Gerechnet wird gegen eine Gesamtnutzungsdauer, für Wohngebäude 80 Jahre. Ein nicht modernisiertes Haus von 1968 hätte danach rechnerisch noch 22 Jahre. Modernisierungen verlängern diesen Wert: Nach einem Punktemodell mit höchstens 20 Punkten zählen etwa ein erneuertes und gedämmtes Dach und gedämmte Außenwände je bis zu vier Punkte, neue Fenster, Heizung oder Bäder je bis zu zwei. Liegt eine Maßnahme länger zurück, gibt es weniger Punkte.
Ausführlich mit Rechenbeispiel, Abschreibungssätzen und den Anforderungen an ein Gutachten unter Restnutzungsdauer im Altbau. Welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, legt ein Sanierungsfahrplan fest. Was als Altbau gilt und warum das Baujahr über fast jede Entscheidung mitbestimmt, steht im eigenen Eintrag.
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Stand: 11.10.2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub