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Restnutzungsdauer (Begriff)

Der Zeitraum, in dem ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Unterhaltung noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie geht in den Verkehrswert ein. Steuerlich gilt zunächst der feste AfA-Satz; eine kürzere Restnutzungsdauer lässt sich nur mit Nachweis für das konkrete Gebäude ansetzen.

Gerechnet wird gegen eine Gesamtnutzungsdauer, für Wohngebäude 80 Jahre. Ein nicht modernisiertes Haus von 1968 hätte danach rechnerisch noch 22 Jahre. Modernisierungen verlängern diesen Wert: Nach einem Punktemodell mit höchstens 20 Punkten zählen etwa ein erneuertes und gedämmtes Dach und gedämmte Außenwände je bis zu vier Punkte, neue Fenster, Heizung oder Bäder je bis zu zwei. Liegt eine Maßnahme länger zurück, gibt es weniger Punkte.

Ausführlich mit Rechenbeispiel, Abschreibungssätzen und den Anforderungen an ein Gutachten unter Restnutzungsdauer im Altbau. Welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, legt ein Sanierungsfahrplan fest. Was als Altbau gilt und warum das Baujahr über fast jede Entscheidung mitbestimmt, steht im eigenen Eintrag.

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Acht kurze Fragen, rund zwei Minuten. Derzeit haben wir noch keine Partnerbetriebe: Ihre Anfrage liest der Inhaber von Altbau-Ausbau.de selbst und antwortet Ihnen innerhalb von zwei Werktagen, etwa mit einem passenden Kontakt. Ihre Daten gibt er nur mit Ihrer Zustimmung weiter.

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Stand: 11.10.2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub