Die behördliche Erlaubnis, ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben auszuführen. Im Altbau stellt sich zuerst die Frage, ob man überhaupt eine braucht.
| Meist verfahrensfrei | Meist genehmigungspflichtig |
|---|---|
| Neues Bad, neue Leitungen, neue Bodenaufbauten | Nutzungsänderung, etwa ein Dachboden, der Wohnraum wird |
| Nicht tragende Innenwände versetzen | Eingriffe in tragende Wände und Decken |
| Fenster in gleicher Größe tauschen | Fensteröffnungen vergrößern, Gauben, Dachflächenfenster je nach Land |
| Innendämmung, Dachdämmung von innen | Anbau, Aufstockung, Balkonanbau |
Zwei Ausnahmen überlagern alles: Unter Denkmalschutz ist auch die Instandsetzung erlaubnispflichtig, und in Gebieten mit Erhaltungssatzung nach dem Baugesetzbuch können selbst kleinere Änderungen eine Genehmigung brauchen. Beides klärt eine Anfrage bei der Behörde meist in wenigen Tagen.
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt in den meisten Ländern, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bau begonnen wird; die Frist lässt sich auf Antrag verlängern.
Was ein Schwarzbau riskiert
Wer ohne nötige Genehmigung baut, riskiert Baustopp, Nutzungsuntersagung und im schlimmsten Fall den Rückbau. Dazu kommen Probleme mit Versicherung und Finanzierung – und spätestens beim Verkauf fragt der Käufer nach den Unterlagen.
Den Ablauf beschreibt Bauantrag; wer unterschreiben darf, steht unter Architekt & Planung.
Angebotsservice
Drei Angebote von Betrieben, die Bestandsgebäude kennen
Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.