Der Brenner erhitzt das Heizwasser, das Abgas wird anschließend so weit abgekühlt, dass der enthaltene Wasserdampf kondensiert und seine Wärme abgibt. Diesen Effekt gibt es nur, wenn das Heizwasser kühl genug zurückkommt – bei Erdgas unter etwa 55 °C. Ohne hydraulischen Abgleich und bei zu hohen Temperaturen läuft ein Brennwertkessel deshalb oft nicht im Brennwertbereich.
| Kesselart | Verbreitet | Einordnung |
|---|---|---|
| Konstanttemperaturkessel | bis in die 1980er-Jahre | läuft dauerhaft mit 70 bis 90 °C, hohe Verluste; nach 30 Jahren in der Regel austauschpflichtig |
| Niedertemperaturkessel | ab den 1980er-Jahren | Temperatur passt sich der Außentemperatur an |
| Brennwertkessel | ab den 1990er-Jahren | nutzt zusätzlich die Kondensationswärme |
Der alte Schornstein passt meist nicht mehr
Das Abgas eines Brennwertkessels ist kühl und feucht. Ein gemauerter Schornstein, der für heiße Abgase gebaut wurde, versottet dabei. Beim Umstieg wird deshalb ein feuchteunempfindliches Abgasrohr aus Edelstahl oder Kunststoff eingezogen – ein Posten, der in Angeboten gern fehlt.
Ist die Gasheizung im Altbau verboten?
Nein. Eine funktionierende Gasheizung darf weiterlaufen und repariert werden – seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom 29.07.2026 auch nach 30 Jahren. Auch eine neue Gasheizung darf eingebaut werden. Sie muss aber ab 2029 steigende Anteile Biomethan oder Wasserstoff nutzen: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 – die Biotreppe. Was das über 20 Jahre kostet, rechnet der Heizungs-Vergleich.
Die Alternativen stehen unter Wärmepumpe und Heizung. Siehe auch Hydraulischer Abgleich.
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Stand: 12.09.2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub