Von November 2020 bis Juli 2026 das maßgebliche Gesetz für den Energieverbrauch von Gebäuden. Es hat die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz abgelöst und in einem Regelwerk zusammengefasst.
Abgelöst seit 29.07.2026
Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen und die Austauschpflicht für alte Heizkessel sind entfallen, neue Gas- und Ölheizungen unterliegen der Biotreppe. Der Text unten beschreibt das GEG.
Für den Bestand sind vor allem drei Punkte wichtig. Erstens die Nachrüstpflichten: Oberste Geschossdecken müssen gedämmt sein, zugängliche Wärme- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen ebenfalls, und Heizkessel dürfen ab einem bestimmten Alter nicht weiterbetrieben werden.
Zweitens die Bauteilanforderungen bei Änderung: Wer ohnehin an einem Bauteil arbeitet, muss dabei einen Höchstwert für den Wärmedurchgang einhalten – bei Dachflächen etwa 0,24 W/m²K. Wer nichts anfasst, muss auch nichts ändern; die Pflicht entsteht erst mit der Maßnahme.
Drittens die Anforderung an neue Heizungen, die von 2024 bis Juli 2026 galt und je nach Kommune und Stand der Wärmeplanung zu unterschiedlichen Zeitpunkten griff. Was das für eine konkrete Sanierung bedeutet, klärt eine Energieberatung; welche Zuschüsse daran hängen, steht unter Förderung.
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Drei Angebote von Betrieben, die Bestandsgebäude kennen
Wir fragen nach Baujahr, Bauteil und Zustand — nicht nur nach der Postleitzahl. Das ist der Unterschied zwischen einem Kontakt und einem verwertbaren Angebot.