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Rotklinker, Schlitzbau, Nachkriegszeile

Altbausanierung in Hamburg

Laut Zensus 2022 wurden 42,9 % der Hamburger Wohngebäude zwischen 1949 und 1978 errichtet, nur 23,2 % davor. Wer in Hamburg Dach oder Heizung erneuert, hat zusätzlich Landesrecht im Blick: Photovoltaik beim wesentlichen Dachumbau und 15 % erneuerbare Wärme beim Heizungstausch.

Gewerke in Hamburg

Zwei Hamburger Landespflichten: Solar beim Dachumbau, 15 % erneuerbare Wärme beim Kesseltausch

Seit 01.01.2024 muss in Hamburg bei einem wesentlichen Umbau des Dachs eines Bestandsgebäudes mindestens 30 % der Nettodachfläche mit Photovoltaik belegt werden (BUKEA: PV-Pflicht auf Dächern in Hamburg). Denkmalschutz oder eine städtebauliche Erhaltungsverordnung können die Anlage im Einzelfall verkleinern. Einen Härteantrag stellen Sie mindestens drei Monate vor Baubeginn. Ab 01.01.2027 sollen Flachdächer als Solargründach ausgeführt werden; ob das auch für bestehende Dächer gilt, sagt die Seite nicht ausdrücklich.

Die zweite Regel betrifft die Heizung. Nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz müssen beim Heizungstausch im Bestand seit 2021 mindestens 15 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien stammen; Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern sind ausgenommen (BUKEA: Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien). Daran ändert das Bundesrecht laut Umweltbehörde vorerst nichts. Auf Bundesebene heißt das Gebäudeenergiegesetz seit 29.07.2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und kennt keine pauschale 65-%-Regel mehr (Infoportal zum GModG) – die Hamburger 15 % gelten trotzdem weiter. Außerdem gilt bundesweit: Wer nach dem 29.07.2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung neu in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss allerdings sicherstellen, dass ab 2029 mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen; auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung können die Pflicht erfüllen (§ 43 GModG).

Hamburgs Altbau ist überwiegend Nachkriegsbau: 42,9 % der Wohnhäuser stammen aus 1949–1978

Nur 23,2 % der 256.713 Hamburger Wohngebäude wurden laut Zensus 2022 vor 1949 gebaut, aber 42,9 % in den drei Jahrzehnten danach (Stichtag 15.05.2022).

BaujahrWohngebäudeAnteil
vor 191924.8059,7 %
1919–194834.86713,6 %
1949–1978110.08742,9 %
1979 und später86.95433,9 %
insgesamt256.713100 %

Quelle: Zensus 2022, Tabelle 3000G-2006, Stichtag 15.05.2022; Anteile selbst berechnet, Summe rundungsbedingt 100,1 %.

Wer in Hamburg ein älteres Haus kauft, hat also häufiger einen Bau der Wiederaufbaujahre vor sich als ein Gründerzeithaus. Diese Gebäude entstanden in der Regel, bevor gesetzliche Wärmeschutzvorgaben galten. Die Stadtteilporträts erinnern an den Hintergrund: In Eimsbüttel waren im Zweiten Weltkrieg laut Porträt des Stadtteils fast 40 % der Gebäude betroffen, Dulsberg wurde fast vollständig zerstört.

Schlitzbau, Rotklinker, Wohnhochhaus: woraus Hamburger Viertel gebaut sind

  • Eimsbüttel: Ab Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden Tausende Arbeiterwohnungen, etwa an Fett-, Amanda- und Grundstraße; viele Fassaden tragen Rosetten, Jugendstil-Medaillons und Muschelornamente.
  • Eppendorf und Hoheluft-Ost: Fünf- bis sechsgeschossige Jugendstil-Etagenhäuser, meist als „Hamburger Schlitzbauten“ mit bis zu rund 30 m Bautiefe und überwiegend verputzten, oft hellen Fassaden. Daneben stehen Backstein-Blockränder der 1920er und 1930er Jahre mit rund 12 m Bautiefe (Erhaltungsverordnung Eppendorf/Hoheluft-Ost).
  • Jarrestadt in Winterhude: Reformsiedlung in dunkelrotem Backstein unter Fritz Schumacher, fast vollständig denkmalgeschützt und zugleich Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB (Bezirksamt Hamburg-Nord).
  • Dulsberg: Überwiegend viergeschossige Zeilen in rotem Klinker, nach der Zerstörung 1943 nach den alten Plänen wieder aufgebaut (Stadtteilporträt Dulsberg).
  • Grindelberg: Zwölf Wohnhochhäuser mit über 2.000 Wohnungen aus den Jahren 1946 bis etwa 1956, seit 1979 Denkmal (Staatsarchiv).

IFB Hamburg zahlt seit 01.08.2026 nach neuer Bauteilrichtlinie – Quartiersnetze und Hausanschlussleitungen sind für 2026 ausgeschöpft

Die IFB Hamburg fördert Dämmung, Fenster und Backstein seit dem 01.08.2026 nach der neuen Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand. Antrag und Zustimmung müssen vor Beginn vorliegen; schon ein Liefer- oder Leistungsvertrag zählt als Beginn.

ProgrammTrägerWasStandLink
Wärmeschutz im GebäudebestandIFB Hamburg für die BSWZuschuss je m², z. B. Außenwand 43,40 €, Innendämmung am Denkmal 54,50 €, Fenster 168 €; max. 50.000 € je Wohnungläuft, Richtlinie ab 01.08.2026ifbhh.de
Qualitätssicherung BacksteinIFB Hamburg50 € je m² Backsteinfassadeläuft, Teil der Richtlinie ab 01.08.2026ifbhh.de
Hamburger HeizungsförderungIFB HamburgErneuerbare Wärme, Wärmenetzanschlussdiese Bausteine laufen; Hausanschlussleitungen und Quartiersnetze für 2026 ausgeschöpftifbhh.de
Geringinvestive MaßnahmenIFB HamburgHeizungsoptimierungin der Richtlinie genannt, Programmseite nicht einzeln geprüft–
Mietwohnungen modernisieren, IFB-WEGfinanz, GründachförderungIFB HamburgMietshäuser ab 3 Wohnungen, Kredite für Eigentümergemeinschaften, Begrünungin der Richtlinie genannt, Status nicht einzeln geprüft–

Zwei Bedingungen der Bauteilförderung sollten Sie vorher kennen: Der hydraulische Abgleich ist Pflicht (Zuschuss 75 %, höchstens 2.500 € je Wohnung), und einen Modernisierungsbonus von 20 bzw. 30 % gibt es nur für Häuser mit bis zu drei Wohnungen und für Eigentümergemeinschaften. Eine kostenlose Erstberatung bieten die Hamburger Energielotsen (Tel. 040/24832-250). Ergänzend fördert der Bund über KfW und BAFA (BEG); welche Sätze 2026 gelten, steht in unserem Ratgeber Förderung für die Altbausanierung 2026. Ob Sie IFB-Zuschuss und Bundesgeld für dasselbe Bauteil erhalten können, klären Sie, bevor Sie den ersten Antrag stellen.

Rund 13.000 Denkmale und 16 soziale Erhaltungsgebiete: wo Hamburg mitentscheidet

Hamburg hat laut Stadt rund 13.000 Denkmale (hamburg.de, ohne Datum); zuständig ist das Denkmalschutzamt der Behörde für Kultur und Medien, Große Bleichen 30. Geschützt sein können auch Ensembles samt Zäunen, Gärten und Nebengebäuden. Veränderungen an Dachdeckung, Fenstern, Fassade und im Inneren, etwa an Stuck, sind dann in der Regel genehmigungspflichtig (Fragen und Antworten Denkmalschutz).

Daneben wirken Erhaltungsverordnungen nach § 172 BauGB. Soziale Erhaltungsverordnungen gelten in 16 Gebieten, darunter St. Pauli, Sternschanze, Ottensen, Eimsbüttel-Süd, Barmbek-Nord und die Jarrestadt. Der Bezirk Hamburg-Nord führt außerdem 21 städtebauliche Erhaltungsverordnungen (Seite von 2021), etwa für Dulsberg, Eppendorf und die Fritz-Schumacher-Siedlung. In Eppendorf/Hoheluft-Ost steuert die Verordnung unter anderem Dachausbauten und historisch passende Fenster; die Bauberatung erreichen Sie unter 040 42804-6807.

Fünf förmliche Sanierungsgebiete liefen am 01.01.2026 laut Erläuterung der Bodenrichtwerte: Billstedt S3 (Mümmelmannsberg), Billstedt-Zentrum, Steilshoop-Zentrum, Zentrum Bergedorf und der Rest von St. Pauli-Nord S1. Für Häuser dort kann § 7h EStG greifen (bei Selbstnutzung § 10f EStG); welche Stelle dort bescheinigt, erfragen Sie vor Beginn beim zuständigen Bezirksamt. Für Baudenkmale stellt das Denkmalschutzamt die Bescheinigung nach Abschluss aus, Grundlage für § 7i EStG bei Vermietung und § 10f EStG bei Selbstnutzung (Steuerbescheinigung für den Denkmalerhalt). Bedingung sind die denkmalrechtliche Genehmigung und die steuerliche Abstimmung vor Baubeginn; erfahrungsgemäß kostet die Bescheinigung 50 bis 1.500 € und dauert 8 bis 12 Wochen. Zuschüsse, etwa von der IFB, mindern den begünstigten Betrag – die Rechnung im Einzelfall macht Ihre Steuerberatung.

Hamburger Wärmeplan: beschlossen am 16.06.2026, Zielbild 2040, rechtlich unverbindlich

Der Senat hat den Hamburger Wärmeplan am 16.06.2026 beschlossen; er beschreibt ein Zielszenario für 2040 und ist laut Pressemitteilung der Umweltbehörde rechtlich unverbindlich. Die Karten dazu stehen im Wärmeportal auf geoportal-hamburg.de. Verbindlich für den Heizungstausch bleiben Landes- und Bundesrecht, in Hamburg also auch die 15-%-Regel.

Backsteinkarte, Rückstau, Grundwasser: was in Hamburg je Gewerk anders ist

  • Fassade: Liegt Ihr Haus in einem Gebiet der „Backsteinkarte“, setzt die Förderung ein abgestimmtes Fassadenkonzept per Selbstauskunft voraus; bei Denkmälern und in Erhaltungsgebieten prüft die zuständige Stelle (IFB: Qualitätssicherung Backstein). Grundlagen zu Putz, Klinker und Dämmung bündelt der Fassaden-Ratgeber.
  • Dach: PV-Pflicht und geplantes Solargründach gehören von Anfang an in die Planung der Dachsanierung.
  • Fenster: Am Baudenkmal ist der Austausch in der Regel genehmigungspflichtig. Entscheidet das Amt nicht binnen zwei Monaten nach vollständigem Antrag, gilt die Genehmigung als erteilt; die Frist kann verlängert werden. Technik und Varianten im Ratgeber neue Fenster im Altbau.
  • Keller: In vielen Stadtgebieten steht das Grundwasser nah unter der Oberfläche; im Winter 2017/2018 wurden regional Rekordstände gemessen. Die Grundwasserflurabstandskarte gibt eine erste Einschätzung, ersetzt aber keine Untersuchung. Abläufe unterhalb der Rückstauebene müssen laut Hamburg Wasser nach § 14 Hamburgisches Abwassergesetz mit Rückstauklappe oder Hebeanlage gesichert sein (Hamburg Wasser). Lösungen für nasse Wände zeigt unser Beitrag zu Feuchtigkeit im Altbau.
  • Heizung: Für die Landespflicht relevant sind die Bausteine der Hamburger Heizungsförderung, die unter anderem Wärmepumpe, Solarthermie, Speicher und Wärmenetzanschluss bezuschusst; der Antrag muss vor Beginn bewilligt sein. Technik und Ablauf im Ratgeber Heizungstausch.
  • Beratung: In Häusern mit bis zu drei Wohnungen bringt die Sanierung von drei oder mehr Bauteilgruppen den IFB-Modernisierungsbonus; eine Energieberatung hilft, die Reihenfolge zu planen.

So gehen Sie in Hamburg vor

Sehen Sie zuerst in der Denkmalliste Ihres Bezirks und in den Erhaltungsverordnungen nach, ob Ihre Adresse betroffen ist, und prüfen Sie die Backsteinkarte. Planen Sie Dach oder Heizung, rechnen Sie die Landespflichten gleich mit ein. Den IFB-Antrag stellen Sie, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Danach vergleichen Sie Angebote: über den Kasten „Angebote anfordern“ oder direkt bei Betrieben aus der Liste.

Stand der Daten: 24.10.2026. Die rechtlichen und steuerlichen Hinweise geben den Stand der genannten Vorschriften und Quellen wieder und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderprogramme können jederzeit geändert, ausgesetzt oder beendet werden; maßgeblich sind allein die Richtlinien und Bescheide der jeweiligen Förderstelle, einen Anspruch auf Förderung begründen diese Angaben nicht.

Quellen

Betriebe in Hamburg

„Anzeige“: Der Betrieb zahlt uns für einen Platz über der Liste. „Partnerbetrieb“: hat einen Partnervertrag mit uns und bezahlt je angenommene Anfrage; auf die Reihenfolge der Liste hat das keinen Einfluss. „Basisprofil“: Eintrag aus den öffentlichen Angaben des Betriebs (Impressum); der Betrieb hat ihn nicht beantragt, ist kein Partner und erhält über uns keine Anfragen.

Alle Einträge auf dieser Seite haben wir aus öffentlichen Angaben der Betriebe angelegt; keiner der Betriebe hat sein Profil bisher selbst übernommen.

Dachsanierung 5 Betriebe Nach Entfernung sortieren →

  1. Bedachungs-GmbH Flüß & Meyer

    21107 Hamburg

    • Dachsanierung

    Basisprofil

  2. Bramfelder-Bedachungs GmbH

    22047 Hamburg

    • Dachsanierung

    Basisprofil

  3. Dachdeckerei Dittmer GmbH

    22119 Hamburg

    • Dachsanierung
    • Zimmerer- und Holzbauarbeiten

    Basisprofil

  4. Harald Molkenbuhr GmbH

    22525 Hamburg

    • Dachsanierung

    Basisprofil

  5. Heinz Kopp GmbH & Co. KG

    22305 Hamburg

    • Dachsanierung
    • Badsanierung
    • Heizung & Wärmepumpe

    Basisprofil

Fassade & Dämmung 5 Betriebe Nach Entfernung sortieren →

  1. Achim Meier Bauunternehmen GmbH

    22339 Hamburg

    • Fassade & Dämmung
    • Kellerabdichtung & Feuchtigkeit

    Basisprofil

  2. Buterfas & Buterfas GmbH & Co. KG

    22081 Hamburg

    • Fassade & Dämmung
    • Kellerabdichtung & Feuchtigkeit

    Basisprofil

  3. Johs. H. P. Dammann GmbH & Co KG

    22589 Hamburg

    • Fassade & Dämmung
    • Fußboden & Estrich
    • Maler- & Putzarbeiten

    Basisprofil

  4. Martin Meyer GmbH

    22761 Hamburg

    • Fassade & Dämmung
    • Maler- & Putzarbeiten

    Basisprofil

  5. Thomas Gramlich GmbH

    20097 Hamburg

    • Fassade & Dämmung
    • Fußboden & Estrich
    • Maler- & Putzarbeiten

    Basisprofil

Fenster & Außentüren 5 Betriebe Nach Entfernung sortieren →

  1. H.W. Mahncke GmbH & Co.KG

    22041 Hamburg

    • Fenster & Außentüren

    Basisprofil

  2. Hippe & Krüger Glaserei- und Glashandelsgesellschaft mbH

    20539 Hamburg

    • Fenster & Außentüren

    Basisprofil

  3. HolzArt Tischlerei GmbH & Co. KG

    22415 Hamburg

    • Fenster & Außentüren

    Basisprofil

  4. R2L Fenster GmbH

    22765 Hamburg

    • Fenster & Außentüren

    Basisprofil

  5. Willi Curdt & Co GmbH

    21031 Hamburg

    • Fenster & Außentüren

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Heizung & Wärmepumpe 4 Betriebe Nach Entfernung sortieren →

  1. Arnold Rückert GmbH

    21107 Hamburg

    • Heizung & Wärmepumpe

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  2. Heinz Kell Sanitär- und Heizungstechnik GmbH

    22149 Hamburg

    • Heizung & Wärmepumpe
    • Badsanierung

    Basisprofil

  3. Johannes Kohl GmbH

    22589 Hamburg

    • Heizung & Wärmepumpe

    Basisprofil

  4. Maue & Becker GmbH

    22339 Hamburg

    • Heizung & Wärmepumpe

    Basisprofil

So sortieren wir

Oben stehen als „Anzeige“ gekennzeichnete Betriebe, die uns für einen Platz in dieser Stadt bezahlen; Betriebe mit Premium Plus stehen vor den übrigen, innerhalb beider Gruppen wechselt die Reihenfolge täglich. Darunter stehen alle übrigen Betriebe im Verzeichnis mit Sitz in der Stadt, gruppiert nach ihrem Hauptgewerk und innerhalb der Gruppe alphabetisch. Außer der Premium-Platzierung ändern weder Zahlungen an uns noch ein Partnervertrag die Reihenfolge. Nach Entfernung zu Ihrer Postleitzahl sortieren Sie auf den Seiten der einzelnen Gewerke. Andere Betriebe in Ihrer Region können ebenso gut oder günstiger sein.

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Häufige Fragen zur Altbausanierung in Hamburg

Wir decken in Winterhude das Dach neu – muss dann Photovoltaik drauf?

Ja, wenn der Umbau wesentlich ist: Dann verlangt Hamburg seit 01.01.2024 Photovoltaik auf mindestens 30 % der Nettodachfläche. Steht das Haus unter Denkmalschutz oder in einem Erhaltungsgebiet wie der Jarrestadt, kann die Pflicht im Einzelfall kleiner ausfallen. Einen Härteantrag müssen Sie spätestens drei Monate vor Baubeginn stellen.

Was verlangt Hamburg, wenn ich meinen alten Gaskessel ersetze?

Nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz müssen beim Tausch mindestens 15 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien kommen. Für Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern gilt die Landesregel nicht. Laut Umweltbehörde bleibt die Pflicht auch nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vorerst bestehen.

Gibt es in Hamburg Geld für die Sanierung einer Klinkerfassade?

Möglich ist das: Die IFB fördert Backsteinfassaden nach der Richtlinie ab 01.08.2026 mit 50 € je m², unter Bedingungen auch die Fugensanierung. In Gebieten der Backsteinkarte brauchen Sie dafür ein abgestimmtes Fassadenkonzept. Stellen Sie den Antrag, bevor Sie einen Betrieb beauftragen.

Warum drückt bei Starkregen Wasser aus dem Bodenablauf in meinen Hamburger Keller?

Eine mögliche Ursache ist Rückstau aus dem Siel. Laut Hamburg Wasser müssen Abläufe unterhalb der Rückstauebene, in der Regel die Straßenhöhe am Anschluss, mit Rückstauklappe oder Hebeanlage gesichert werden. Kommt das Wasser durch die Wand, kann auch hoch stehendes Grundwasser die Ursache sein; die Flurabstandskarte der Umweltbehörde gibt einen ersten Hinweis.

Wie erfahre ich, ob mein Haus in Eppendorf geschützt ist?

Das Denkmalschutzamt veröffentlicht die Denkmalliste nach Bezirken, sortiert nach Straße und Hausnummer. Zusätzlich gilt in Eppendorf/Hoheluft-Ost eine städtebauliche Erhaltungsverordnung, die etwa Fenster und Dachausbauten betrifft. Die Bauberatung des Bezirksamts Hamburg-Nord erreichen Sie unter 040 42804-6807.

Stand der Daten: Oktober 2026 · Quellen und Abrufdaten stehen im Text.