Bestandsgebäude seit 1998 · Schwerpunkt Baujahr vor 1979

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Frostschutz

Maßnahmen, die verhindern, dass gefrierendes Wasser Leitungen, Bauteile oder Fundamente beschädigt. Wasser dehnt sich beim Gefrieren um rund neun Prozent aus – genug, um Rohre und Steine zu sprengen.

StelleRisikoSchutz
Leitungen in unbeheizten Kellern und DachbödenRohrbruchdämmen, Begleitheizung oder im Winter entleeren
Außenwasserhahndas Ventil reißt innen in der Wandfrostsichere Armatur oder innen absperren und entleeren
FundamentFrosthebungGründung frostfrei, meist mindestens 80 cm tief
Durchfeuchteter Klinker, Putz und FugenAbplatzungenSchlagregenschutz, intakte Fugen, Spritzwassersockel
Heizung im leerstehenden HausAnlage friert einFrostschutzbetrieb, Mindesttemperatur halten

Leerstand während der Sanierung

Steht ein Haus über den Winter leer, verlangt die Wohngebäudeversicherung in der Regel, dass es beheizt oder alle wasserführenden Leitungen entleert werden. Wer das versäumt, riskiert bei einem Frostschaden den Versicherungsschutz. Das gilt auch für die Wochen, in denen die alte Heizung ausgebaut und die neue noch nicht in Betrieb ist.

Siehe Schlagregen und Heizung.

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Drei Angebote von Betrieben, die Bestandsgebäude kennen

Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.

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