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TRGS 519

Die Technische Regel für Gefahrstoffe zu Asbest. Sie legt fest, wer Asbest ausbauen darf, wie gearbeitet werden muss und wie die Arbeiten dokumentiert werden.

PunktInhalt
GeltungsbereichAbbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien
Wer darfBetriebe mit nachgewiesener Sachkunde, für bestimmte Arbeiten mit behördlicher Zulassung
Anzeigebei der Aufsichtsbehörde, in der Regel sieben Tage vor Beginn
Arbeitsweisebevorzugt emissionsarme Verfahren; bei schwachgebundenem Asbest Abschottung mit Unterdruck
AbschlussFreimessung der Raumluft und Entsorgungsnachweis

Überarbeitet wurde die Regel 2024; die Akzeptanzkonzentration liegt bei 10.000 Fasern je Kubikmeter Luft, eine weitere Fassung wird für das zweite Halbjahr 2026 erwartet. Hinzu kommt aus der Gefahrstoffverordnung eine Erkundungspflicht: Vor Arbeiten an Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, muss geklärt sein, ob Asbest vorhanden ist.

Für alte Mineralwolle gilt die eigene TRGS 521, siehe Künstliche Mineralfasern. Alles zum Ablauf unter Schadstoffsanierung und Asbest.

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Drei Angebote von Betrieben, die Arbeiten im Bestand anbieten.

Acht kurze Fragen, rund zwei Minuten. Derzeit haben wir noch keine Partnerbetriebe: Ihre Anfrage liest der Inhaber von Altbau-Ausbau.de selbst und antwortet Ihnen innerhalb von zwei Werktagen, etwa mit einem passenden Kontakt. Ihre Daten gibt er nur mit Ihrer Zustimmung weiter.

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  • Unverbindlich
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Stand: 10.09.2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub