Bestandsgebäude seit 1998 · Schwerpunkt Baujahr vor 1979

Für Handwerksbetriebe →

Genehmigungsplanung

Die vierte Leistungsphase der Honorarordnung: das Erarbeiten, Zusammenstellen und Einreichen der Unterlagen, die für die Baugenehmigung nötig sind.

EnthaltenNicht enthalten
Bauvorlagen: Zeichnungen, Baubeschreibung, BerechnungenTragwerksplanung – das ist eine eigene Leistung
Nachweise der Fachplaner zusammenführenAusführungsplanung für die Betriebe
Antrag einreichen und mit der Behörde abstimmenAusschreibung und Bauleitung
Planung an Auflagen anpassenGebühren der Behörde
LeistungsphaseAnteil am Honorar
1 Grundlagenermittlung2 %
2 Vorplanung7 %
3 Entwurfsplanung15 %
4 Genehmigungsplanung3 %
Anteile für Gebäude nach der Honorarordnung. Zusammen machen die Phasen 1 bis 4 gut ein Viertel des Gesamthonorars aus; die übrigen Phasen stehen unter Architekt & Planung.

Im Altbau steht die Genehmigungsplanung auf dem Fundament der Bestandsaufnahme: Ohne verlässliches Aufmaß lässt sich nichts einreichen. Eine Genehmigungsplanung ohne vorherige Entwurfsplanung ist selten sinnvoll, weil erst der Entwurf klärt, was gebaut werden soll. Bei Denkmalschutz oder in einem Erhaltungsgebiet kommen Abstimmungen mit weiteren Behörden hinzu. Für Planungen im Bestand gilt ein Umbauzuschlag.

Siehe Bauantrag und Baugenehmigung.

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