Beitrag aus 2012. Technik, Preise und Förderung haben sich seither geändert. Den aktuellen Stand finden Sie unter Förderung 2026.
KfW-Förderung für altersgerechtes Umbauen
Das neue Kreditprogramm 159 „Altersgerecht umbauen“ der KfW-Bankengruppe erlaubt es ab sofort jedem Eigentümer, Vermieter oder Mieter (mit Genehmigung des Vermieters) ein günstiges Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro zu beantragen. Demnach werden alle Baumaßnahmen bzw. Umbauten für Barrierefreiheit gefördert. Diese müssen allerdings den technischen Mindestanforderungen der DIN18040-2zur Barrierefreiheit oder dem Standard eineraltersgerechten Wohnung bzw. eines altersgerechten Hauses entsprechen. Der Antrag auf Förderung ist bei der Hausbank einzureichen.Förderzuschüsse durch die Pflegekasse
Ältere Menschen, die auf einen Pflegedienst angewiesen sind und mindestens eine Pflegestufe besitzen, haben gute Chancen einen Zuschuss für den barrierefreien Umbau durch die Pflegekasse zu erhalten. Die Pflegekasse gewährleistet dann einen jährlichen Zuschuss von maximal 2.557,-€ pro Umbaumaßnahme, wobei eine Umbaumaßnahme alle Maßnahmen beinhaltet, die von Nöten sind, um zum Beispiel eine Wohnung rollstuhlgerecht umzubauen. Hierzu gehören also nicht nur der Umbau aller Türen, um zu gewährleisten, dass der Rollstuhlfahrer diese problemlos passieren kann; sondern auch der Einbau einer ebenerdigen Dusche, eine Treppenliftinstallation und natürlich die Installation einer Rampe. Diese Veränderungen des Wohnraumes müssen dazu dienen, dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sein Leben unabhängig und selbstbestimmt fortzusetzen. Des Weiteren soll die Pflege zu Hause erleichtert bzw. erst ermöglicht werden, um eben zu verhindern, dass der Pflegebedürftige in ein Pflegeheim ziehen muss. Wenn Sie mehr Informationsmaterial zu diesem Thema suchen, schauen Sie auch auf http://www.pflege.de/barrierefreies-bauen/informationen-barrierefreies-wohnen/finanzierung-und-foerderung nach.Stand: 09.09.2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub
