Tilgungsplan

Plan zur Tilgung bei einem Hypothekendarlehen

Ein Tilgungsplan ist ein in übersichtlicher Form dargestellter Plan zum Verlauf der Rückzahlung eines Hypothekendarlehens oder Ratenkredits bis zur vollständigen Tilgung des Darlehensbetrags.

Jedes Kreditinstitut – sei es eine Bank, eine Versicherungsgesellschaft oder eine Bausparkasse – ist verpflichtet, jedem Kunden bei Inanspruchnahme eines Hypothekendarlehens oder einer Baufinanzierung einen solchen Tilgungsplan zu erstellen.

Der Tilgungsplan muss einige wichtige Informationen enthalten:

  • Die Kreditsumme
    Die genaue Höhe des Kreditbetrages, also die Gesamtsumme aus Darlehenssumme, Bearbeitungsgebühren und Zinsen, ist natürlich die wichtigste Information in einem Tilgungsplan.
  • Die Form oder Art des Kredits
    Jeder Tilgungsplan muss Auskunft darüber geben, um welche Art des Kredit es sich handelt: Wird beispielsweise ein Hypothekendarlehen oder eine andere Form, zum Beispiel einen Ratenkredit zur Immobilienfinanzierung, in Anspruch genommen.
  • Die Höhe des Zinssatzes in beiden Formen: Den nominalen Zins und den effektiven Zins
    Der Nominalzins ist der („reale“) Zinssatz, den man für das Darlehen entrichten muss. Weil der Nominalzins allerdings keine Kreditnebenkosten, ist dieser meist niedriger als der Effektivzins – und damit ein gerne verwendetes Werbemittel vieler Banken. Auch die Berechnungsmethode ist nicht genau festgelegt, was den Kreditinstituten hierbei dann natürlich einen gewissen Freiraum verschafft.
    Der effektive Zinssatz hingegen enthält die meisten Kreditnebenkosten, sodass dieser auch als wichtigstes Vergleichsmittel bei verschiedenen Angeboten herangezogen werden kann. Beim effektiven Zins handelt es sich um einen vorgegebenen Zinssatz, der durch die Preisabgabenverordnung standardmäßig festgelegt ist. Der Effektivzins beinhaltet in der Regel fast alle für den Kredit zusätzlich anfallenden Kosten und ist daher ein aussagekräftiger Bestandteil eines Kredits.
    Der Zinssatz (nominal und effektiv) ist neben der Tilgung Bestandteil der monatlichen Rate.
  • Die Höhe der Zins- und Tilgungsraten sowie Restschuld
    Ein Tilgungsplan ist die Aufstellung oder eine Übersicht zur Darstellung des Rückzahlungsverlaufs. Das heißt, dass hier natürlich auch klar werden muss, wie hoch die monatliche Rate beziehungsweise die einzeln zu entrichtenden Teilbeträge sind – und auch wie hoch darin wiederum der Anteil der Tilgung und der Anteil der Zinsen ist. Hier können auch jährliche Sonderzahlungen (Sondertilgungen) vereinbart werden.
    In manchen Fällen werden Darlehen mit einer Restschuld berechnet. Dabei handelt es sich um den Betrag, der nach dem Abschluss der Rückzahlung in den einzelnen Phasen (monatlich, quartalsmäßig oder jährlich) noch als Restbetrag überbleibt. Die Restschuld kann je nach Vereinbarung dahingehend dann sofort in einem Betrag oder wiederum weiter finanziert, also in weiteren Raten entrichtet werden.
  • Ggf. sonstige Vereinbarungen
    Werden weitere Vereinbarungen zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber getroffen, müssen dieses ebenfalls in den Tilgungsplan mit aufgenommen werden. Aussetzung von Ratenzahlungen beispielsweise können hier eingetragen werden.