Wann ein Lüftungskonzept nötig ist
Nach der Norm DIN 1946-6 ist ein Lüftungskonzept zu erstellen, wenn in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht oder in einem Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird. Das Konzept prüft, ob der Luftaustausch zum Feuchteschutz ohne Zutun der Bewohner reicht. Reicht er nicht, sind lüftungstechnische Maßnahmen nötig – das kann schon ein Fensterfalzlüfter sein.
| System | Einbau im Altbau | Richtwert |
|---|---|---|
| Fensterfalzlüfter, Außenwandluftdurchlässe | einfach, ohne Wärmerückgewinnung | ab etwa 50 € je Öffnung |
| Dezentrale Lüfter mit Wärmerückgewinnung | Kernbohrung je Gerät, keine Kanäle | 800–1.500 € je Gerät eingebaut |
| Abluftanlage | Ventilatoren in Bad und Küche, Zuluft über Wanddurchlässe | 2.000–5.000 € |
| Zentrale Anlage mit Wärmerückgewinnung | Kanäle nötig, am besten bei Komplettsanierung | 8.000–15.000 € im Einfamilienhaus |
Neue Fenster ohne Lüftung – der typische Schimmelfall
Wer dichte Fenster einbaut und lüftet wie vorher, hat oft im ersten Winter Tauwasser an kalten Außenwandecken. Das Lüftungskonzept gehört deshalb ins Fensterangebot, nicht erst in die Reklamation. Siehe Luftdichtheit.
Siehe Fenster im Altbau, Entfeuchtung und Fenster.
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Stand: 10.09.2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub