Für ein Baudenkmal ist fast jede Veränderung erlaubnispflichtig, auch die Instandsetzung: Fenster, Farbe, Putz, Dach, Innenausbau, sofern er Schutzgut ist. Die Erlaubnis erteilt die untere Denkmalschutzbehörde. Ob ein Haus geschützt ist, steht in der Denkmalliste des Landes; auch Gebäude in einem geschützten Ensemble können betroffen sein.
Was Eigentümer davon haben
| Vorteil | Umfang |
|---|---|
| Abschreibung bei Vermietung, § 7i EStG | Sanierungskosten 8 Jahre lang mit je 9 %, danach 4 Jahre mit je 7 % |
| Abzug bei Selbstnutzung, § 10f EStG | 10 Jahre lang je 9 % wie Sonderausgaben |
| Gebäudemodernisierungsgesetz | Ausnahmen von Anforderungen, wenn Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigt würden; kein Energieausweis nötig |
| Förderung | eigene Effizienzhaus-Stufe Denkmal bei der KfW, zusätzlich Landesmittel |
Erst die Behörde, dann der Betrieb
Wer ohne Erlaubnis Fenster tauscht oder die Fassade verändert, riskiert Rückbau, Bußgeld und den Verlust der Steuervorteile. Ein Termin mit der Denkmalbehörde vor der Planung kostet nichts und klärt, was geht – oft mehr, als Eigentümer erwarten.
Für Baudenkmale gibt es bei der KfW eine eigene Effizienzhaus-Stufe mit gelockerten Anforderungen. Siehe Kastenfenster, Innendämmung, Baugesetzbuch und Architekt & Planung.
Angebotsservice
Drei Angebote von Betrieben, die Arbeiten im Bestand anbieten.
Acht kurze Fragen, rund zwei Minuten. Derzeit haben wir noch keine Partnerbetriebe: Ihre Anfrage liest der Inhaber von Altbau-Ausbau.de selbst und antwortet Ihnen innerhalb von zwei Werktagen, etwa mit einem passenden Kontakt. Ihre Daten gibt er nur mit Ihrer Zustimmung weiter.
- Kostenlos
- Unverbindlich
- Antwort in 2 Werktagen
Bezahlt wird der Service von den Handwerksbetrieben, die eine Anfrage annehmen.
Stand: 23.09.2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub