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Baugesetzbuch (BauGB)

Das Bundesgesetz für das Planungsrecht: wo und was gebaut werden darf. Wie gebaut wird – Brandschutz, Abstandsflächen, Genehmigungsverfahren –, regeln dagegen die Landesbauordnungen.

RegelungWas sie für den Altbau bedeutet
§ 30 – BebauungsplanWo ein Plan gilt, legt er fest, was zulässig ist, etwa Geschosszahl und Dachform
§ 34 – Innenbereich ohne PlanEin Anbau oder eine Aufstockung muss sich in die Umgebung einfügen
§ 35 – AußenbereichUmbauten und Erweiterungen alter Häuser sind nur eingeschränkt zulässig
§ 172 – ErhaltungssatzungRückbau, Änderung und Nutzungsänderung brauchen eine eigene Genehmigung; in Milieuschutzgebieten kann das auch Modernisierungen betreffen
§§ 136 ff. – SanierungsgebietGenehmigungspflichten, zugleich erhöhte steuerliche Abschreibung für Modernisierungen
§ 177 – ModernisierungsgebotDie Gemeinde kann die Beseitigung von Missständen verlangen – selten, aber möglich

Ob ein Grundstück in einem Sanierungsgebiet oder im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung liegt, erfährt man beim Bauamt oder im Geoportal der Gemeinde. Die steuerlichen Vorteile im Sanierungsgebiet setzen voraus, dass die Maßnahmen vor Beginn mit der Gemeinde abgestimmt werden.

Siehe Baurecht, Baugenehmigung und Denkmalschutz.

Angebotsservice

Drei Angebote von Betrieben, die Arbeiten im Bestand anbieten.

Acht kurze Fragen, rund zwei Minuten. Derzeit haben wir noch keine Partnerbetriebe: Ihre Anfrage liest der Inhaber von Altbau-Ausbau.de selbst und antwortet Ihnen innerhalb von zwei Werktagen, etwa mit einem passenden Kontakt. Ihre Daten gibt er nur mit Ihrer Zustimmung weiter.

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  • Unverbindlich
  • Antwort in 2 Werktagen

Bezahlt wird der Service von den Handwerksbetrieben, die eine Anfrage annehmen.

Stand: 10.09.2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub