Bestandsgebäude seit 1998 · Schwerpunkt Baujahr vor 1979

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Blitzschutz und Überspannungsschutz

Der äußere Blitzschutz leitet einen Einschlag über Fangeinrichtung und Ableitungen sicher in die Erde. Der innere Blitzschutz – vor allem der Überspannungsschutz – schützt die Elektroinstallation und die Geräte im Haus.

Für gewöhnliche Wohnhäuser schreiben die Landesbauordnungen in der Regel keinen äußeren Blitzschutz vor. Gefordert wird er bei Gebäuden, bei denen ein Einschlag leicht eintreten oder schwere Folgen haben kann – je nach Lage, Höhe, Bauart und Nutzung. Bei Reetdächern verlangen ihn meist Versicherer und Bauaufsicht.

MaßnahmeWann
Äußerer Blitzschutzfreistehende oder hohe Gebäude, weiche Bedachung, Anforderung der Versicherung
Überspannungsschutz im Verteilerbei neuen Elektroanlagen und wesentlichen Änderungen seit 2018 in der Regel gefordert
Überspannungsschutz für Photovoltaikauf der Gleichstromseite je nach Anlage und Blitzschutzkonzept

Im Altbau lohnt ein Blick auf vorhandene Anlagen: Alte Blitzableiter sind oft korrodiert, Verbindungen gelöst, und die Erdung ist nicht mehr wirksam, seit Wasserleitungen aus Kunststoff verlegt wurden. Siehe Erdung, Zählerschrank und Elektroinstallation.

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