| Benennung im Baurecht | Frühere Klasse | Europäische Klasse, tragendes Bauteil |
|---|---|---|
| feuerhemmend | F 30 | REI 30 |
| hochfeuerhemmend | F 60 | REI 60 |
| feuerbeständig | F 90 | REI 90 |
Welche Klasse ein Bauteil erreichen muss, hängt von der Gebäudeklasse ab – vereinfacht nach Höhe und Zahl der Nutzungseinheiten. Nach der Musterbauordnung müssen tragende Wände und Decken bei Gebäudeklasse 3 feuerhemmend, bei 4 hochfeuerhemmend und bei 5 feuerbeständig sein. Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser haben meist keine Anforderung; die Länder regeln die Einzelheiten.
Holzbalkendecke ertüchtigen
Eine unverkleidete Holzbalkendecke erreicht die Anforderungen im Mehrfamilienhaus meist nicht. Ertüchtigt wird sie in der Regel von unten, mit einer Bekleidung aus Feuerschutzplatten in einem geprüften Systemaufbau. Nur der Aufbau mit Nachweis zählt; eine beliebige doppelte Beplankung ist keine F30-Decke.
| Maßnahme | Richtwert je m² |
|---|---|
| F30-Bekleidung unter einer Holzbalkendecke | 90–170 € |
| F90-Bekleidung | deutlich mehr, mehrlagig und nur mit System |
Siehe Brandschutz und Gipsplatten.
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Stand: 10.09.2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub