Ob ein Umbau überhaupt einen Antrag braucht, steht unter Baugenehmigung. Wenn ja, gehören in der Regel diese Unterlagen dazu:
| Unterlage | Von wem |
|---|---|
| Antragsformular und amtlicher Lageplan | Bauherr, Lageplan meist vom Vermessungsbüro |
| Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, Bestand und Planung | Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur |
| Baubeschreibung, Flächen- und Rauminhaltsberechnung | Planer |
| Standsicherheitsnachweis | Tragwerksplaner |
| Nachweise zu Wärme-, Schall- und Brandschutz | Planer oder Fachplaner |
| Stellplatz- und Entwässerungsnachweis | je nach Kommune |
Dauer und Kosten
| Punkt | Richtwert |
|---|---|
| Aufmaß und Planung bis zur Einreichung | zwei bis vier Monate |
| Bearbeitung durch die Behörde | 4 bis 12 Wochen, mit Denkmalbehörde länger |
| Gebühren | je nach Land meist einige Promille bis rund ein Prozent der Baukosten |
| Planungshonorar | anteilig nach Leistungsphasen, siehe Genehmigungsplanung |
Für Wohngebäude geringer Höhe gilt in vielen Ländern das vereinfachte Genehmigungsverfahren. Die Behörde prüft dann vor allem das Planungsrecht; für die Einhaltung der übrigen Vorschriften sind Bauherr und Planer selbst verantwortlich. Die Frist beginnt erst, wenn die Unterlagen vollständig sind.
Siehe Architekt & Planung.
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Stand: 10.09.2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub