Kaufnebenkosten

Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie

Notar, Makler, Grundbuchamt: Beim Bau oder Kauf einer Immobilie kommen neben den eigentlichen Kosten noch einige weitere finanzielle Faktoren hinzu, die den Kaufpreis zusätzlich nochmals nicht unerheblich beeinflussen können. Als Kaufnebenkosten werden alle zusätzlichen Kosten bezeichnet, die zusätzlich zum eigentlichen Preis einer Immobilie hinzukommen. Die Kaufnebenkosten beeinflussen den Wert einer Immobilie nicht.

Als Faustregel gilt ein Satz von etwa 8 bis 10 Prozent des Kaufpreises, der zusätzlich für die Kaufnebenkosten eingeplant werden muss, für Immobilien, die über den Makler erworben werden. Wird ein Objekt direkt vom Verkäufer erworben, sollte mit einem Wert von 5 bis 6 Prozent des Kaufpreises für die Kaufnebenkosten eingeplant werden.

Zu den Kaufnebenkosten gehören:

  • Maklergebühren: 3 bis 6 Prozent (zzgl. Mehrwertsteuer) vom Kaufpreis: Wird oder wurde ein Makler beauftragt, so entstehen diese Kosten für dessen Aufwand als Provision und für das Handeln im Auftrag des Eigentümers
  • Notar: 1 Prozent des Kaufpreises für das Honorar, die die Kostenordnung für Notare festlegt
  • Grundbuchamt: Etwa 0,5 Prozent vom Kaufpreis für den Eintrag in das Grundbuch und ggf. Ausgaben für Schriftverkehr und Telefonate
  • Grunderwerbssteuer an das zuständige Finanzamt, meist 3,5 Prozent des Kaufpreises (regional unterschiedlich): Die Grunderwerbssteuer bezieht sich auf Grundstücke und wird daher bei jedem Kauf einer Immobilie und dem zugehörigen Grundstück fällig
  • Ggf. Gutachter: 150 bis 1.000 Euro (Kreditsinstitute können beim Abschluss einer Baufinanzierung die Feststellung des so genannte Beleihungswertes verlangen).
  • Erschließungskosten für den Hausanschluss: 5 bis 6 Prozent der Bausumme (wird eine Immobilie gekauft, sollte darauf geachtet werden, dass alle Erschließungsbeträge bezahlt und getätigt sind – eine Regelung im Kaufvertrag ist sinnvoll)

Kaufnebenkosten entstehen beim Kauf von Immobilien oder bei der Erbpacht und sind in der Regel meist in vollem Umfang durch den Bauherren oder Käufer zu tragen. Unter gegebenen Umständen kann eventuell über die Ausgaben für die Feststellung des Beleihungswertes an einen Gutachter mit dem jeweiligen Kreditinstitut verhandelt werden. Denn ein Gutachter ist nicht in jedem Fall erforderlich – besteht eine Bank darauf, kann durch aus über die Kosten verhandelt werden.

Weil ein Betrag von 8 bis 10 Prozent eines Kaufpreises nicht unerheblich ist (bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 180.000 Euro würden die Kaufnebenkosten zusätzlich 15.000 Euro betragen), sollten diese unbedingt und in ausreichender Form in den Finanzierungsplan mit aufgenommen werden. Ist dies nicht der Fall und eine Nachfinanzierung notwendig, ist diese meist verhältnismäßig teuer. Eine entsprechende Planung und Einbeziehung in die Baufinanzierung ist daher dringend zu empfehlen.