Energieeinsparverordnung EnEV

Heizung- und Warmwasser Energie in Gebäuden einsparen

Die Energieeinspar-verordnung EnEV wurde im Jahr 2009 novelliert. Das angestrebte Ziel mit der Energie-einsparverordnung ist das Einsparen von Energie in Gebäuden bis 30 Prozent. Damit betrifft die Energieeinsparverordnung die Heizungs- und Warmwasserenergie. Nachdem mit der Energieeinsparverordnung 2009 die Energieeinsparverordnung 2007 abgelöst wurde, hat der Gesetzgeber bereits weitere Novellierungen der EnEV für das Jahr 2012 angekündigt. Geplant ist eine weitere Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden um 30 Prozent.

Energieausweis

Mit der EnEV 2007 wurde es Pflicht, einen Energieausweis für Gebäude bereit zu stellen. Je nach Baujahr können Hauskäufer oder neue Mieter einen Energieausweis verlangen. Diese Regelung gilt für den Bestand. Mit der EnEV 2009 gilt die Pflicht, einen Energieausweis bereit zu stellen, auch für Behörden und öffentliche Dienstgebäude.

EnEV Energieeinsparverordnung

Gebäude, die unter die novellierte Energieeinsparverordnung fallen

Die Energieeinsparverordnung 2009 gilt für alle Gebäude, die mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche aufweisen. Die Energieeinsparverordnung 2009 gilt jedoch nicht für unbeheizte Gebäude. Die Novellierung strebt Einsparungen im Energieverbrauch in Neu- und Altbauten an und entspricht der Zielsetzung, bis 2010 den CO2 Ausstoß um 25 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.

Bewertung der Gebäude

Bei der Bewertung der Gebäude wird durch die Novellierung die Anlagetechnik des Gebäudes in die Bewertung mit einbezogen. Zusätzlich wird eine Bilanz der Primärenergie erstellt. Damit will der Gesetzgeber verschiedene Energieträger unterscheiden. Für Hausbesitzer liegt der Vorteil darin, eine schlechte Energiebilanz in der Anlagetechnik beispielsweise mit einem sehr guten Wärmedämmzustand ausgleichen zu können. Als Hauptberechnungsgrundlage für Gebäude gilt die Wärmebedarfsberechnung DIN 4108-6 sowie die Anlagenkennwertebestimmung DIN 4701-10.

Vereinfachtes EnEV Verfahren

Für Wohngebäude ist das vereinfachte EnEV Verfahren zulässig. Damit kann die Bilanzierung im Zuge des Jahresbilanzverfahrens durchgeführt werden. Die Energieeinsparverordnung sieht generell vor, dass neu errichtete Gebäude einer Energiebilanzierung unterzogen werden müssen. Diese Bilanzierungspflicht gilt für Nicht-Wohngebäude bereits seit dem EnEV 2007.

Einsparpotentiale

Effiziente Warmwassersysteme können erhebliche Energieeinsparungen mit sich bringen bzw. die Energiekosten senken. Zirkulationsleitungen verbrauchen viel Energie. Wer stattdessen kurze Wege zwischen Zapfstellen und Wärmeerzeuger wählt, spart Energie. Zusätzlich kann Energie mit dünnen Querschnitten gespart werden. Sie sollten soweit reduziert werden, wie es der Wasserdruck zulässt. Ein weiteres Einsparpotential liegt in der Anlagetechnik. Wenn sie mit sehr wenig Hilfsenergie betrieben werden kann, ist Energie zu sparen.

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