15 Prozent und die Bio-Treppe
Wärmepumpe im Altbau in Hamburg: Heizungsbauer und Förderung
Aufgeführt sind Betriebe mit Sitz in Hamburg, die Heizung & Wärmepumpe anbieten – als Haupt- oder Nebengewerk. Die Liste ist nicht vollständig. Ob ein Betrieb in der Handwerksrolle oder bei einer Kammer eingetragen ist, haben wir nur geprüft, wenn sein Profil die Zeile „Nachweise geprüft“ zeigt.
Wer in Hamburg die Heizung erneuert, muss mindestens 15 % des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken; so verlangt es das Hamburgische Klimaschutzgesetz seit 2021, und laut Umweltbehörde ändert das neue Bundesrecht daran vorerst nichts. Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern sind von der Landesregel ausgenommen, für sie gilt die Bio-Treppe des Bundes. Zuschüsse der IFB müssen grundsätzlich bewilligt sein, bevor Sie einen Vertrag schließen; nur bei zusätzlicher Bundesförderung lässt die IFB einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung zu.
5 Betriebe in Hamburg
„Anzeige“: Der Betrieb zahlt uns für einen Platz über der Liste. „Partnerbetrieb“: hat einen Partnervertrag mit uns und bezahlt je angenommene Anfrage; auf die Reihenfolge der Liste hat das keinen Einfluss. „Basisprofil“: Eintrag aus den öffentlichen Angaben des Betriebs (Impressum); der Betrieb hat ihn nicht beantragt, ist kein Partner und erhält über uns keine Anfragen.
Alle Einträge auf dieser Seite haben wir aus öffentlichen Angaben der Betriebe angelegt; keiner der Betriebe hat sein Profil bisher selbst übernommen.
Heinz Kell Sanitär- und Heizungstechnik GmbH
22149 Hamburg · rund 10,9 km
- Heizung & Wärmepumpe
- Badsanierung
Basisprofil
Heinz Kopp GmbH & Co. KG
22305 Hamburg · rund 5,1 km
- Dachsanierung
- Badsanierung
- Heizung & Wärmepumpe
BasisprofilNebengewerk
So sortieren wir
Oben stehen als „Anzeige“ gekennzeichnete Betriebe, die uns für diesen Platz bezahlen. Betriebe mit dem Paket Premium Plus stehen vor den übrigen; innerhalb beider Gruppen wechselt die Reihenfolge täglich. Betriebe mit Sitz außerhalb der Stadt zeigen wir dort nur, wenn sie in allen Postleitzahlen der Stadt arbeiten; ihre Karte nennt den Firmensitz. Darunter zeigt die Liste alle übrigen Betriebe im Verzeichnis mit Sitz in der Stadt, die das gewählte Gewerk anbieten – mit und ohne Partnervertrag. Zuerst stehen Betriebe, für die das Gewerk Hauptgewerk ist, danach Betriebe, die es als Nebengewerk anbieten. Innerhalb dieser beiden Gruppen entscheidet die Entfernung: die Luftlinie vom Mittelpunkt der Postleitzahl des Betriebssitzes zu Ihrer Postleitzahl, ohne Eingabe zum Stadtmittelpunkt (Mittel aller Postleitzahlgebiete der Stadt). Nur bei gleicher Entfernung steht vorn, wer freie Kapazität gemeldet hat, danach geht es alphabetisch. Betriebe, deren Entfernung wir nicht berechnen können, stehen am Ende ihrer Gruppe. Außer der Premium-Platzierung ändern weder Zahlungen an uns noch ein Partnervertrag noch die Vollständigkeit des Profils die Reihenfolge. Anfragen vermitteln wir nur an Betriebe mit Partnervertrag; Betriebe, die dafür zusätzlich bezahlen (Premium-Partner), bekommen Anfragen zuerst angeboten. Andere Betriebe in Ihrer Region können ebenso gut oder günstiger sein.
Für Handwerksbetriebe
Heizung & Wärmepumpe in Hamburg? Anfragen von Hausbesitzern erhalten
- Keine Grundgebühr – Sie zahlen nur für Anfragen, die Sie annehmen (Heizung & Wärmepumpe: 39 € netto) · Premium-Sichtbarkeit optional
- Ihre ersten drei angenommenen Anfragen sind kostenlos
- Die Kontaktdaten jeder Anfrage erhalten höchstens drei Betriebe – bis zu zwei dieser Plätze gehen zuerst an Premium-Partner
- Monatlich kündbar, Gebiet und Gewerke selbst wählen
Schon im Verzeichnis? Ihr Profil verwalten Sie unter Mein Betrieb.
Zwei Pflichten nebeneinander: Hamburger 15 % und Bio-Treppe des Bundes
Die Landespflicht gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, sobald die Heizung erneuert wird (Umweltbehörde BUKEA). Die IFB verweist dafür auf § 17 Hamburgisches Klimaschutzgesetz. Den Nachweis reichen Sie über einen Online-Dienst der Stadt ein. Welche Technik Sie wählen, bleibt Ihnen überlassen: Wärmenetz oder Wärmepumpe nennt die Behörde je nach Lage als naheliegend; Biomasse ist möglich, birgt laut BUKEA aber wegen steigender Kosten wirtschaftliche Risiken.
Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern fallen nicht unter die 15 %, wohl aber unter das Gebäudemodernisierungsgesetz, das seit 29.07.2026 gilt. Wer nach dem 29.07.2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung neu in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss allerdings sicherstellen, dass ab 2029 mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen; auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung können die Pflicht erfüllen (§ 43 GModG). Laut Umweltbehörde stellt die Bundesregel ab 2030 schrittweise höhere Anforderungen als das Landesrecht; spätestens ab 2035 geht sie mit 30 % deutlich über die Hamburger 15 % hinaus.
Wärmeplan und Fernwärme: Pflicht zum Anschluss gibt es nur selten
Der Senat hat den Hamburger Wärmeplan am 16.06.2026 beschlossen; er ist rechtlich unverbindlich und zeigt im Wärmeportal, welche Technik vor Ort passt (Pressemitteilung). Für Bestandsgebäude gibt es laut FAQ der Umweltbehörde in der Regel keine Pflicht, an ein Wärmenetz anzuschließen. Ausnahmen sind Anschluss- und Benutzungsgebote, etwa in Bebauungsplänen; sie greifen erst beim Heizungstausch und bestehen heute nur in wenigen Neubaugebieten. Umgekehrt haben Sie grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf einen Anschluss.
Hamburger Heizungsförderung: Was 2026 noch geht
Die IFB Hamburg bezuschusst im Modul „Erneuerbare Wärme“ unter anderem Wärmepumpen samt Umfeldmaßnahmen, Solarthermie, Biomasseanlagen und Wärmespeicher, im Modul „Wärmenetzanschluss“ den Neuanschluss eines Bestandsgebäudes, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück liegen. Ausgeschöpft sind für 2026 die Module Hausanschlussleitungen sowie Gebäude- und Wärmenetze in Quartieren; neue Mittel sind laut IFB für 2027 geplant.
- Der Antrag muss vor Beginn gestellt und bewilligt sein. Als Beginn zählt schon ein Liefer- oder Leistungsvertrag oder eine Zahlung.
- Kombinieren Sie IFB und Bundesförderung, dürfen Sie den Vertrag vorher schließen, wenn er eine aufschiebende Bedingung enthält; den Mustertext nennt die IFB auf ihrer Seite.
- Einbauen muss ein Betrieb aus der Handwerksrolle für Installateur und Heizungsbauer, bei Wärmepumpen auch Kälteanlagenbauer, bei Solarthermie auch Dachdecker.
- Statt des Zuschusses kommt für Wärmepumpe und Geothermie auch das IFB-Energiedarlehen in Betracht.
Für die Optimierung einer bestehenden Heizung nennt die Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand das Programm „Geringinvestive Maßnahmen“: Der Wärmeerzeuger muss älter als 5 und höchstens 15 Jahre sein und noch mindestens 2 Jahre laufen. Eine kostenlose Erstberatung bieten die Hamburger Energielotsen (Tel. 040/24832-250). Die Bundeszuschüsse erklärt Heizungsförderung 2026.
Was ein Heizungstausch kostet
Hamburger Preisdaten gibt es nicht. Die Tabelle zeigt bundesweite Richtwerte; Einzelposten unter Heizungskosten im Altbau.
| Posten | Richtwert |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe Ein-/Zweifamilienhaus, Angebotspreis gesamt | 21.099–54.168 € je Anlage†1 |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe, Kosten je kW Heizleistung | 2.248–8.498 €/kW†1 |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde, Durchschnitt | ca. 56.000 € je Anlage†2 |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdkollektor, Durchschnitt | ca. 54.000 € je Anlage†2 |
| Hybridheizung Wärmepumpe + Gas-Brennwert inkl. Einbau | 22.500–35.000 € je Anlage†3 |
| Gas-Brennwertheizung Einfamilienhaus (Vergleich) | 13.100–21.000 € je Anlage4 |
| Zuschlag Heizkörpertausch je Heizkörper | 326–1.207 €/Stück5 |
| Zuschlag Fußbodenheizung nachrüsten, Fräsverfahren | 30–100 €/m² beheizte Fläche†6 |
| Zuschlag Fußbodenheizung nachrüsten, Trockensystem | 65–135 €/m² beheizte Fläche†7 |
| Zuschlag Fußbodenheizung nachrüsten, Nasssystem | 45–130 €/m² beheizte Fläche†7 |
| Zuschlag Fußbodenheizung nachrüsten, Dünnschichtsystem | 30–100 €/m² beheizte Fläche†7 |
| Hydraulischer Abgleich (Einzelposten in WP-Angeboten) | 120–5.300 €†1 |
| Fundament Außeneinheit (Einzelposten in WP-Angeboten) | 298–3.570 €†1 |
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Luft-Wasser-Wärmepumpen, zweiter Check von 160 Angeboten
- Verbraucherzentrale Energieberatung: Grafik Entwicklung Heizungspreise
- co2online: Heizungskosten und Amortisation
- Ariadne-Analyse IW/Fraunhofer ISE: Modernisierungskosten Wohngebäude (Feb. 2026)
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Auswertung Wärmepumpen-Angebote (Juni 2025)
- co2online: Fußbodenheizung fräsen
- co2online: Fußbodenheizung nachrüsten
Bevor Sie in Hamburg eine Heizung beauftragen
- Klären, ob für Ihr Haus die 15-%-Regel oder als Gasetagenheizung nur das Bundesrecht gilt.
- Im Wärmeportal nachsehen, welche Versorgung für Ihre Straße vorgesehen ist.
- IFB-Antrag stellen und die Bewilligung abwarten oder die aufschiebende Bedingung in den Vertrag schreiben.
- Eintrag des Betriebs in der Handwerksrolle prüfen und den 15-%-Nachweis einplanen.
Technik und Ablauf erklärt der Ratgeber Heizungstausch im Altbau.
Über den Kasten „Angebote anfordern“ beschreiben Sie Ihr Projekt einmal. Für dieses Gewerk haben wir in Hamburg derzeit keinen Partnerbetrieb. Ihre Anfrage liest deshalb der Inhaber von Altbau-Ausbau.de selbst und antwortet Ihnen innerhalb von zwei Werktagen, etwa mit einem passenden Kontakt; Ihre Daten gibt er nur weiter, wenn Sie ausdrücklich zustimmen. Für Sie ist das kostenlos.
Stand der Daten: 24.10.2026. Die rechtlichen und steuerlichen Hinweise geben den Stand der genannten Vorschriften und Quellen wieder und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderprogramme können jederzeit geändert, ausgesetzt oder beendet werden; maßgeblich sind allein die Richtlinien und Bescheide der jeweiligen Förderstelle, einen Anspruch auf Förderung begründen diese Angaben nicht.
Quellen
- BUKEA: In Hamburg sind erneuerbare Energien Pflicht (Heizungstausch), abgerufen am 24.10.2026
- GModG, § 43 Anforderungen an neu eingebaute Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, abgerufen am 24.10.2026
- BUKEA: Senat beschließt Hamburger Wärmeplan (Pressemitteilung), abgerufen am 24.10.2026
- BUKEA: FAQ Wärmenetzanschluss, abgerufen am 24.10.2026
- IFB Hamburg: Hamburger Heizungsförderung, abgerufen am 24.10.2026
- IFB Hamburg: Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand, gültig ab 01.08.2026, abgerufen am 24.10.2026
Häufige Fragen
Wie erfülle ich in Hamburg die 15 % erneuerbare Wärme beim Heizungstausch?
Die Technik wählen Sie selbst. Die Umweltbehörde nennt je nach Lage den Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Wärmepumpe als naheliegende Wege; auch Biomasse ist möglich, aber mit wirtschaftlichen Risiken. Den Nachweis reichen Sie über den Online-Dienst der Stadt ein.
Gilt die Hamburger 15-%-Regel auch für meine Gasetagenheizung?
Nein, Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern sind von der Landesregel ausgenommen. Für sie gilt aber das Bundesrecht: Wird nach dem 29.07.2026 eine neue Gastherme eingebaut, muss ab 2029 ein steigender Anteil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen.
Muss ich in Hamburg an die Fernwärme, wenn der Wärmeplan ein Netz vorsieht?
In der Regel nicht. Der Wärmeplan vom 16.06.2026 ist rechtlich unverbindlich. Eine Anschlusspflicht entsteht nur durch ein Anschluss- und Benutzungsgebot, etwa im Bebauungsplan, und solche Gebote gibt es laut Umweltbehörde heute nur in wenigen Neubaugebieten.
Darf ich den Auftrag unterschreiben, bevor die IFB den Zuschuss bewilligt hat?
Grundsätzlich nicht, denn schon ein Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Beginn. Beantragen Sie zusätzlich Bundesförderung, lässt die IFB einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung zu, der erst mit beiden Bewilligungen wirksam wird.
Gibt es in Hamburg 2026 noch Geld für den Fernwärme-Hausanschluss?
Das Modul Hausanschlussleitungen ist für 2026 ausgeschöpft, neue Mittel plant die IFB für 2027. Den Anschluss auf dem eigenen Grundstück fördert das Modul Wärmenetzanschluss weiterhin.
Stand der Daten: Oktober 2026