Die vierte Leistungsphase der Honorarordnung: das Erarbeiten, Zusammenstellen und Einreichen der Unterlagen, die für die Baugenehmigung nötig sind.
| Enthalten | Nicht enthalten |
|---|---|
| Bauvorlagen: Zeichnungen, Baubeschreibung, Berechnungen | Tragwerksplanung – das ist eine eigene Leistung |
| Nachweise der Fachplaner zusammenführen | Ausführungsplanung für die Betriebe |
| Antrag einreichen und mit der Behörde abstimmen | Ausschreibung und Bauleitung |
| Planung an Auflagen anpassen | Gebühren der Behörde |
| Leistungsphase | Anteil am Honorar |
|---|---|
| 1 Grundlagenermittlung | 2 % |
| 2 Vorplanung | 7 % |
| 3 Entwurfsplanung | 15 % |
| 4 Genehmigungsplanung | 3 % |
Im Altbau steht die Genehmigungsplanung auf dem Fundament der Bestandsaufnahme: Ohne verlässliches Aufmaß lässt sich nichts einreichen. Eine Genehmigungsplanung ohne vorherige Entwurfsplanung ist selten sinnvoll, weil erst der Entwurf klärt, was gebaut werden soll. Bei Denkmalschutz oder in einem Erhaltungsgebiet kommen Abstimmungen mit weiteren Behörden hinzu. Für Planungen im Bestand gilt ein Umbauzuschlag.
Siehe Bauantrag und Baugenehmigung.
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Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.