Rheindeiche und Eisenbahnersiedlungen
Altbausanierung in Duisburg
Laut Zensus 2022 ist gut ein Drittel der 81.586 Duisburger Wohngebäude – 34,2 % – vor 1949 entstanden. Am Rhein kommt eine Verantwortung hinzu, die leicht übersehen wird: Den Schutz des eigenen Hauses vor Hochwasser und Rückstau trägt laut Stadt jeder Eigentümer selbst.
Am Rhein ist in Duisburg jeder Eigentümer selbst für den Hochwasserschutz seines Hauses zuständig
Der Rhein durchfließt Duisburg auf 37,5 km. Die Deiche unterhalten die Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) und drei Deichverbände: Walsum mit 5,75 km, Orsoy mit 4,7 km und Friemersheim mit 10,74 km (Hochwasserschutz der Wirtschaftsbetriebe Duisburg). Den Objektschutz am einzelnen Gebäude überlässt die Stadt ausdrücklich den Eigentümern. Ihr Hochwasserportal rät zu diesen Vorkehrungen (Hochwasser – Vorsorge und Schutz):
- eine Rückstausicherung gegen Wasser, das aus der Kanalisation zurückdrückt, und eine Hebeanlage,
- Heizöl- und Gastanks, die gegen Auftrieb gesichert sind,
- vor dem Kauf eines Hauses ein Blick in die Hochwassergefahrenkarten,
- Sandsäcke, die schon vor dem Ernstfall bereitliegen (FAQ Hochwasser).
Die kritische Zeit am Rhein liegt laut Stadt zwischen November und März. Arbeiten an Kellerabdichtung und Rückstausicherung plant man deshalb besser außerhalb dieser Monate. Ob unter dem Grundstück außerdem Bergbau umging, beantwortet die Bezirksregierung Arnsberg; ihre Abteilung Bergbau und Energie erteilt die Auskunft für 30 € pauschal (Auskunft zur bergbaulichen Situation). Vermutete Bergschäden nimmt die RAG unter 0800 27 27 271 auf (RAG – Bergschäden).
Mehr als ein Drittel der Duisburger Wohnhäuser wurde vor 1949 gebaut
Laut Zensus 2022 stammen 27.936 der 81.586 Wohngebäude in Duisburg aus der Zeit vor 1949, das sind 34,2 %. Weitere 34.002 kamen zwischen 1949 und 1978 dazu, sodass 75,9 % des Bestands bis 1978 errichtet waren.
| Baujahr | Wohngebäude | Anteil |
|---|---|---|
| vor 1919 | 12.560 | 15,4 % |
| 1919–1948 | 15.376 | 18,8 % |
| 1949–1978 | 34.002 | 41,7 % |
| 1979 und später | 19.648 | 24,1 % |
| insgesamt | 81.586 | 100 % |
Quelle: Zensus 2022, Tabelle 3000G-2006, Merkmal Art des Gebäudes = Wohngebäude, Stichtag 15.05.2022; Anteile selbst berechnet.
Gut 15 % der Wohnhäuser sind sogar älter als 1919. In diesen Häusern sind Holzbalkendecken und alte Kastenfenster zu erwarten, an denen jede Sanierung behutsam ansetzen muss. Die Häuser der Jahre 1949–1978 (41,7 %) entstanden meist ohne gesetzliche Vorgaben zum Wärmeschutz; bei ihnen lohnt eine Bestandsaufnahme der ganzen Gebäudehülle, bevor einzelne Bauteile erneuert werden.
Die offene Duisburger Denkmalliste nennt sieben Denkmalbereiche und rund 720 Baudenkmäler
Laut Denkmalliste der Stadt Duisburg, die als Open Data veröffentlicht ist und zuletzt am 22.10.2026 geändert wurde, sind rund 720 Baudenkmäler (Teil A) und sieben Denkmalbereiche (Teil D) eingetragen (Denkmalliste Duisburg (Open.NRW)). Eine amtliche Summe nennt die Stadt nicht; die rund 720 ergeben sich aus den Aktenzeichen in Teil A der Liste. Die Denkmalbereiche laut Teil D:
| Denkmalbereich | eingetragen am |
|---|---|
| Friemersheim Dorf | 15.09.1993 |
| Wehofensiedlung | 11.10.1995 |
| Schulz-Knaudt-Straße und Umgebung | 11.05.1999 |
| Margarethensiedlung (Rheinhausen) | 02.10.1999 |
| Siedlung Bissingheim | 21.10.1999 |
| Wedau-Siedlung | 21.10.1999 |
| Eisenbahnsiedlung Friemersheim | 02.01.2004 |
Zuständig ist die Untere Denkmalbehörde im Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz (63-2), Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (HOIST-Haus), 47051 Duisburg (Untere Bauaufsicht, Untere Denkmalbehörde). Sie führt die Denkmalliste und gibt Auskunft, ob ein Haus geschützt ist. Ob zusätzlich eine Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung gilt, sollten Sie dort ebenfalls erfragen.
Für Duisburger Baudenkmale sieht das Einkommensteuerrecht Erleichterungen vor. Für Vermieter kommen erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG in Betracht, für Selbstnutzer ein Abzug wie Sonderausgaben nach § 10f EStG; für Gebäude in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten kommt § 7h EStG in Betracht. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten vor Beginn mit der Behörde abgestimmt sind. Die Untere Denkmalbehörde führt dafür einen eigenen Dienst „Steuerbescheinigung für Aufwendungen nach dem Denkmalschutzgesetz NRW“, erreichbar unter 0203 283-6714. Fließen Zuschüsse, sinkt der begünstigte Betrag. Wie viel sich steuerlich auswirkt, ist eine Frage für die Steuerberatung.
Von Wedau bis Marxloh: Eisenbahner-, Zechen- und Hüttenarbeiter wohnten in eigenen Siedlungen
Viele der geschützten Duisburger Siedlungen entstanden für Beschäftigte von Bahn, Bergbau und Stahl. Bauzeiten nennt die Denkmalliste nicht, wohl aber die Art der Siedlung.
- Eisenbahnersiedlungen: Wedau und Bissingheim sind ganze Denkmalbereiche. In Wedau stehen Schule, Saalbau und Werkstättenstraße zusätzlich als Einzeldenkmäler in der Liste.
- Krupp in Rheinhausen: Die Margarethensiedlung ist Denkmalbereich, einzelne Wohnhäuser sind außerdem Baudenkmäler.
- Zechen und Hütten: Die Siedlung Rheinpreußen in Homberg, die Siedlung Bergmannsplatz in Neumühl, die Mannesmann-Siedlung Hüttenheim, die frühere Thyssen-Werkssiedlung an der Schwartzkopffstraße in Marxloh und die Beeckerwerth-Siedlung sind ganz oder in Teilen als Baudenkmäler eingetragen (Denkmalliste Teil A).
- Friemersheim: Der historische Dorfkern und die Eisenbahnsiedlung bilden zwei getrennte Denkmalbereiche.
Zuschüsse gibt es in Duisburg vor allem für Begrünung – und in Hochfeld für Fassaden und Höfe
Auf den Seiten der Stadt Duisburg findet sich mit Stand 24.10.2026 kein eigenes Zuschussprogramm für Dämmung, Fenster oder Heizung. Gefördert werden Gründächer und Entsiegelung sowie im Fördergebiet Hochfeld die Gestaltung von Fassaden, Eingängen und Höfen (Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität, Haus- und Hofflächenprogramm Hochfeld).
| Programm | Träger | Was es gibt | Stand | Link |
|---|---|---|---|---|
| Mehr Grün für Duisburg | Stadt Duisburg über die Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe | Dachbegrünung bis 80 % der Kosten, höchstens 50 €/m² und 7.500 € je Maßnahme; Entsiegelung bis 2.500 € je Grundstück; Eigenleistung möglich | Antrag vor Beginn; Status und Laufzeit nennt die Stadtseite nicht | Programmseite |
| Haus- und Hofflächenprogramm Hochfeld | Stadt Duisburg (Integriertes Handlungskonzept Hochfeld) | 50 % Zuschuss für Fassaden, Eingänge, Höfe, Entsiegelung und Dachbegrünung ab 1.000 € Kosten; Gebäude mindestens zehn Jahre alt; Beratung durch den Quartiersarchitekten | nur im Fördergebiet Hochfeld; Laufzeit nicht angegeben | Programmseite |
| 10.000 Grüne Dächer | Emschergenossenschaft/Lippeverband (Klima.Werk) | 50 €/m² Dachbegrünung für Grundstücke im Verbandsgebiet | laut Förderseite laufend; ob sich die Förderung derselben Maßnahme mit dem städtischen Programm kombinieren lässt, klären Sie vor dem Antrag | Förderseite |
Wer in Duisburg dämmen, Fenster tauschen oder die Heizung erneuern will, ist damit vor allem auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angewiesen, die KfW und BAFA verwalten; daneben kommen Landesprogramme wie progres.nrw oder die Modernisierungsförderung NRW in Betracht. Den Stand 2026 erläutert der Ratgeber Förderung für die Altbausanierung; ob sich Bundes- und Stadtmittel für dieselbe Maßnahme kombinieren lassen, klären Sie vor dem Antrag.
Duisburg hat seinen Wärmeplan am 04.05.2026 beschlossen – vor der gesetzlichen Frist
Der Rat der Stadt Duisburg hat den Kommunalen Wärmeplan am 04.05.2026 verabschiedet und damit die Frist des § 4 WPG zum 30.06.2026 eingehalten (Kommunaler Wärmeplan beschlossen). Erarbeitet haben ihn seit September 2023 die DVV und die Stadtverwaltung; der Entwurf lag vom 02.02. bis 08.03.2026 öffentlich aus. Das Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045.
Für das einzelne Haus ist der Plan kein verbindlicher Fahrplan, und er sichert keinen Anschluss an ein Wärmenetz zu. Informationen bündelt die Stadt auf du-heizt.de. Bei der Wahl der Heizung zählt außerdem, dass seit dem 29.07.2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) an die Stelle des GEG getreten ist; die pauschale Pflicht zu 65 % erneuerbarer Wärme bei neuen Heizungen ist damit entfallen (Infoportal zum GModG). Wer nach dem 29.07.2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung neu in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss allerdings sicherstellen, dass ab 2029 mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen; auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung können die Pflicht erfüllen (§ 43 GModG).
Welche Duisburger Besonderheiten welche Gewerke betreffen
- Keller: Rückstausicherung und Hebeanlage empfiehlt die Stadt am Rhein als Grundausstattung. Wie man nasse Kellerwände dauerhaft trocken bekommt, zeigt der Ratgeber gegen Feuchtigkeit im Altbau.
- Heizung: Öl- und Gastanks müssen gegen Auftrieb gesichert sein. Wer ohnehin tauscht, prüft mit dem Wärmeplan, ob eine Alternative passt; Systeme im Vergleich im Heizungsratgeber.
- Dach: Für Gründächer zahlt die Stadt bis zu 80 % der Kosten. Wird die Dachhaut eines bestehenden Gebäudes vollständig erneuert und beginnen die Arbeiten 2026 oder später, verlangt das Land NRW grundsätzlich auch eine Photovoltaikanlage, in der Regel auf mindestens 30 % der Nettodachfläche; Reparaturen einzelner Flächen lösen das nicht aus, und Ausnahmen gelten unter anderem, wenn die Anlage technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht (§ 42a BauO NRW mit der Solaranlagen-Verordnung NRW). Was vor der Begrünung am Dach zu prüfen ist, steht unter Dachsanierung.
- Fassade: In Hochfeld übernimmt das Haus- und Hofflächenprogramm die Hälfte der Kosten, bei Beratung durch den Quartiersarchitekten. Grundlagen erklärt der Ratgeber zur Fassadensanierung im Altbau.
- Fenster: In den sieben Denkmalbereichen und an den rund 720 Baudenkmälern braucht ein Fenstertausch die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde; was beim Fenstertausch im Altbau gilt.
Erst Hochwasserkarte und Denkmalliste prüfen, dann Betriebe anfragen
Sehen Sie in Duisburg zuerst in die Hochwassergefahrenkarte und in die offene Denkmalliste; beides geht ohne Antrag. Wer in Hochfeld eine Fassade plant, lässt sich zuerst vom Quartiersarchitekten beraten; für ein Gründach muss der Antrag bei der Regenagentur vor Baubeginn gestellt sein. Danach holen Sie über „Angebote anfordern“ Angebote ein oder nehmen direkt Kontakt zu den Betrieben in der Liste auf.
Stand der Daten: 24.10.2026. Die rechtlichen und steuerlichen Hinweise geben den Stand der genannten Vorschriften und Quellen wieder und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderprogramme können jederzeit geändert, ausgesetzt oder beendet werden; maßgeblich sind allein die Richtlinien und Bescheide der jeweiligen Förderstelle, einen Anspruch auf Förderung begründen diese Angaben nicht.
Quellen
- Hochwasserschutz (Wirtschaftsbetriebe Duisburg), abgerufen am 24.10.2026
- Hochwasser – Vorsorge und Schutz, abgerufen am 24.10.2026
- FAQ Hochwasser, abgerufen am 24.10.2026
- Bezirksregierung Arnsberg – Auskunft zur bergbaulichen Situation, abgerufen am 24.10.2026
- RAG – Bergschäden, abgerufen am 24.10.2026
- Zensus 2022, Tabelle 3000G-2006 (Gebäude nach Baujahr und Art des Gebäudes), abgerufen am 24.10.2026
- Denkmalliste Duisburg (Open.NRW), abgerufen am 24.10.2026
- Open Data Duisburg: Denkmalliste Teil A – Baudenkmäler (CSV), abgerufen am 24.10.2026
- Denkmalliste Teil D – Denkmalbereiche (CSV), abgerufen am 24.10.2026
- Untere Bauaufsicht, Untere Denkmalbehörde, abgerufen am 24.10.2026
- Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität, abgerufen am 24.10.2026
- Haus- und Hofflächenprogramm Hochfeld, abgerufen am 24.10.2026
- Klima.Werk – Gründachförderung, abgerufen am 24.10.2026
- § 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG), abgerufen am 24.10.2026
- Kommunaler Wärmeplan beschlossen (Stadt Duisburg), abgerufen am 24.10.2026
- Infoportal zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), abgerufen am 24.10.2026
- Solaranlagen-Verordnung NRW (GV. NRW. 2024 S. 332), abgerufen am 24.10.2026
Betriebe in Duisburg
„Anzeige“: Der Betrieb zahlt uns für einen Platz über der Liste. „Partnerbetrieb“: hat einen Partnervertrag mit uns und bezahlt je angenommene Anfrage; auf die Reihenfolge der Liste hat das keinen Einfluss. „Basisprofil“: Eintrag aus den öffentlichen Angaben des Betriebs (Impressum); der Betrieb hat ihn nicht beantragt, ist kein Partner und erhält über uns keine Anfragen.
Alle Einträge auf dieser Seite haben wir aus öffentlichen Angaben der Betriebe angelegt; keiner der Betriebe hat sein Profil bisher selbst übernommen.
Dachsanierung 4 Betriebe
Fassade & Dämmung 4 Betriebe
D & W GmbH
47169 Duisburg
- Fassade & Dämmung
- Elektroinstallation
- Kernsanierung
- Maler- & Putzarbeiten
Basisprofil
Malerbetrieb Runge GmbH
47057 Duisburg
- Fassade & Dämmung
- Fußboden & Estrich
- Maler- & Putzarbeiten
- Trockenbau & Innenausbau
Basisprofil
Fenster & Außentüren 5 Betriebe
Heizung & Wärmepumpe 5 Betriebe
So sortieren wir
Oben stehen als „Anzeige“ gekennzeichnete Betriebe, die uns für einen Platz in dieser Stadt bezahlen; Betriebe mit Premium Plus stehen vor den übrigen, innerhalb beider Gruppen wechselt die Reihenfolge täglich. Darunter stehen alle übrigen Betriebe im Verzeichnis mit Sitz in der Stadt, gruppiert nach ihrem Hauptgewerk und innerhalb der Gruppe alphabetisch. Außer der Premium-Platzierung ändern weder Zahlungen an uns noch ein Partnervertrag die Reihenfolge. Nach Entfernung zu Ihrer Postleitzahl sortieren Sie auf den Seiten der einzelnen Gewerke. Andere Betriebe in Ihrer Region können ebenso gut oder günstiger sein.
Für Handwerksbetriebe
Ihr Betrieb arbeitet in Duisburg? Anfragen von Hausbesitzern erhalten
- Keine Grundgebühr – Sie zahlen nur für Anfragen, die Sie annehmen · Premium-Sichtbarkeit optional
- Ihre ersten drei angenommenen Anfragen sind kostenlos
- Die Kontaktdaten jeder Anfrage erhalten höchstens drei Betriebe – bis zu zwei dieser Plätze gehen zuerst an Premium-Partner
- Monatlich kündbar, Gebiet und Gewerke selbst wählen
Schon im Verzeichnis? Ihr Profil verwalten Sie unter Mein Betrieb.
Häufige Fragen zur Altbausanierung in Duisburg
Muss ich als Hausbesitzer in Duisburg selbst etwas gegen Rheinhochwasser tun?
Ja. Die Deiche betreuen die Wirtschaftsbetriebe Duisburg und die Deichverbände Walsum, Orsoy und Friemersheim, das Gebäude selbst aber nicht. Die Stadt nennt als Eigenvorsorge Rückstausicherung, Hebeanlage, auftriebssichere Tanks und vorab beschaffte Sandsäcke.
Woran erkenne ich, ob mein Haus in Duisburg unter Denkmalschutz steht?
Die Stadt veröffentlicht ihre Denkmalliste als Open Data, aufgeteilt in Teil A für Baudenkmäler und Teil D für Denkmalbereiche. Steht Ihre Adresse dort oder liegt sie in Wedau, Bissingheim oder einem anderen Denkmalbereich, fragen Sie bei der Unteren Denkmalbehörde nach. Maßgeblich ist die Eintragung in der Denkmalliste.
Bekomme ich in Duisburg-Hochfeld Geld für eine neue Hausfassade?
Im Fördergebiet Hochfeld zahlt das Haus- und Hofflächenprogramm 50 % der Kosten für Fassaden, Eingänge und Höfe, wenn mindestens 1.000 € anfallen und das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist. Vorher berät der Quartiersarchitekt. Eine Laufzeit nennt die Stadt nicht.
Schreibt mir der Duisburger Wärmeplan eine bestimmte Heizung vor?
Nein. Der am 04.05.2026 beschlossene Wärmeplan zeigt, welche Wärmeversorgung für ein Quartier langfristig infrage kommt. Er verpflichtet niemanden zum Heizungswechsel und gibt keinen Anspruch auf Fernwärme.
Wie viel gibt Duisburg für ein begrüntes Dach dazu?
Das Programm „Mehr Grün für Duisburg“ übernimmt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, höchstens 50 € je Quadratmeter und 7.500 € je Maßnahme; auch Eigenleistung zählt. Den Antrag stellen Sie bei der Regenagentur, bevor Sie anfangen.
Stand der Daten: Oktober 2026 · Quellen und Abrufdaten stehen im Text.