Altbauwohnungen: Ein Spagat zwischen Romantik und Moderne

Freitag, 22. Juli 2011 | Autor:

AltbauwohnungHohe Decken, Holzbalken und alte Dielen: Sie sind charakteristisch für die historischen Altbauten und unterstreichen den Wert der romantischen Räumlichkeiten. Doch nicht immer sind Altbauwohnungen automatisch mit Romantik, belebender Geschichte und großen Räumlichkeiten verbunden. Um ein modernes, zeitgemäßes Raumklima in den zum Teil noch mit gut erhaltenem Stuck bestückten Zimmern einkehren zu lassen, empfiehlt sich eine gründliche Begutachtung. Marode Zustände des Mauerwerks, morsche Dielenbretter und bröselnder Putz sind nicht unbedingt eine Seltenheit in den historischen Gebäuden – die übrigens in Deutschland bis zu einem Baujahr von 1949 offiziell als Altbau bezeichnet werden dürfen.
Viele Mängel oder Beschädigungen sind nicht sofort auf den ersten Blick sichtbar. Knarrende Bodenbretter, dünne Wände oder Risse im Mauerwerk können auch nach dem Bezug der begehrten und noch immer beliebten Wohnungen sichtbar oder hörbar werden.

Gerade die dünnen Wände sind charakteristisch für ein Altbaugebäude. Doch Vorsicht! Sie bieten nur wenig Sicherheit im Brandfall und verursachen zudem eine deutliche Minderung des Wohnkomforts, wenn Lärm, Schall oder Geräusche empfindlich und hellhörig übertragen werden.

Typisch für einen Altbau sind außerdem die hohen Decken, historische Holzbalkendecken oder alte, kastenförmige Holzfenster. Gerade bei Mietwohnungen sollte besonders darauf geachtet werden, dass nachträgliche Dämmmaßnahmen durchgeführt wurden und eine ausreichende Isolierung vorhanden ist, um massive Energieverluste oder andere Beeinträchtigungen, zum Beispiel des Wohnkomforts durch eindringende Luftzüge oder Kälte, zu vermeiden.

Aber auch die Statik des Gebäudes muss kontrolliert werden. Weil es sich um Gebäude mit einem Alter von über 60 Jahren handelt, kann es durchaus vorkommen, dass diese nicht mehr ausreichend ist. Eine entsprechende Kontrolle und Maßnahmen zur Nachbesserung müssen vor dem Bezug unbedingt durchgeführt werden, um von einer entsprechenden Standfestigkeit des Gebäudes ausgehen zu können.

Nicht immer wurden diese nachträglichen Änderungen vorgenommen – die Vorschriften zum Zeitpunkt des Baus dieser heute als historisch geltenden Gebäude weichen zum Teil erheblich von den heutigen Standards ab – gerade was den Brandschutz, aber auch den Bestandschutz oder andere gesetzliche Bestimmungen (aktuell zum Beispiel die Energieeinsparverordnung) betrifft.

Daher ist es unbedingt notwendig, vor der Entscheidung zur Bewohnung einer Altbauwohnung einen Baufachmann zu Rate zu ziehen. Die jeweiligen Bestandteile der geplanten Altbauwohnung müssen kontrolliert, überprüft und bewertet werden, bevor der Mietvertrag unterschrieben wird. Maßnahmen zur Sanierung, Modernisierung oder Behebung der baulichen Mängel müssen unbedingt durchgeführt werden.

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Thema: Altbausanierung allgemein

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