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Milieuschutz und die 15-Jahre-Regel

Wärmepumpe im Altbau in Berlin: Heizungsbauer und Förderung

Aufgeführt sind Betriebe mit Sitz in Berlin, die Heizung & Wärmepumpe anbieten – als Haupt- oder Nebengewerk. Die Liste ist nicht vollständig. Ob ein Betrieb in der Handwerksrolle oder bei einer Kammer eingetragen ist, haben wir nur geprüft, wenn sein Profil die Zeile „Nachweise geprüft“ zeigt.

Ob Sie in Berlin eine neue Heizung frei wählen können, hängt an der Adresse. In den 82 sozialen Erhaltungsgebieten braucht der Tausch eine Genehmigung des Bezirks; seit 01.07.2026 ist sie dort nach der Verwaltungsvorschrift des Senats grundsätzlich zu erteilen, wenn die alte Anlage mindestens 15 Jahre alt ist; wie die Bezirke die Vorschrift seit dem neuen Bundesrecht anwenden, ist allerdings offen. Außerhalb dieser Gebiete bestimmen Bundesrecht und Denkmalschutz den Rahmen, der Wärmeplan vom 16.06.2026 schreibt keine Heizungsart vor.

5 Betriebe in Berlin

„Anzeige“: Der Betrieb zahlt uns für einen Platz über der Liste. „Partnerbetrieb“: hat einen Partnervertrag mit uns und bezahlt je angenommene Anfrage; auf die Reihenfolge der Liste hat das keinen Einfluss. „Basisprofil“: Eintrag aus den öffentlichen Angaben des Betriebs (Impressum); der Betrieb hat ihn nicht beantragt, ist kein Partner und erhält über uns keine Anfragen.

Alle Einträge auf dieser Seite haben wir aus öffentlichen Angaben der Betriebe angelegt; keiner der Betriebe hat sein Profil bisher selbst übernommen.

  1. Heizmüller GmbH

    10555 Berlin · rund 4,0 km

    • Heizung & Wärmepumpe

    Basisprofil

  2. Sigfried Stahn GmbH

    12435 Berlin · rund 6,0 km

    • Heizung & Wärmepumpe
    • Badsanierung

    Basisprofil

  3. Jürgen Bulst Gesellschaft für Heizungstechnik mbH

    13627 Berlin · rund 6,9 km

    • Heizung & Wärmepumpe

    Basisprofil

  4. Bock GmbH Versorgungstechnik

    12351 Berlin · rund 9,1 km

    • Heizung & Wärmepumpe
    • Badsanierung

    Basisprofil

  5. BHT Berliner Haustechnik Service GmbH

    12357 Berlin · rund 10,9 km

    • Heizung & Wärmepumpe
    • Schadstoffsanierung

    Basisprofil

So sortieren wir

Oben stehen als „Anzeige“ gekennzeichnete Betriebe, die uns für diesen Platz bezahlen. Betriebe mit dem Paket Premium Plus stehen vor den übrigen; innerhalb beider Gruppen wechselt die Reihenfolge täglich. Betriebe mit Sitz außerhalb der Stadt zeigen wir dort nur, wenn sie in allen Postleitzahlen der Stadt arbeiten; ihre Karte nennt den Firmensitz. Darunter zeigt die Liste alle übrigen Betriebe im Verzeichnis mit Sitz in der Stadt, die das gewählte Gewerk anbieten – mit und ohne Partnervertrag. Zuerst stehen Betriebe, für die das Gewerk Hauptgewerk ist, danach Betriebe, die es als Nebengewerk anbieten. Innerhalb dieser beiden Gruppen entscheidet die Entfernung: die Luftlinie vom Mittelpunkt der Postleitzahl des Betriebssitzes zu Ihrer Postleitzahl, ohne Eingabe zum Stadtmittelpunkt (Mittel aller Postleitzahlgebiete der Stadt). Nur bei gleicher Entfernung steht vorn, wer freie Kapazität gemeldet hat, danach geht es alphabetisch. Betriebe, deren Entfernung wir nicht berechnen können, stehen am Ende ihrer Gruppe. Außer der Premium-Platzierung ändern weder Zahlungen an uns noch ein Partnervertrag noch die Vollständigkeit des Profils die Reihenfolge. Anfragen vermitteln wir nur an Betriebe mit Partnervertrag; Betriebe, die dafür zusätzlich bezahlen (Premium-Partner), bekommen Anfragen zuerst angeboten. Andere Betriebe in Ihrer Region können ebenso gut oder günstiger sein.

Für Handwerksbetriebe

Heizung & Wärmepumpe in Berlin? Anfragen von Hausbesitzern erhalten

  • Keine Grundgebühr – Sie zahlen nur für Anfragen, die Sie annehmen (Heizung & Wärmepumpe: 39 € netto) · Premium-Sichtbarkeit optional
  • Ihre ersten drei angenommenen Anfragen sind kostenlos
  • Die Kontaktdaten jeder Anfrage erhalten höchstens drei Betriebe – bis zu zwei dieser Plätze gehen zuerst an Premium-Partner
  • Monatlich kündbar, Gebiet und Gewerke selbst wählen
Partner werden So funktioniert es

Schon im Verzeichnis? Ihr Profil verwalten Sie unter Mein Betrieb.

Im Milieuschutzgebiet entscheidet das Alter der alten Anlage

Wie die Bezirke einen Heizungstausch in sozialen Erhaltungsgebieten beurteilen, regelt Nr. 2.8 der Verwaltungsvorschrift Genehmigungskriterien vom 07.04.2026, in Kraft seit 18.04.2026. Für Anträge ab dem 01.07.2026 gilt:

  • Ist die vorhandene Anlage mindestens 15 Jahre alt, ist der Tausch grundsätzlich genehmigungsfähig; einen Erneuerungsbedarf müssen Sie dann nicht nachweisen.
  • Das gilt grundsätzlich auch für Anlagen, die ihre Wärme bis zu 100 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen, etwa Wärmepumpen.
  • Den Tausch einer jüngeren Anlage genehmigt der Bezirk nur, wenn sie defekt und nicht mehr zu reparieren ist oder der vorzeitige Tausch die Mieter nicht stärker belastet, zum Beispiel weil Fördermittel die Kosten senken.

Einen Haken hat die Regel: Sie setzt voraus, dass die neue Anlage § 71 Abs. 1 GEG entspricht. Diese Vorschrift ist mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz am 29.07.2026 weggefallen. Wie die Bezirke das seitdem handhaben, ist öffentlich nicht beschrieben. Lassen Sie sich die Anforderungen vom Stadtentwicklungsamt Ihres Bezirks nennen, bevor Sie bestellen.

Fußbodenheizung und unsichtbare Rohre gelten im Milieuschutz als Luxus

Für Wärmepumpen ist ein Punkt der Vorschrift besonders wichtig: Nach Nr. 2.7 zählen Fußbodenheizung und überwiegend nicht sichtbare Heizungsrohre zur besonders hochwertigen Ausstattung, die nicht genehmigungsfähig ist. Wer im Gründerzeit-Mietshaus mit niedriger Vorlauftemperatur heizen will, plant deshalb besser mit größeren Heizkörpern und sichtbar geführten Leitungen. Balkonkraftwerke brauchen dort keine erhaltungsrechtliche Genehmigung.

Der Wärmeplan zeigt das Netz vor der Tür, verpflichtet aber niemanden

Den gesamtstädtischen Wärmeplan hat der Senat am 16.06.2026 beschlossen (Senatskanzlei). Laut den Antworten der Umweltverwaltung folgt daraus kein Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz, und Verbote für Gas- oder Ölheizungen enthält er nicht. Die Wärmekarte zeigt für jede Adresse, welches Versorgungsgebiet vorgesehen ist und wer das Netz betreibt. Ob für Ihr Grundstück außerhalb des Wärmeplans ein Anschlussgebot gilt, etwa aus einem Bebauungsplan, haben wir nicht geprüft; das beantwortet das Stadtplanungsamt.

Bundesrecht: Bio-Treppe statt 65-%-Regel

Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz; die pauschale 65-%-Vorgabe ist entfallen (Infoportal zum GModG). Wer nach dem 29.07.2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung neu in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss allerdings sicherstellen, dass ab 2029 mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen; auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung können die Pflicht erfüllen (§ 43 GModG).

Altbau-Fallen beim Heizungstausch in Berlin

Nachtspeicheröfen, die vor 1980 gebaut wurden, können laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Asbest enthalten. Ihr Ausbau gehört in die Hände eines Fachbetriebs, der Asbestarbeiten eine Woche vorher beim LAGetSi anzeigen muss (Service Berlin). Am Denkmal braucht in der Regel jede Änderung eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirks, auch ein Außengerät am Haus (Landesdenkmalamt).

Finanzieren lässt sich der Tausch über das Darlehen IBB Wohnraum Modernisieren: bis 100.000 € je Wohnung, auch für Selbstnutzer mit mindestens 7,5 % Eigenkapital, auch für Wärmepumpen; ob die IBB derzeit Anträge annimmt, sagt die Seite nicht. Die Zuschüsse des Bundes erklärt Heizungsförderung 2026.

Was ein Heizungstausch kostet

Eigene Berliner Preisdaten gibt es nicht. Die Tabelle zeigt bundesweite Richtwerte; Einzelposten erklärt Heizungskosten im Altbau.

Bundesweite Richtwerte: Heizung im Altbau
PostenRichtwert
Luft-Wasser-Wärmepumpe Ein-/Zweifamilienhaus, Angebotspreis gesamt21.099–54.168 € je Anlage†1
Luft-Wasser-Wärmepumpe, Kosten je kW Heizleistung2.248–8.498 €/kW†1
Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde, Durchschnittca. 56.000 € je Anlage†2
Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdkollektor, Durchschnittca. 54.000 € je Anlage†2
Hybridheizung Wärmepumpe + Gas-Brennwert inkl. Einbau22.500–35.000 € je Anlage†3
Gas-Brennwertheizung Einfamilienhaus (Vergleich)13.100–21.000 € je Anlage4
Zuschlag Heizkörpertausch je Heizkörper326–1.207 €/Stück5
Zuschlag Fußbodenheizung nachrüsten, Fräsverfahren30–100 €/m² beheizte Fläche†6
Zuschlag Fußbodenheizung nachrüsten, Trockensystem65–135 €/m² beheizte Fläche†7
Zuschlag Fußbodenheizung nachrüsten, Nasssystem45–130 €/m² beheizte Fläche†7
Zuschlag Fußbodenheizung nachrüsten, Dünnschichtsystem30–100 €/m² beheizte Fläche†7
Hydraulischer Abgleich (Einzelposten in WP-Angeboten)120–5.300 €†1
Fundament Außeneinheit (Einzelposten in WP-Angeboten)298–3.570 €†1
Stand 10/2026. Preise brutto inkl. 19 % MwSt. † Die Quelle sagt nicht, ob die MwSt. enthalten ist; ist der Wert netto, liegt der Bruttopreis bis zu 19 % höher. Unverbindliche Richtwerte aus den genannten Quellen, kein Angebot. Genaue Preise nennen Ihnen Fachbetriebe.
  1. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Luft-Wasser-Wärmepumpen, zweiter Check von 160 Angeboten
  2. Verbraucherzentrale Energieberatung: Grafik Entwicklung Heizungspreise
  3. co2online: Heizungskosten und Amortisation
  4. Ariadne-Analyse IW/Fraunhofer ISE: Modernisierungskosten Wohngebäude (Feb. 2026)
  5. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Auswertung Wärmepumpen-Angebote (Juni 2025)
  6. co2online: Fußbodenheizung fräsen
  7. co2online: Fußbodenheizung nachrüsten

Bevor Sie in Berlin eine Heizung beauftragen

  • Erhaltungsgebiet klären und das Baujahr der alten Anlage belegen können.
  • Bei Wärmepumpen: Heizkörper statt Fußbodenheizung einplanen, wenn das Haus im Milieuschutz liegt.
  • Adresse in der Wärmekarte prüfen und beim Netzbetreiber nach einem Anschluss fragen.
  • Denkmalstatus nachsehen, alte Nachtspeicher auf Asbest prüfen lassen.
  • Förderanträge stellen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Technik und Ablauf erklärt der Ratgeber Heizungstausch im Altbau.

Über den Kasten „Angebote anfordern“ beschreiben Sie Ihr Projekt einmal. Für dieses Gewerk haben wir in Berlin derzeit keinen Partnerbetrieb. Ihre Anfrage liest deshalb der Inhaber von Altbau-Ausbau.de selbst und antwortet Ihnen innerhalb von zwei Werktagen, etwa mit einem passenden Kontakt; Ihre Daten gibt er nur weiter, wenn Sie ausdrücklich zustimmen. Für Sie ist das kostenlos.

Stand der Daten: 24.10.2026. Die rechtlichen und steuerlichen Hinweise geben den Stand der genannten Vorschriften und Quellen wieder und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderprogramme können jederzeit geändert, ausgesetzt oder beendet werden; maßgeblich sind allein die Richtlinien und Bescheide der jeweiligen Förderstelle, einen Anspruch auf Förderung begründen diese Angaben nicht.

Quellen

Häufige Fragen

Meine Gastherme in Neukölln ist 12 Jahre alt – darf ich sie im Milieuschutzgebiet schon gegen eine Wärmepumpe tauschen?

Nur unter Bedingungen. Nach der Berliner Verwaltungsvorschrift vom 07.04.2026 ist der Tausch einer Anlage unter 15 Jahren nur zu genehmigen, wenn sie defekt und nicht mehr zu reparieren ist oder der vorzeitige Tausch die Mieter nicht stärker belastet, etwa weil Fördermittel die Kosten auffangen. Klären Sie das vor der Bestellung mit dem Stadtentwicklungsamt des Bezirks.

Warum genehmigt der Bezirk im Milieuschutz keine Fußbodenheizung für meine Wärmepumpe?

Die Verwaltungsvorschrift zählt Fußbodenheizung und überwiegend nicht sichtbare Heizungsrohre zur besonders hochwertigen Ausstattung, die in sozialen Erhaltungsgebieten nicht genehmigungsfähig ist (Nr. 2.7). Für Wärmepumpen im Altbau kommen dort deshalb vor allem größere Heizkörper in Frage.

Muss ich in Berlin an die Fernwärme, wenn die Wärmekarte ein Wärmenetz zeigt?

Aus dem Wärmeplan folgt laut Senatsverwaltung kein Anschluss- und Benutzungszwang, und er verbietet keine Gas- oder Ölheizung. Die Karte zeigt nur, welche Versorgung für Ihr Gebiet vorgesehen ist. Ob ein Anschlussgebot aus einem Bebauungsplan besteht, fragen Sie beim Stadtplanungsamt.

Darf ich in Berlin noch eine neue Gasheizung einbauen?

Bundesrecht lässt das zu. Wer nach dem 29.07.2026 eine Gas- oder Ölheizung in ein Bestandsgebäude einbaut, muss aber sicherstellen, dass ab 2029 steigende Anteile der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen; auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung können die Pflicht erfüllen (§ 43 GModG). Im Milieuschutzgebiet kommt die Genehmigung des Bezirks hinzu.

Wie entsorge ich alte Nachtspeicheröfen?

Geräte, die vor 1980 gebaut wurden, können Asbest enthalten. Lassen Sie den Ausbau von einem Fachbetrieb erledigen, der die Arbeiten eine Woche vorher beim Landesamt für Arbeitsschutz (LAGetSi) anzeigt.

Stand der Daten: Oktober 2026