Bestandsgebäude seit 1998 · Schwerpunkt Baujahr vor 1979

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Asbest

Natürlich vorkommende Mineralfasern, die bis 1993 in Deutschland in Tausenden Bauprodukten verarbeitet wurden. Eingeatmet können die Fasern Asbestose, Lungen- und Rippenfellkrebs auslösen – oft erst Jahrzehnte später.

Asbest ist hitzebeständig, zugfest und war billig. Deshalb steckt er in Dach- und Fassadenplatten, in Bodenbelägen und deren Klebern, in Spachtelmassen, Brandschutzplatten, Dichtschnüren und Nachtspeicheröfen. Seit 1993 ist die Verwendung in Deutschland verboten, seit 2005 in der gesamten EU – die verbauten Mengen sind geblieben.

FestgebundenSchwachgebunden
Rohdichteüber 1.400 kg/m³unter 1.000 kg/m³
BeispieleFaserzementplatten, Vinyl-Asbest-Platten, KleberSpritzasbest, Leichtbauplatten, Dichtschnüre
Faserfreisetzungbei Bruch, Bearbeitung und Verwitterungschon bei Erschütterung und Alterung
Handlungsbedarfbei intaktem Material keine allgemeine Sanierungspflichtnach Dringlichkeitsbewertung, oft kurzfristig

Was Eigentümer wissen müssen

Vor Arbeiten an Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, muss geklärt sein, ob Asbest vorhanden ist. Ausgebaut werden darf er nur nach den Regeln der TRGS 519 durch sachkundige Betriebe. Für Asbestzement gilt außerdem ein Verbot, Dächer und Fassaden zu überdecken, zu beschichten oder zu überbauen.

Nie selbst eine Probe nehmen

Genau beim Abbrechen, Kratzen oder Anbohren entstehen die Fasern. Die Probenahme gehört in die Hand von Fachleuten; die Laboranalyse kostet 80 bis 200 € je Probe. Am Aussehen lässt sich asbesthaltiges Material nicht sicher erkennen.

Ablauf, Kosten und Nachweise unter Schadstoffsanierung. Ähnlich gelagert: Künstliche Mineralfasern und PAK.

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