| Bauzeit | Typische lichte Raumhöhe |
|---|---|
| Gründerzeit, 1870–1914 | 3,00–3,50 m, im Hochparterre und in der Beletage oft mehr |
| 1920er- und 1930er-Jahre | 2,70–3,00 m |
| 1950er- und 1960er-Jahre | 2,50–2,60 m |
| ab den 1970er-Jahren | meist um 2,50 m |
Was das Baurecht verlangt
Aufenthaltsräume müssen nach den meisten Landesbauordnungen mindestens 2,40 m hoch sein, in einigen Ländern genügen 2,30 m. Für Räume im Dachgeschoss gelten vielerorts Sonderregeln, häufig 2,20 m über mindestens der Hälfte der Grundfläche, wobei Bereiche unter 1,50 m nicht mitzählen. Wichtig wird das beim Dachausbau und wenn ein Keller Wohnraum werden soll.
| Lichte Höhe | Anrechnung auf die Wohnfläche |
|---|---|
| ab 2 m | voll |
| 1 bis unter 2 m | zur Hälfte |
| unter 1 m | nicht |
Heizen hohe Räume teurer?
Etwas, aber weniger als oft gedacht. Der Wärmeverlust hängt vor allem an den Außenflächen – Wand, Fenster, Dach – und ihrem U-Wert, nicht am Luftvolumen. Warme Luft sammelt sich allerdings unter der Decke, und hohe Räume haben mehr Außenwandfläche. Flächenheizungen wie eine Wandheizung oder Fußbodenheizung verteilen die Wärme gleichmäßiger als Heizkörper.
Decke abhängen – gut überlegen
Eine abgehängte Decke schafft Platz für Leitungen und Licht und senkt den Nachhall. Sie verdeckt aber Stuck und nimmt dem Raum, was ihn wertvoll macht. Oft genügt eine Abhängung im Flur oder Bad, wo Lüftungs- und Abwasserleitungen laufen. Unter Denkmalschutz ist sie ohne Genehmigung meist ausgeschlossen.
Siehe Mansarddach, Gaube und Deckenheizung.
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Stand: 10.09.2026Zuletzt aktualisiert: Redaktion: René Lindelaub