Bestandsgebäude seit 1998 · Schwerpunkt Baujahr vor 1979

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Baugenehmigung

Die behördliche Erlaubnis, ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben auszuführen. Im Altbau stellt sich zuerst die Frage, ob man überhaupt eine braucht.

Meist verfahrensfreiMeist genehmigungspflichtig
Neues Bad, neue Leitungen, neue BodenaufbautenNutzungsänderung, etwa ein Dachboden, der Wohnraum wird
Nicht tragende Innenwände versetzenEingriffe in tragende Wände und Decken
Fenster in gleicher Größe tauschenFensteröffnungen vergrößern, Gauben, Dachflächenfenster je nach Land
Innendämmung, Dachdämmung von innenAnbau, Aufstockung, Balkonanbau
Vereinfacht – die Einzelheiten regelt jede Landesbauordnung selbst. Außendämmungen sind meist verfahrensfrei, können aber an der Grundstücksgrenze Abstandsflächen berühren.

Zwei Ausnahmen überlagern alles: Unter Denkmalschutz ist auch die Instandsetzung erlaubnispflichtig, und in Gebieten mit Erhaltungssatzung nach dem Baugesetzbuch können selbst kleinere Änderungen eine Genehmigung brauchen. Beides klärt eine Anfrage bei der Behörde meist in wenigen Tagen.

Eine erteilte Baugenehmigung erlischt in den meisten Ländern, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bau begonnen wird; die Frist lässt sich auf Antrag verlängern.

Was ein Schwarzbau riskiert

Wer ohne nötige Genehmigung baut, riskiert Baustopp, Nutzungsuntersagung und im schlimmsten Fall den Rückbau. Dazu kommen Probleme mit Versicherung und Finanzierung – und spätestens beim Verkauf fragt der Käufer nach den Unterlagen.

Den Ablauf beschreibt Bauantrag; wer unterschreiben darf, steht unter Architekt & Planung.

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Drei Angebote von Betrieben, die Bestandsgebäude kennen

Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.

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