Baulexikon
 

Gerüst

Das Gerüst gehört zur Kategorie der Tribünen und ist eine Konstruktion aus Metall oder Holz zum Schutz vor dem Abstürzen oder zur Hilfe bei Arbeiten an Fassaden oder Gebäuden, die sonst kaum oder nur unter schwierigsten Bedingungen durchzuführen wären. Das Gerüst unterscheidet sich zwischen Arbeits-, Fang- oder Schutzgerüst.

Mit dem Arbeitsgerüst werden Arbeiten beispielsweise am Dach oder an Fassaden durchgeführt. Es dient als Arbeitsplattform auf verschiedenen Ebenen und trägt die Personen und deren Arbeitsgerätschaften.
Die Errichtung eines Fanggerüsts ist eine Schutzmaßnahme bei Arbeiten an Schrägen oder Neigungen und soll das Abstürzen der Arbeiter verhindern. Wer an einem Altbau das Dach neu decken möchte, sollte sich zunächst mit dem Gerüstbauer verständigen, ob ein Fanggerüst notwendig ist. In den meisten Fällen muss dieses im Zuge der Unfallverhütungsvorschriften errichtet werden.

Das Schutzgerüst schützt Arbeiter und Passanten vor dem Absturz oder vor herunterfallenden Teilen.