Maßnahmen, die verhindern, dass gefrierendes Wasser Leitungen, Bauteile oder Fundamente beschädigt. Wasser dehnt sich beim Gefrieren um rund neun Prozent aus – genug, um Rohre und Steine zu sprengen.
| Stelle | Risiko | Schutz |
|---|---|---|
| Leitungen in unbeheizten Kellern und Dachböden | Rohrbruch | dämmen, Begleitheizung oder im Winter entleeren |
| Außenwasserhahn | das Ventil reißt innen in der Wand | frostsichere Armatur oder innen absperren und entleeren |
| Fundament | Frosthebung | Gründung frostfrei, meist mindestens 80 cm tief |
| Durchfeuchteter Klinker, Putz und Fugen | Abplatzungen | Schlagregenschutz, intakte Fugen, Spritzwassersockel |
| Heizung im leerstehenden Haus | Anlage friert ein | Frostschutzbetrieb, Mindesttemperatur halten |
Leerstand während der Sanierung
Steht ein Haus über den Winter leer, verlangt die Wohngebäudeversicherung in der Regel, dass es beheizt oder alle wasserführenden Leitungen entleert werden. Wer das versäumt, riskiert bei einem Frostschaden den Versicherungsschutz. Das gilt auch für die Wochen, in denen die alte Heizung ausgebaut und die neue noch nicht in Betrieb ist.
Siehe Schlagregen und Heizung.
Angebotsservice
Drei Angebote von Betrieben, die Bestandsgebäude kennen
Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.