Die Gesamtheit der Vorschriften rund ums Bauen. Es teilt sich in das öffentliche Baurecht – was gebaut werden darf – und das private Baurecht – was zwischen Bauherr und Betrieb gilt.
| Öffentliches Baurecht | Privates Baurecht | |
|---|---|---|
| Regelt | Zulässigkeit, Genehmigung, Sicherheit | Verträge, Mängel, Nachbarn |
| Wichtige Grundlagen | Baugesetzbuch, Landesbauordnungen, Gebäudeenergiegesetz, Denkmalschutzgesetze | Bauvertragsrecht im BGB, VOB/B wenn vereinbart, Nachbarrechtsgesetze der Länder |
| Zuständig | Bauaufsicht, Denkmalbehörde | im Streit die Zivilgerichte |
Bestandsschutz
Der wichtigste Begriff für Altbau-Eigentümer. Ein Gebäude, das rechtmäßig errichtet wurde, darf so bleiben und genutzt werden, auch wenn heutige Vorschriften strenger sind – etwa beim Brandschutz, bei Geländerhöhen oder der Elektroinstallation. Der Schutz ergibt sich aus der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
Wann der Bestandsschutz endet
Bei einer Nutzungsänderung, bei wesentlichen baulichen Änderungen und wenn das Gebäude verfällt oder abgerissen wird. Wer einen Dachboden zu Wohnraum ausbaut, muss für diesen Teil die heutigen Anforderungen erfüllen – zweiter Rettungsweg, Brandschutz, Wärmeschutz. Unabhängig davon gibt es Nachrüstpflichten, die auch ohne Umbau gelten, etwa für die oberste Geschossdecke.
Siehe Baugenehmigung, Gewährleistung und Oberste Geschossdecke.
Angebotsservice
Drei Angebote von Betrieben, die Bestandsgebäude kennen
Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.