängt vom Standort ab: In Waldtrudering liegt ein Wasserschutzgebiet, im Süden gibt es teils wenig Grundwasser. Nötig sind eine wasserrechtliche Erlaubnis, ein Gutachten und eine eigene Bohranzeige.
Darf ich in München noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja, das Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt es. Ab 2029 müssen dann aber steigende Anteile der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen (§ 43 GModG). Einen Zuschuss aus dem FKG gibt es für den Kessel nicht.
Brauche ich für das Außengerät eine Genehmigung?
Baurechtlich nicht, Wärmepumpen sind nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Am Baudenkmal oder in einem der Münchner Ensembles kann aber eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig sein, wenn das Gerät das Erscheinungsbild berühren kann; Ansprechpartner ist die Untere Denkmalschutzbehörde in der Blumenstraße 19.
Stand der Daten: Oktober 2026