Baulexikon
 

Baugesetzbuch

Das Baugesetzbuch regelt das Recht der Planung für die Errichtung eines neuen Gebäudes. Es enthält rechtliche Vorschriften zur Struktur, zur Bewohnbarkeit oder auch zur Gestaltung eines Grundstückes oder Gebäudes. Es regelt weiterhin das Städtebaurecht, Besonderes Städtebaurecht, Sonstige Vorschriften und Überleitungs- und Schlussvorschriften für die Gemeinden.