Fördermöglichkeiten für den barrierefreien Umbau

Freitag, 13. Juli 2012 | Autor:

Um im Alter solange wie möglich die Selbständigkeit zu erhalten und dadurch in den eigenen vertrauten vier Wänden wohnen zu bleiben empfiehlt es sich, schon früh über einen barrierefreien Umbau nachzudenken. Ältere Menschen sollten zusätzlich über die Anschaffung von einem Hausnotruf nachdenken, um im Fall der Fälle auf schnelle Hilfe zurückgreifen zu können.
Seit dem 1. April 2012 gibt es das neue Förderprogramm der KfW für den altersgerechten Umbau. Zusätzlich zu diesem Förderprogramm existieren aber auch noch andere Möglichkeiten um Zuschüsse für den barrierefreien Umbau zu erhalten. Eine gute Nachricht also für alle, die in Zukunft barrierefrei leben möchten. Der Antrag auf Förderung sollte aber so früh wie möglich und vor allem noch vor Baubeginn eingereicht werden, da die Bearbeitungszeit von Fall zu Fall unterschiedlich lang ausfallen kann.

KfW-Förderung für altersgerechtes Umbauen

Das neue Kreditprogramm 159 „Altersgerecht umbauen“ der KfW-Bankengruppe erlaubt es ab sofort jedem Eigentümer, Vermieter oder Mieter (mit Genehmigung des Vermieters) ein günstiges Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro zu beantragen. Demnach werden alle Baumaßnahmen bzw. Umbauten für Barrierefreiheit gefördert. Diese müssen allerdings den technischen Mindestanforderungen der DIN18040-2zur Barrierefreiheit oder dem Standard eineraltersgerechten Wohnung bzw. eines altersgerechten Hauses entsprechen. Der Antrag auf Förderung ist bei der Hausbank einzureichen.

Förderzuschüsse durch die Pflegekasse

Ältere Menschen, die auf einen Pflegedienst angewiesen sind und mindestens eine Pflegestufe besitzen, haben gute Chancen einen Zuschuss für den barrierefreien Umbau durch die Pflegekasse zu erhalten. Die Pflegekasse gewährleistet dann einen jährlichen Zuschuss von maximal 2.557,-€ pro Umbaumaßnahme, wobei eine Umbaumaßnahme alle Maßnahmen beinhaltet, die von Nöten sind, um zum Beispiel eine Wohnung rollstuhlgerecht umzubauen. Hierzu gehören also nicht nur der Umbau aller Türen, um zu gewährleisten, dass der Rollstuhlfahrer diese problemlos passieren kann; sondern auch der Einbau einer ebenerdigen Dusche, eine Treppenliftinstallation und natürlich die Installation einer Rampe. Diese Veränderungen des Wohnraumes müssen dazu dienen, dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sein Leben unabhängig und selbstbestimmt fortzusetzen. Des Weiteren soll die Pflege zu Hause erleichtert bzw. erst ermöglicht werden, um eben zu verhindern, dass der Pflegebedürftige in ein Pflegeheim ziehen muss. Wenn Sie mehr Informationsmaterial zu diesem Thema suchen, schauen Sie auch auf http://www.pflege.de/barrierefreies-bauen/informationen-barrierefreies-wohnen/finanzierung-und-foerderung nach.

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Thema: Altbausanierung allgemein

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