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Südstadt, Siedlungen, Rheinufer

Altbausanierung in Bonn

Laut Zensus 2022 ist knapp jedes vierte Bonner Wohngebäude vor 1949 entstanden (23,8 %), zwei Drittel bis 1978. Prägend ist der Denkmalschutz: Mit 4.169 Baudenkmälern (Stand 2021) hat Bonn laut Stadt den drittgrößten Bestand in NRW, geschützt sind auch ganze Nachkriegssiedlungen. Ihr Zuschussprogramm für die Sanierung hat die Stadt im Juli 2026 beendet.

4.169 Baudenkmäler: Bonn hat laut Stadt den drittgrößten Denkmalbestand in NRW

Die Bundesstadt Bonn zählte im Jahr 2021 4.169 Baudenkmäler und 45 Bodendenkmäler und nennt das den drittgrößten Denkmalbestand in Nordrhein-Westfalen (Bonn: Denkmalschutz, Stand 2021). Wer in Bonn einen Altbau saniert, sollte deshalb zuerst klären, ob das Haus selbst eingetragen ist oder in einem geschützten Gebiet steht. Zuständig ist die Untere Denkmalbehörde im Stadtplanungsamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn.

Geschützt sind in Bonn nicht nur Einzelhäuser. Die Stadt nennt den Denkmalbereich Nordstadt, große Teile der Südstadt und das Villenviertel in Bad Godesberg als geschützte Viertel (Energetische Sanierung im Einklang mit Denkmalschutz). Für den historischen Ortskern Muffendorf läuft das Verfahren für eine Denkmalbereichssatzung: Der Aufstellungsbeschluss stammt vom 08.05.2025, die Pläne lagen vom 03.07. bis 04.08.2025 aus. Seit der Bekanntmachung gilt vorläufiger Schutz nach § 4 in Verbindung mit § 10 DSchG NRW, also ein Erlaubnisvorbehalt für alle baulichen Veränderungen (Bonn: Denkmalbereiche).

Daneben setzt Bonn Instrumente des Städtebaus ein (Instrumente des städtebaulichen Denkmalschutzes):

  • Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB: Abbruch, Umbau oder Änderung baulicher Anlagen sind genehmigungspflichtig. Innere Umbauten brauchen dort laut Stadt – anders als beim Einzeldenkmal – keine Genehmigung.
  • Gestaltungssatzungen Graurheindorf und Vilich: Sie regeln unter anderem Material, Farben, Dachformen und Dachmaterialien.
  • Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete: Bonner Innenstadt, Beuel-Mitte, Quartier am Rheinufer und Tannenbusch. Die Laufzeiten sind hier nicht geprüft; laut Stadt sollen solche Gebiete nicht länger als 15 Jahre laufen.

Das hat steuerliche Folgen. Wer ein Haus im Sanierungsgebiet Beuel-Mitte oder Tannenbusch modernisiert und vermietet – sofern das Gebiet noch förmlich festgelegt ist –, kann erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG in Betracht ziehen; für vermietete Baudenkmäler kommt § 7i EStG in Betracht, bei eigener Nutzung jeweils § 10f EStG mit einem Abzug wie Sonderausgaben. Bescheinigungen für Baudenkmäler stellt die Untere Denkmalbehörde der Bundesstadt aus. Entscheidend ist, die Arbeiten vor dem Start mit der zuständigen Stelle abzustimmen; öffentliche Zuschüsse mindern den begünstigten Betrag. Wie viel am Ende bleibt, berechnet Ihre Steuerberatung.

Von der Südstadt bis zum Oberen Lyngsberg: Bonner Bauweisen aus 150 Jahren

Die Bonner Südstadt entstand etwa 1860–1910 und ist laut KuLaDig des Landschaftsverbands Rheinland „eines der größten Gründerzeitviertel Deutschlands“, weitgehend in Originalsubstanz erhalten. KuLaDig ist die Kulturlandschafts-Datenbank des LVR, keine Seite der Stadt. Typisch sind reicher Bauschmuck und besonders dekorierte Eckbauten; fast alle Gründerzeithäuser der Südstadt stehen unter Denkmalschutz.

Ungewöhnlich ist der Schutz ganzer Nachkriegssiedlungen. Die Stadt hat mehrere Siedlungen als Baudenkmal eingetragen, darunter die Reutersiedlung und sogenannte HICOG-Siedlungen der Nachkriegszeit; genannt werden Tannenbusch, Muffendorf-Pennenfeld, Plittersdorf und Im Etzental (Bonn: Denkmalgeschützte Siedlungen). Seit dem 22.07.2026 steht mit dem Oberen Lyngsberg am Heiderhof erstmals eine Siedlung aus der Zeit nach 1960 unter Schutz. Maßnahmen an denkmalprägenden Teilen sind dort erlaubnispflichtig – auch wenn das Haus gar nicht „alt“ aussieht.

Knapp ein Viertel der Bonner Wohnhäuser ist älter als Baujahr 1949

Laut Zensus 2022 gehören 13.551 der 56.885 Bonner Wohngebäude zu den Jahrgängen vor 1949, ein Anteil von 23,8 %. Bis einschließlich 1978 errichtet sind 67,2 %.

BaujahrWohngebäudeAnteil
vor 19197.95814,0 %
1919–19485.5939,8 %
1949–197824.68443,4 %
1979 und später18.65032,8 %
insgesamt56.885100 %

Quelle: Zensus 2022, Tabelle 3000G-2006, Stichtag 15.05.2022; Anteile selbst berechnet.

Auffällig ist der hohe Anteil vor 1919: 14,0 % – mehr als die Zwischenkriegsjahrgänge. Das passt zu den großen Gründerzeitvierteln, in denen Holzbalkendecken und Stuckfassaden zu erwarten sind. Die stärkste Gruppe sind aber die Häuser von 1949–1978 mit 43,4 %. Sie entstanden größtenteils, bevor der Gesetzgeber Wärmeschutz vorschrieb; Dach, Wände und Heizung sind dort oft noch im Ursprungszustand.

Bonner Zuschüsse für die Sanierung sind 2026 beendet

Das Bonner Programm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung nimmt keine Anträge mehr an: Laut Programmseite der Stadt hat der Rat es im Juli 2026 beendet, bewilligte Zuschüsse laufen weiter. Es richtete sich an Vermieter, die im Gegenzug die Modernisierungsumlage auf 3 % begrenzten. Auch „Solares Bonn“ ist im Juni 2026 ausgelaufen, nach 6.600 bewilligten Anträgen (Bonn: Klima-Förderprogramme). Ein anderes laufendes städtisches Programm für die Gebäudesanierung nennt die Stadt nach Stand 24.10.2026 nicht.

ProgrammTrägerStandLink
Sozialverträgliche energetische Bestandssanierung (privat vermietete Wohngebäude)Bundesstadt BonnAntragsstopp; vom Rat im Juli 2026 beendet, bewilligte Zuschüsse laufen weiterProgrammseite
Solares BonnBundesstadt Bonnausgelaufen im Juni 2026 (Laufzeit seit September 2021)Klima-Förderprogramme
progres.nrw, Bereich KlimaschutztechnikLand NRW, Bezirksregierung Arnsbergantragsfähig laut Meldung vom 17.02.2026Meldung
Denkmalförderung NRW 2027Land NRW, MHKBDAnträge bis 31.10.2026Themenportal

Zwei Landesprogramme stehen Bonner Eigentümern offen. Über progres.nrw fördert das Land unter anderem Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Übergabestationen für den Anschluss an ein Wärmenetz; der Antrag geht digital und vor Maßnahmenbeginn ein. Eigentümer eines Baudenkmals – in der Südstadt also viele – können die Denkmalförderung NRW 2027 beantragen (Antragsschluss 31.10.2026); Private können laut Ministerium bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, ohne Rechtsanspruch. Die Bundesförderung von KfW und BAFA (BEG) steht unabhängig davon zur Verfügung, ihr aktueller Stand im Überblick Förderung für die Altbausanierung 2026. Ob sich mehrere Töpfe für dieselbe Maßnahme kombinieren lassen, klären Sie vor dem Antrag.

Wärmeplan seit 03.07.2025: In Bonn gilt kein Fernwärme-Anschlusszwang

Bonn hat seinen ersten Wärmeplan am 03.07.2025 im Rat beschlossen, ein Jahr vor der gesetzlichen Frist (Bonn: FAQ Wärmewende). Ein Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz ist laut Stadt derzeit nicht vorgesehen. Das Fernwärmenetz der Bonn-Netz ist rund 127 km lang, eine konkrete Ausbauplanung startet 2026. Liegt Ihr Haus in einem Gebiet mit wahrscheinlich dezentraler Eignung, rät die Stadt, sich zeitnah um eine eigene Lösung wie eine Wärmepumpe zu kümmern. Der Plan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben. Für neue Heizungen gilt seit 29.07.2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz statt des alten GEG; die pauschale 65-%-Regel gibt es darin nicht mehr. Wer nach dem 29.07.2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung neu in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss allerdings sicherstellen, dass ab 2029 mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen; auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung können die Pflicht erfüllen (§ 43 GModG).

Solar auf dem Bonner Denkmal ist erlaubnispflichtig, Außendämmung oft ausgeschlossen

Für Arbeiten an Bonner Altbauten nennt die Stadt konkrete Vorgaben und Empfehlungen, die sich einzelnen Gewerken zuordnen lassen:

  • Solar auf dem Dach: Auf Baudenkmälern und in Denkmalbereichen brauchen Solaranlagen eine Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW, auch Balkonkraftwerke. Nach dem Urteil des OVG NRW vom 27.11.2024 (10 A 2281/23) haben erneuerbare Energien in der Abwägung regelmäßig Vorrang (Bonner Leitlinien für Solaranlagen). Für Bestandsgebäude gilt außerdem: Wird die Dachhaut eines bestehenden Gebäudes vollständig erneuert und beginnen die Arbeiten 2026 oder später, verlangt das Land NRW grundsätzlich auch eine Photovoltaikanlage, in der Regel auf mindestens 30 % der Nettodachfläche; Reparaturen einzelner Flächen lösen das nicht aus, und Ausnahmen gelten unter anderem, wenn die Anlage technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht (§ 42a BauO NRW mit der Solaranlagen-Verordnung NRW). Gründerzeitviertel haben laut Stadt besonders große, solargeeignete Dachflächen – ein Grund, PV gleich bei der Sanierung des Daches mitzuplanen.
  • Wände: Außendämmung ist am Baudenkmal laut Stadt oft nicht oder nur eingeschränkt möglich. Empfohlen wird stattdessen eine kapillaraktive Innendämmung; was dabei bauphysikalisch zählt, erklärt der Ratgeber Fassade und Dämmung im Altbau.
  • Fenster: Auch ein kompletter Fenstertausch ist am Denkmal oft nur eingeschränkt möglich. Die Stadt rät zur Ertüchtigung – Hinweise dazu, wie sich alte Fenster dichter machen lassen.
  • Heizung: Bei denkmalgeschützten Häusern empfiehlt die Stadt, die Haustechnik zu optimieren. Welche Anlage passt, klärt eine Energieberatung vor dem Heizungstausch.
  • Keller: Bei Rheinhochwasser steigt auch das Grundwasser und kann in tiefen Lagen an die Oberfläche treten; ohne Rückstausicherung droht die Flutung tiefer Räume (Bonn: Rhein-Hochwasser-Vorsorge). Rechtsrheinisch liegen Beuel, Geislar und Schwarzrheindorf am tiefsten. 1993 und 1995 stieg der Rhein über zehn Meter Bonner Pegel, im Januar 1995 auf 10,08 m. Vor dem Kellerausbau gehört deshalb die Abdichtung gegen drückendes Wasser auf den Plan.

Der erste Schritt in Bonn führt ins Stadthaus

Fragen Sie bei der Unteren Denkmalbehörde nach, ob Ihr Haus eingetragen ist, in einem Denkmalbereich oder einer Siedlung unter Schutz steht – in der Südstadt, der Nordstadt und im Ortskern Muffendorf ist das wahrscheinlich. Wohnen Sie in Beuel oder Schwarzrheindorf, prüfen Sie auf bonn-unter.info die kritische Hochwassermarke Ihres Hauses. Stellen Sie Förderanträge, bevor Sie einen Betrieb beauftragen. Angebote holen Sie danach über „Angebote anfordern“ ein oder wenden sich an die Betriebe in der Liste.

Stand der Daten: 24.10.2026. Die rechtlichen und steuerlichen Hinweise geben den Stand der genannten Vorschriften und Quellen wieder und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderprogramme können jederzeit geändert, ausgesetzt oder beendet werden; maßgeblich sind allein die Richtlinien und Bescheide der jeweiligen Förderstelle, einen Anspruch auf Förderung begründen diese Angaben nicht.

Quellen

Betriebe in Bonn

„Anzeige“: Der Betrieb zahlt uns für einen Platz über der Liste. „Partnerbetrieb“: hat einen Partnervertrag mit uns und bezahlt je angenommene Anfrage; auf die Reihenfolge der Liste hat das keinen Einfluss. „Basisprofil“: Eintrag aus den öffentlichen Angaben des Betriebs (Impressum); der Betrieb hat ihn nicht beantragt, ist kein Partner und erhält über uns keine Anfragen.

Alle Einträge auf dieser Seite haben wir aus öffentlichen Angaben der Betriebe angelegt; keiner der Betriebe hat sein Profil bisher selbst übernommen.

Dachsanierung 5 Betriebe

  1. Exner Bedachungen GmbH

    53177 Bonn

    • Dachsanierung

    Basisprofil

  2. Josef Otto und Sohn GmbH

    53173 Bonn

    • Dachsanierung

    Basisprofil

  3. Momper & Sohn GmbH

    53123 Bonn

    • Dachsanierung

    Basisprofil

  4. Peter Kühlem jun. GmbH

    53121 Bonn

    • Dachsanierung
    • Zimmerer- und Holzbauarbeiten

    Basisprofil

Fassade & Dämmung 5 Betriebe

  1. Armerling GmbH

    53119 Bonn

    • Fassade & Dämmung
    • Fußboden & Estrich
    • Maler- & Putzarbeiten
    • Trockenbau & Innenausbau

    Basisprofil

  2. Heinrich Becker Söhne GmbH & Co. KG

    53227 Bonn

    • Fassade & Dämmung
    • Maler- & Putzarbeiten
    • Trockenbau & Innenausbau

    Basisprofil

  3. Linzbach Malerwerkstätte GmbH

    53229 Bonn

    • Fassade & Dämmung
    • Maler- & Putzarbeiten

    Basisprofil

  4. Sterk Putz GmbH

    53121 Bonn

    • Fassade & Dämmung
    • Maler- & Putzarbeiten

    Basisprofil

  5. Stuck-Belz GmbH

    53111 Bonn

    • Fassade & Dämmung
    • Maler- & Putzarbeiten
    • Trockenbau & Innenausbau

    Basisprofil

Fenster & Außentüren 5 Betriebe

  1. Jakobs GmbH

    53117 Bonn

    • Fenster & Außentüren

    Basisprofil

  2. Kolb GmbH

    53177 Bonn

    • Fenster & Außentüren

    Basisprofil

  3. Lepper Fensterbau GmbH

    53175 Bonn

    • Fenster & Außentüren

    Basisprofil

  4. Specht GmbH

    53117 Bonn

    • Fenster & Außentüren

    Basisprofil

  5. Wolfgang Baum GmbH

    53227 Bonn

    • Fenster & Außentüren

    Basisprofil

Heizung & Wärmepumpe 5 Betriebe

  1. Alexander Kolzem GmbH

    53173 Bonn

    • Heizung & Wärmepumpe
    • Badsanierung

    Basisprofil

  2. Bliersbach Haustechnik GmbH

    53121 Bonn

    • Heizung & Wärmepumpe
    • Badsanierung
    • Elektroinstallation

    Basisprofil

  3. Bon(n)Therm GmbH

    53227 Bonn

    • Heizung & Wärmepumpe
    • Badsanierung

    Basisprofil

  4. Hönig Haustechnik GmbH

    53229 Bonn

    • Heizung & Wärmepumpe
    • Badsanierung

    Basisprofil

  5. Poremba – Haustechnik Heizung-Sanitär-Lüftung GmbH

    53117 Bonn

    • Heizung & Wärmepumpe
    • Badsanierung

    Basisprofil

So sortieren wir

Oben stehen als „Anzeige“ gekennzeichnete Betriebe, die uns für einen Platz in dieser Stadt bezahlen; Betriebe mit Premium Plus stehen vor den übrigen, innerhalb beider Gruppen wechselt die Reihenfolge täglich. Darunter stehen alle übrigen Betriebe im Verzeichnis mit Sitz in der Stadt, gruppiert nach ihrem Hauptgewerk und innerhalb der Gruppe alphabetisch. Außer der Premium-Platzierung ändern weder Zahlungen an uns noch ein Partnervertrag die Reihenfolge. Nach Entfernung zu Ihrer Postleitzahl sortieren Sie auf den Seiten der einzelnen Gewerke. Andere Betriebe in Ihrer Region können ebenso gut oder günstiger sein.

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Häufige Fragen zur Altbausanierung in Bonn

Bekomme ich in Bonn noch einen städtischen Zuschuss für die Sanierung meines vermieteten Hauses?

Nein. Das Programm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung hat einen Antragsstopp, der Rat hat es im Juli 2026 beendet. Bereits bewilligte Zuschüsse zahlt die Stadt aus; auch „Solares Bonn“ lief im Juni 2026 aus.

Woran erkenne ich, ob mein Haus in der Bonner Südstadt denkmalgeschützt ist?

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch: Laut LVR stehen fast alle Gründerzeitgebäude der Südstadt unter Schutz. Verbindlich ist der Eintrag in der Denkmalliste; Auskunft gibt die Untere Denkmalbehörde im Stadthaus am Berliner Platz 2.

Darf ich auf einem Bonner Baudenkmal eine Solaranlage oder ein Balkonkraftwerk anbringen?

In vielen Fällen ja, aber nur mit Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW – das gilt auch für das Balkonkraftwerk; die Behörde kann Auflagen zu Lage und Gestaltung machen. Nach dem Urteil des OVG NRW vom 27.11.2024 überwiegt der Denkmalschutz nur ausnahmsweise; erneuerbare Energien haben in der Abwägung regelmäßig Vorrang.

Muss ich mein Haus in Bonn an die Fernwärme anschließen lassen?

Nach Auskunft der Stadt Bonn derzeit nicht, einen Anschluss- und Benutzungszwang sieht sie nicht vor. In Gebieten, die der Wärmeplan vom 03.07.2025 als eher dezentral einstuft, empfiehlt die Stadt, bald eine eigene Lösung zu planen.

Wie sichere ich meinen Keller in Beuel gegen Rheinhochwasser?

Kennen Sie die kritische Hochwassermarke Ihres Hauses (bonn-unter.info), prüfen Sie die Rückstauklappe und sichern Sie einen Heizöltank gegen Aufschwimmen. Bei Hochwasser steigt in Beuel, Geislar und Schwarzrheindorf auch das Grundwasser.

Stand der Daten: Oktober 2026 · Quellen und Abrufdaten stehen im Text.