| Regelung | Was sie für den Altbau bedeutet |
|---|---|
| § 30 – Bebauungsplan | Wo ein Plan gilt, legt er fest, was zulässig ist, etwa Geschosszahl und Dachform |
| § 34 – Innenbereich ohne Plan | Ein Anbau oder eine Aufstockung muss sich in die Umgebung einfügen |
| § 35 – Außenbereich | Umbauten und Erweiterungen alter Häuser sind nur eingeschränkt zulässig |
| § 172 – Erhaltungssatzung | Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung brauchen eine eigene Genehmigung; in Milieuschutzgebieten kann das auch Modernisierungen betreffen |
| §§ 136 ff. – Sanierungsgebiet | Genehmigungspflichten, zugleich erhöhte steuerliche Abschreibung für Modernisierungen |
| § 177 – Modernisierungsgebot | Die Gemeinde kann die Beseitigung von Missständen verlangen – selten, aber möglich |
Ob ein Grundstück in einem Sanierungsgebiet oder im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung liegt, erfährt man beim Bauamt oder im Geoportal der Gemeinde. Die steuerlichen Vorteile im Sanierungsgebiet setzen voraus, dass die Maßnahmen vor Beginn mit der Gemeinde abgestimmt werden.
Siehe Baurecht, Baugenehmigung und Denkmalschutz.
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Stand: 10.09.2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub