Bestandsgebäude seit 1998 · Schwerpunkt Baujahr vor 1979

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Umbauzuschlag

Ein Aufschlag auf das Architekten- oder Ingenieurhonorar für Planungen im Bestand. Er bildet den Mehraufwand ab, der entsteht, weil im Altbau kaum etwas dokumentiert und vieles unsicher ist.

Nach der Honorarordnung gilt bei Umbauten und Modernisierungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, also ab Honorarzone III, ein Zuschlag von 20 Prozent, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Vereinbaren lässt sich auch mehr. Bei einem Honorar von 30.000 € sind das 6.000 € zusätzlich.

Daneben taucht in Honorarangeboten im Bestand oft ein zweiter Posten auf: die mitzuverarbeitende Bausubstanz. Gemeint ist der Wert der vorhandenen Bauteile, die in die Planung einbezogen werden – er kann die anrechenbaren Kosten und damit das Honorar erhöhen. Lassen Sie sich beides im Angebot erklären.

Den Zuschlag wegzuverhandeln rechnet sich selten

Im Bestand ist jede Annahme unsicher, bis eine Wand offen ist. Wer den Zuschlag streicht, bekommt meist eine Planung, die diese Unsicherheit nicht abbildet – und später Nachträge auf der Baustelle.

Siehe Architekt & Planung und Tragwerksplanung.

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Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.

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