Brandschutz im Altbau

Freitag, 16. Dezember 2011 | Autor:

Brandschutz im AltbauDas Thema Brandschutz umgibt jeden Mieter und Eigentümer täglich, auch wenn man nur selten daran denkt. Doch die rechtzeitige Löschung eines Feuers und die Rettung von Mensch und Tier können nur dann erfolgen, wenn Brandschutzmaßnahmen durchgeführt wurden. Auch die Prävention von Bränden und die Verhinderung einer übermäßigen Rauchentwicklung sind wichtig. Brandschutz im Altbau ist ein Gebiet, auf dem Spezialisten gefragt sind. Oftmals sind hier nicht die Voraussetzungen erfüllt, um die Feuerwehr im Notfall effektiv eingreifen zu lassen.

Unter den Begriff der Altbauten fallen auch denkmalgeschützte Gebäude. Bei diesen Häusern, teilweise kulturelle Einrichtungen, steht nicht nur die Gefährdung der Bewohner zur Debatte, sondern auch die Erhaltung von möglichst vielen Gütern im Falle eines Brandes und der damit zusammenhängenden Löscharbeiten.

Gefahrenpunkt: das Treppenhaus

Brennt es in der Wohnung, führt der erste Weg instinktiv aus den betroffenen Räumen hinaus ins Treppenhaus. In Altbauten kann es allerdings sein, dass eine ausreichende Lüftung nicht gewährleistet ist und die Rauchentwicklung im Treppenhaus den Fluchtweg behindert. Die Augen werden gereizt, die Lunge angegriffen, es besteht die Gefahr einer narkotisierenden Wirkung des Rauches. Demnach sind in Altbauten unbedingt vollständig zu öffnende Fenster einzubauen, die im Falle einer starken Rauchentwicklung geöffnet werden können. Auch ein Rauchabzug im obersten Stockwerk ist zu empfehlen.

Für den Fall, dass das Treppenhaus zur Flucht unpassierbar ist, ist ein zweiter Rettungsweg, der unabhängig vom Rauch genutzt werden kann, Pflicht. Ein Beispiel dafür sind die typischen Treppen an Hausaußenwänden, die aus einem nicht brennbaren Material angefertigt sein müssen.

Genauso verhält es sich auch mit den Treppen im Haus: diese sollten bei den nächsten Renovierungsarbeiten mit brandfesten Materialien ausgebessert werden, um eine Brandausbreitung von den Wohnungsräumen ins Treppenhaus zu vermeiden.

Gefahrenpunkt: der Zugang

Nicht nur der Altbau selbst spielt beim Brandschutz eine Rolle, sondern auch der Zugang von außen. Oftmals sind Altbauten nur von der Straße zugänglich und/oder weisen verbaute Innenhöfe auf. Feuerwehr und Rettungskräfte können in dem Fall nur bedingt eingreifen und die lebensrettenden Maßnahmen werden durch die ungünstigen Voraussetzungen erschwert.

Gefahrenpunkt: die Wohnung

Neun Bundesländer haben bereits eine Rauchmelderpflicht für Wohnräume eingeführt. Diese ermöglichen eine rechtzeitige Erkennung eines Brandes, sofern sie ordnungsgemäß angebracht und angeschaltet sind. Mit ihrem durchdringenden Piepen warnen sie, wenn sie Rauch registrieren und machen so auch Nachbarn auf sich aufmerksam, falls die Mieter gerade außer Haus sind.
Wichtig ist es auch, zur Vorbereitung auf den Notfall, andere Mieter über Haustiere und wichtige Dokumente zu informieren. Diese können dann selbst eingreifen oder die Details an die Feuerwehr weitergeben.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, einen Feuerlöscher stets griffbereit zu haben, sofern keiner für die Mieter zur Verfügung gestellt wird. Im Ein- oder Zweifamilienhaus sind sie mindestens genauso wichtig.

Grundsätzlich sind in Mietshäusern die Vermieter für den Brandschutz im Altbau zuständig. Bei nötigen Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten sind schwer entflammbare Materialien und weiterentwickelte Sicherheitsvorkehrungen einzuführen. Da sich die jeweiligen Vorschriften von Bundesland zu Bundesland unterscheiden empfiehlt es sich, einen Blick in die entsprechenden Verordnungen zu werfen und beim ansässigen Brandschutz Verband nachzufragen.

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Thema: Sicher Wohnen

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